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Re: Gefahrgut-Software - englisch M.A.T. 15.07.2024 21:31
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Re: Spanien - GbV oder ähnliches? Claudi 15.07.2024 14:09
Es gibt Möglichkeiten, auf den GB zu verzichten:

Artikel 24 des Real Decreto (RD) 97/2014, de 14 de febrero, por el que se regulan las operaciones de transporte de mercancías peligrosas por carretera en territorio español. (PDF: https://www.boe.es/boe/dias/2014/02/27/pdfs/BOE-A-2014-2110.pdf)

Las disposiciones que afectan al consejero de seguridad, contempladas en el ADR, no serán de aplicación a las actividades que:
a) Se realicen de acuerdo con lo establecido en el artículo 2.5 y en el apartado 9 del anejo 1 del presente real decreto, o
b) se vean afectadas por algún tipo de exención en las condiciones y cantidades previstas en el ADR.

Die Bestimmungen über den Sicherheitsberater im ADR gelten nicht für Tätigkeiten, die:

a) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 2.5 und des Abschnitts 9 der Anlage 1 dieses Königlichen Erlasses durchgeführt werden; oder
b) von irgendeiner Art von Freistellung unter den im ADR vorgesehenen Bedingungen und Mengen betroffen sind, die im ADR vorgesehen sind.

a) verweist auf 2.5 (Streitkräfte)und Anhang 1 Abschnitt 9 Strafverfolgungsbehörden

----------------------------------
Ich meine, der Gefahrgutbeauftragte/ Sicherheitsberater müsste auch vor Ort sein/ eine spanische Adresse haben, d.h das kann man wohl nicht z. B. aus einem Nachbarland/ anderen EU-Land machen und dann Mal im Jahr hinfahren. Dazu habe ich aber akut keine Quelle parat. Schon der Sprache wegen sollte das jemand vor Ort machen.
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Re: Spanien - GbV oder ähnliches? M.A.T. 15.07.2024 12:25
Hallo,
so ganz ist mir nicht klar, in welcher Position Sie und Ihre Firma sind. Falls Sie juristisch die Mutter der span. Niederlassung sind sollten Sie schon aus Compliance-Gründen jemanden in Spanien haben, der die dortige Rechtslage mit wenigen Klicks feststellen kann und mit Behörden redet.

Sodann wundert mich die Fragestellung im Prinzip - mit der Anwendung des ADR gilt ja auch 1.8.3 in Spanien, womit die Notwendigkeit zur Bestellung eines Gb prinzipiell eindeutig besteht. In der spanischen Fassung des ADR 2023 stehen dieselben Gliederungsnummern mit Text wie in der deutschen, bis 1.8.3.19.

Die zuständigen Stellen sind wie bekannt beispielsweise bei der UNECE nachgewiesen: https://unece.org/sites/default/files/2024-03/Spain_2024-03_0.pdf

Falls das zuviel Arbeit ist kann die entsprechende nationale Regelung auch direkt hier: https://www.transportes.gob.es/tran...as-y-perecederas/consejeros-de-seguridad
eingesehen werden.

Der Fachbegriff ist consejero de seguridad

Aus meiner Sicht würde ich den Schwerpunkt der Recherche nicht zuerst auf Möglichkeiten zur Freistellung sondern auf Hilfen bei der Umsetzung richten, weil das der Sicherheit aller dient.

Viel Erfolg
M.A.T.


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Spanien - GbV oder ähnliches? MarcelHH 15.07.2024 12:17
Hallo an die Gefahrgut-Gemeinde,

wir haben eine Niederlassung in Spanien und der dortige Gefahrgut-Spezi hat das Unternehmen kurzfristig verlassen.
Als Gefahrgut-Spezi der Muttergesellschaft wird mir nun die Frage gestellt, ob dort auch ein GB (o.ä.) benötigt wird.
Über Gefahrgutmengen etc. habe ich aktuell noch keinen Überblick.

Grundlegend gefragt, kennt jemand sich ggf. mit der dortigen Gesetzgebung aus? ADR ist soweit klar, Spanien hat das ADR ja gezeichnet.
Konkret geht es eher darum ob es etwas ähnliches wie die GbV dort gibt, ggf. mit Befreiungsmöglichkeiten (wie in Deutschland den § 2 der GbV)?

Ein paar Ansätze würden mir schon helfen.

Vielen Dank!
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Re: Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern M.A.T. 14.07.2024 12:32
Hallo, Gerald,
meinen Hinweis hatte ich weniger wegen der Rechtslage sondern aus eher pragmatischen Gründen gemacht. Einmal wegen der höheren Stauanforderungen für Seecontainer; falls während des Umladens oder des Bahntransfers mal was passiert und korrigiert werden muß, sollte das bekannt sein. Zum anderen die See-Papiere (inkl. Packzertifikat, Wetterungsbescheinigung, Verwiegungsbescheinigung, "K"-Genehmigung in Klasse 1, Feuerwerk, 5.4.3.4 und 5.4.4.1) die in ihren Inhalten und ihrer Bedeutung klar sein sollten. Natürlich auch MP. Aus meiner Sicht wäre das wichtig für einen Bahn-Gb mit Seezulauf/-ablauf.
Gruß und weiter nen schönen Sonntag.
M.A.T.

