Re: ADR 2027
M.A.T.
22.02.2025 16:14
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Nun müssen wir ersteinmal abwarten, was bei der Tagung im März rauskommt. Hallo, Gerald, ein Lichtblick ist, daß der Vorschlag zeigt, daß das Problem zumindest erkannt worden ist höheren Orts. Abwarten und hoffen. Gruß und schönen Sonntag M.A.T.
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Re: ADR 2027
Gerald
22.02.2025 15:50
Hallo M.A.T., bei 3 wüßte ich nicht was drin ist. In den Empfehlungen zum TRANSPORT GEFÄHRLICHER GÜTER in der 23. überarbeiteten Ausgabe der Modellordnung (ST/SG/AC.10/1/Rev.23 (Vol.I)), welche für 2025 umgesetzt werden sollten, ist auf der Seite 362 die Sondervorschrift 405 mit folgenden Text: "Fahrzeuge unterliegen nicht den Vorschriften für die Kennzeichnung oder Bezettelung des Kapitels 5.2, wenn sie nicht vollständig von Verpackungen, Verschlägen oder anderen Mitteln umschlossen sind, die eine leichte Identifizierung verhindern." vorhanden, aber wurde nicht in das ADR 2025 übernommen. Aus welchen Gründen kann ich nicht sagen! Nun müssen wir ersteinmal abwarten, was bei der Tagung im März rauskommt.
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Re: ADR 2027
Claudi
22.02.2025 15:24
Für jeden ist eigentlich klar, was bei 1,2 und 4 drin ist. Aber ist 1 + 2 das, was mit identifizierbar gemeint ist? Oder muss es wie bei 4 sein. Also reicht ein Aufdruck/ Bild oder muss das Fahrzeug selbst erkennbar sein - das gilt es zu regeln. Dann wissen die Rechtsunterworfenen, was zu tun ist oder was nicht und auch die Kontrollbehörden wissen, was zu bemängeln wäre und was nicht.
Es könnte ja auch ein E-Bike-Karton verwendet werden, um irgendwas ganz anderes darin zu versenden.
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Re: ADR 2027
Claudi
21.02.2025 13:06
Hallo, in Vorbereitung der nächsten Tagung vom 24. bis 28. März 2025 in Bern, wurden folgende Dokumente veröffentlicht. Interpretation der Sondervorschrift 666, die "Sondervorschrift 666 regelt die Voraussetzungen für die Freistellung von als Ladung beförderten Fahrzeugen und batteriebetriebenen Geräten."Da scheint es wohl noch Handlungsbedarf zu geben, ich glaube hier im Forum hatten wir das Thema schon mal. Übrigens sind auch Bilder dabei, um welche Fahrzeuge bzw. Geräte es geht. Da gibt es absolut Klarstellungsbedarf - schön, dass unser GG-Referat das erkannt/ die Praxis erhört hat. Mal sehen, was rauskommt.
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Re: ADR 2027
Gerald
21.02.2025 13:02
Hallo, in Vorbereitung der nächsten Tagung vom 24. bis 28. März 2025 in Bern, wurden folgende Dokumente veröffentlicht. Interpretation der Sondervorschrift 666, die "Sondervorschrift 666 regelt die Voraussetzungen für die Freistellung von als Ladung beförderten Fahrzeugen und batteriebetriebenen Geräten."Da scheint es wohl noch Handlungsbedarf zu geben, ich glaube hier im Forum hatten wir das Thema schon mal. Übrigens sind auch Bilder dabei, um welche Fahrzeuge bzw. Geräte es geht.
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Re: UN 1978 + UN 1035
Claudi
21.02.2025 11:28
Hi,
Klimageräte haben eine eigene UN-Nummer, hier UN3358 REFRIGERATING MACHINES containing flammable, non-toxic, liquefied gas
SP A103 beachten, dann kann das transportiert werden. < 100 g Gas, entsprechende Bauweise des Gerätes.
Klassifizierung von GG in Geräten ist ja etwas tricky, man muss dazu die namentlich genannten Geräte kennen...
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UN 1978 + UN 1035
Claudi1966
21.02.2025 10:55
Hallo an Alle, Kunde fragt an ob es die Freistellung dass UN1978 /UN1035 unter 99 g per Luftfracht versendet werden kann, noch gibt. Angefragt wurde: Als Gas in Klimageräten etc. . Nachdem diese beiden Gase Klasse 2.1 sind ja nicht erlaubt, als Gefahrgut in Geräten auch nicht erlaubt, da hier auch nur Gase der Klasse 2.2. möglich sind. Meine Frag an euch wäre jetzt: Gab es so eine "Freistellung" mal? Oder gibt es die immer noch? Wenn ja, wo steht das? Oder hab ich mich hier in meinem Denken komplett verfahren?
Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße Claudia
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WGK bei Fertigprodukten
Phillip
21.02.2025 09:21
Hallo zusammen. Ich habe mich heute mal etwas belesen was die Genehmigungspflicht für Anlagenbetreiber zwecks WGK Stoffen angeht. Jetzt haben wir auch einige Produkte mit WGK 3 die in Stück gebucht sind da Fertigarzneimittel. Wie wird das berechnet? In den Tabellen im Gesetzestext ist logischerweise immer von Tonnen die Rede. Nimmt man einfach bspw. das Gewicht pro Palette? Oder gibt es eventuell sogar eine Sonderregelung ähnlich wie im ADR? SV 601- Fertigarzneimittel
Ich freue mich schon auf eure Antworten darauf
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Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
Claudi
20.02.2025 23:06
Hallo, falls Sie allerdings ein Zertifikat für kritisch/nicht kritisch suchen, wurde Ihnen schon eine Antwort zusammengestellt. Sie finden außerdem eine kurze Auflistung von Faktoren in der SV 376 ADR. Diese Auflistung hat aber nur sehr begrenzten Erkenntniswert, weil sie keine Grenzwerte oder Kriterien nennt, anhand deren die Faktoren zu bewerten sind. Dies aus meiner ganz persönlichen Sicht deshalb, weil die Vorschriftenmacher international selbst nicht wissen, wo die Grenzen liegen. Und deshalb würde ich jeden Li-Akku, der auch nur einen der äußerlich erkennbaren Faktoren (Formänderung, Wärme, Beschädigung) erkennbar aufweist, als kritisch einstufen. Gruß M.A.T. Das Problem ist, dass diese Entscheidung zu rot massive logistische Folgen hat: hochkomplexe Hochsicherheitsverpackung, kennzeichnungspflichtiger Transport, Lagerung ggf. vielfach ausgeschlossen. Wenn man ein Batteriemodul hat, bei dem irgendwann zwischen Herstellung und jetzt jemand ne Schraube zu stark angezogen hat und ein Stück Plastik weggeplatzt ist oder ein Kratzer im Gehäuse ist, die Batterie aber sonst keine Fehlfunktionen aufweist, ist sie sehr wahrscheinlich nicht kritisch. Ein Servicetechniker, der einen Akku tauscht, kann einen nichtkritischen Akku vom Einsatzort mit in die Firma bringen und dort fachgerecht sammeln/ entsorgen. Bei einem kritischen geht das nicht. Wenn ich einen aufgeblähten Laptopakku zu Hause habe, der aber völlig friedlich ist (und den ich ggf. noch 48 h unter Wasser hatte), kann ich den kritisch nicht zum Recyclinghof fahren, unkritsch schon. Ja, mit worst case macht man sicherheitsmäßig nichts falsch, aber wir sind (interne oder externe) Berater und die Leute, die unsere Beratung nutzen, wollen wissen: was müssen wir machen, was muss ein? Und ja, auch, wie geht es möglichst wirtschaftlich und einfach. Das ist bei Batterien komplex und ich wünschte mir konkretere Handlungsleitfäden dazu. Und ja, jemand (nicht der GB) muss die Verantwortung tragen für die Festlegung des Zustandes.
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Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
M.A.T.
20.02.2025 14:44
Hallo, falls Sie allerdings ein Zertifikat für kritisch/nicht kritisch suchen, wurde Ihnen schon eine Antwort zusammengestellt. Sie finden außerdem eine kurze Auflistung von Faktoren in der SV 376 ADR. Diese Auflistung hat aber nur sehr begrenzten Erkenntniswert, weil sie keine Grenzwerte oder Kriterien nennt, anhand deren die Faktoren zu bewerten sind. Dies aus meiner ganz persönlichen Sicht deshalb, weil die Vorschriftenmacher international selbst nicht wissen, wo die Grenzen liegen. Und deshalb würde ich jeden Li-Akku, der auch nur einen der äußerlich erkennbaren Faktoren (Formänderung, Wärme, Beschädigung) erkennbar aufweist, als kritisch einstufen. Gruß M.A.T.
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Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
Claudi
20.02.2025 14:32
Hallo,
frage in die Runde.
wie muss ein Prüfzertifikat von einer Lithium Ionen Batterie aussehen das von einer ausgebildeten Elektrofachkraft ausgestellt wurde? Für den Transport ist es ja wichtig ob sich die Batterie in einem kritischen oder unkritischen (nur defekten) Zustand befindet.
Gibt es irgendwelche Merkmale z.B. DIN Normen oder ähnliches das ein Prüfzertifikat haben muss?
Gruß Roland Um was für ein Zertifikat geht es denn genau? Die Prüfzusammenfassung, die M.A.T. beschrieben hat, gilt ja für ein Baumuster und beschreibt nur, dass Baumuster eines konkreten Batterietyps erfolgreich die Prüfreihe nach UN38.3 Handbuch Prüfungen und Kriterien durchlaufen hat. Über den Zustand der konkret zu befördernden Batterie sagt das nix aus. Es geht wohl um die Beurteilung des Zustandes wie in SV 376 ADR etc. beschrieben. Dazu gibt es keine verbindlichen Regeln. Das soll "eine Einschätzung oder Bewertung auf der Grundlage von Sicherheitskriterien des Zellen-, Batterie- oder Produktherstellers oder eines technischen Sachverständigen mit Kenntnis der Sicherheitsmerkmale der Zelle oder der Batterie" sein. Frag mal bei Batterieherstellern nach Sicherheitskriterien. Was konkreteres als "Sichtbare Defekte? Aufgebläht? Riecht komisch? Verschmort oder heiß? Klappert was? Sagt das Batteriemanagement irgendwas?" habe ich persönlich noch nicht gesehen. Es gibt Fragebögen (Stihl hat einen online, der sich u.a. an Verbraucher richtet, die was zurückschicken wollen), einige arbeiten mit einem Punktesystem - Mängeln werden Punkte zugewiesen und am Ende kommt dann grün, gelb oder rot (siehe unten) raus. Ob eine Elektrofachkraft das beurteilen kann - auch mit Fahrzeug-HV-Zusatzqualifikation? Keine Ahnung. Kann das ein Gefahrgutbeauftragter beurteilen - also ich kann es nicht, kA was andere können oder sich zutrauen. Genau diese Frage: "Ist die Batterie noch iO (grün) oder doch schon defekt unkritisch (gelb) oder defekt kritisch?" finde ich in der Praxis total schwierig. Aber wie eine qualifizierte Begutachtung formell aussehen muss, dazu gibt es keine Vorgaben. Schriftlich, nachvollziehbar wenn jemand danach fragt. Es muss kein Siegel, Formblatt oder sonstige Formalie eingehalten werden.
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Re: Kennzeichnung Ranolazin API
M.A.T.
20.02.2025 13:56
Also wenn ich das richtig verstehe kann ich bei allen flüssigen und gasförmigen Gemischen, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, auf die Selbsteinstufung verzichten? Radio Eriwan antwortet: Ja, aber.... Nicht bei Gemischen, denn die werden idR nicht vom UBA eingestuft und verkündet. Die Stoffeinstufungen dort sind erst mal verbindlich, aber beachten Sie bitte die Vorbehalte auf der verlinkten UBA-Seite: wenn neuere Testergebnisse und Erfahrungen vorliegen sind die bei der Einstufung zu berücksichtigen. Es werden auch häufig ältere Einstufungen geändert, wowohl nach oben als auch nach unten. Gruß M.A.T.
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Re: Kennzeichnung Ranolazin API
M.A.T.
20.02.2025 13:54
Vielleicht hat Ihr Haus ja einen Gewässerschutzbeauftragten nach WHG - der dürfte das sicher wissen. Falls Sie unter der Mengenschwelle liegen - bei Lager vermutlich ja - dann würde ich mal bei der Geschäftsleitung beginnend mich durchfragen. Es gibt ja auch Meldepflichten ... Gruß M.A.T.
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Re: WGK
Phillip
20.02.2025 13:48
Tatsächlich kam bei der Selbsteinstufung des Herstellers WGK 1 raus. Klang für mich erstmal schlüssig, weil keine H-Sätze auf anderes hingewiesen haben. Auch sonst konnte ich auf die schnelle nichts finden was dem widerspricht. Wir sind angeblich für WGK ausgelegt. Entsprechende Rückhalteeinrichtungen sind vorhanden. Aber ob wir wirklich dafür zugelassen wurden konnte mir bis jetzt keiner sagen.
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Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
M.A.T.
20.02.2025 13:42
Hallo, falls Sie die Prüfzusammenfassung nach Gefahrgutrecht meinen - die Anforderungen sind dort beschrieben. Die Fundstelle ist HBPuK, Teil III, 38.3 Absatz 5. Die zuständige Behörde für Fachauskünfte ist in D nach § 18 GGVSEB die BAM. Die "ausgebildete E-Fachkraft" sehe ich nicht so recht als dafür hinreichend, aber das läßt sich sicher im Gespräch mit der BAM klären. Es gehören ja eine ganze Reihe von Labortests dazu, die nicht einfach mit dem Multimeter zu erledigen sind. Gruß M.A.T.
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Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
Roland27
20.02.2025 13:40
Hallo,
frage in die Runde.
wie muss ein Prüfzertifikat von einer Lithium Ionen Batterie aussehen das von einer ausgebildeten Elektrofachkraft ausgestellt wurde? Für den Transport ist es ja wichtig ob sich die Batterie in einem kritischen oder unkritischen (nur defekten) Zustand befindet.
Gibt es irgendwelche Merkmale z.B. DIN Normen oder ähnliches das ein Prüfzertifikat haben muss?
Gruß Roland
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Re: Kennzeichnung Ranolazin API
Claudi
20.02.2025 13:39
Ein bisschen komisch finde ich die Sache schon. Ich hatte den Hersteller auf das fehlen der WGK hingewiesen und innerhalb von einer Stunde kam eine Antwort mit einer Selbsteinstufung. Ich habe mich mit dem Thema "WGK Selbsteinstufung" noch nicht all zu viel auseinander gesetzt, aber trotzdem erscheint mir das recht zügig. Immerhin dürften die in Italien ja nicht viel mit dem Thema zu tun haben?
Dazu mal eine Folgefrage: Wir lagern in unserem Unternehmen auch viele Gemische, da muss immer eine Selbsteinstufung der WGK vorgenommen werden oder? Gibt es Tipps und Tricks dafür? Ich weiß, dass viele gerne die WGK aus der Rigoletto Datenbank übernehmen bzw. sich daran orientieren.
Ist es okay das unter diesem Thema zu fragen oder doch lieber eine neue Diskussion starten? In guten SDB steht auch bei Gemischen die WGK drin - die müsste der Hersteller ermitteln, wobei der Betreiber der Lageranlage das hinterfragen müsste. Wie: Anlage 2 Nummer 2 AwSV https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/__8.htmlDas Ergebnis müsste er eigentlich "der zuständigen Behörde im Rahmen der Zulassung der Anlage sowie auf Verlangen der Behörde im Rahmen der Überwachung der Anlage" vorlegen. Das ist wohl die Theorie. Wie das in einem Logistiklager mit häufig wechselnden Lagergütern gehen soll: das weiß ich bei Zulassung der Anlage ja noch gar nicht. Welche Zulassung ist eigentlich gemeint? Die ggf. notwendige Anzeige nach AwSV?
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WGK
M.A.T.
20.02.2025 13:38
Hallo zu Rigoletto beachten. 1. Die verbindliche Einstufung von Stoffen (nicht Gemischen) steht jeweils im Bundesanzeiger. 2. Am darauffolgenden Werktag ist diese Einstufung normalerweise auch in Rigoletto eingearbeitet. 3. Gemische werden in D nicht zentral nachgewiesen sondern bei der jeweils zuständigen regionalen Wasserbehörde erfaßt aufgrund von Einstufungen durch die Anlagenbetreiber. 4. Auskunft zu den Gemischen ist i.d.R. nicht zu bekommen. 5. Ja, die Selbsteinstufung ist Pflicht. Zu IT: Wenn dort das Prinzip der Selbsteinstufung mit Annahme "3" bekannt ist kann das natürlich vorsorglich sehr schnell gehen, zumal die Rechtsfolgen wohl eher in D denn in IT auftreten.;-) Ihre Frage: dazu müßten Sie das WHG und die VAwS auswerten. Neben den Verfahren gibt es diese erste Anleitung für die Einstufung. Je nach Anlage - die dann genehmigungspflichtig wäre - können die Mehrkosten für Stoffe mit "3" (aus Selbsteinstufung) abzuwägen sein gegen vielleicht "2" (ermittelt).
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