Nachtrag betr. Software: zum Verstehen der Bestimmungen reicht mir Elektronik nicht, gut verstehen kann ich sie eher vom Papier. Gerade wenn die Texte länger sind. Software ist für mich dann besser wenn es um die Recherche und das schnelle Suchen / Nachschlagen geht; da dauert Papier wesentlich länger.
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Re: Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern Gerald 14.07.2024 11:51
Hallo,
ein kleiner Nachtrag noch zu

Antwort auf
daß Sie einmal die aktuellen Vorschriften für alle betroffenen VT haben (wg. Container kann evtl. auch See wichtig sein)


In der Drucksache 821/10 vom 13.12.2010 - Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) - steht auf der Seite 12, die Begründung für den Gb See,

"Für die Seeschifffahrt sind im IMDG-Code bisher keine Regelungen für Gefahrgutbeauftragte enthalten. Hier soll aber der bisherige Rechtsstand zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten beibehalten werden."

falls er erforderlich ist.
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Veranstaltungen Springe zu neuen Beiträgen
Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV Gerald 14.07.2024 10:48
Hallo,
am 24.09.2024 findet in Rottendorf bei Würzburg der nächste Fachkundelehrgang

- Verbringen mit/ohne Aufbewahrung (mit Prüfung)
- Pulverhändler (mit Prüfung) und
- Wiederholer (ohne Prüfung)

gemäß §32 der Ersten Sprengverordnung als Kombi-Lehrgang zum Erlangen der Erlaubnis nach §7 bzw. des Befähigungsscheins nach §20 Sprengstoffgesetz statt.

Ein Lehrgang eingeschränkte Fachkunde gemäß § 4 Abs. 2 der ersten Sprengverordnung für Airbag- und Gurtstraffereinheiten für UN 0432, UN 0503 und UN 3268 des ADR, der Kategorie P1 nach Sprengstoffgesetz findet auf Anfrage und der entsprechenden Teilnehmerzahl statt, in Absprache auch als Inhouse- Schulungen möglich.

Weiter Informationen findet Ihr auf meiner Homepage unter dem Reiter §20 Sprengstoffrecht bzw. eingeschränkte Fachkunde, wo auch PDF-Datein zum Download bereit stehen.
2 3,514 Beitrag komplett anzeigen
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Re: Gefahrgut-Software Gerald 13.07.2024 16:56
Hallo M.A.T.,
schöne Zusammenstellung, gerade für jemanden der relativ neu im Gefahrgutrecht ist. Da kann man sich die passende Quelle für einen aussuchen. Na, Jens und Andere viel Spass.
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Gefahrgut-Software - englisch M.A.T. 13.07.2024 14:44
Hallo, vielleicht ist eine kleine Zusammenstellung der deutschsprachigen Angebote an dieser Stelle ganz hilfreich. Es ist, was mit normaler Suche über Bing gefunden wird. Ohne Wertung oder meinen persönlichen Favoriten in der Reihenfolge, wie die Suchmaschine es ausgibt.
1. https://www.software-gefahrgut.de/
2. https://beo-software.de/versandsoftware/gefahrgut/
3. https://www.dgassistant.com/de/index.aspx
4. https://tes.bam.de/TES/Navigation/DE/DGG/dgg.html
5. https://gefahrgutberatung.org/software/
6. https://www.gefahrgutshop.de/service/downloads/software/#
7. https://www.gesi.de/gefahrstoffe-software/
8. https://www.quentic.de/software/gefahrstoffe/gefahrguttransporte/
9. https://www.heinrich-vogel-shop.de/shop/gefahrgut/software/fokus-gefahr-gut-jahresabo.html
10. https://www.ecomed-storck.de/Gefahr...M-Ausgabe-2023-2024-CD-Grundversion.html
11. https://www.ecomed-storck.de/Gefahr...fahrguttransport-See-Online-Produkt.html
12. https://www.ecomed-storck.de/Gefahr...ahrguttransport-Land-Online-Produkt.html
13. https://shop.weka.de/gefahrguttransport?chorid=1000200
14. https://www.verkehrsverlag-fischer....t-digital---online-adr-rid-adn-imdg.html
15. https://www.kisters.eu/de/product/m...tinformationen-sicherheitsdatenblaetter/
16. https://gs-gefahrgut.de/sw.html
17. https://www.ugso-software.de/index.php/faq/progold/gefahrgut

Außerdem gibt es natürlich Anbieter von Rohdaten, Schulungsmaterial, Folien etc., die sind hierbei nicht berücksichtigt.
Die Angebote reichen von einfachen Volltextdateien über Checklisten, Beförderungspapiere bis zu unterschiedlich detaillierten Datenblättern. Jeder kann dabei etwas für seine Anforderungen finden, denke ich.
Gruß
M.A.T.
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Re: Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern Gerald 13.07.2024 13:47
Hallo M.A.T.,
Antwort auf
seit 2 Jahrzehnten ist Software am Markt, in der GG-Vorschriften auf verschiedenen Wegen ausgewertet werden. Mal als Text, mal als Zusammenstellung von stoffspezifischen Tabelleneinträgen, mal als Auswertung der Tabelle in Form von Datenblättern


Das war mir bis jetzt nicht so bekannt, aber ich bin ehrlich, dafür bin ich vielleicht schon zu alt. Ich gehöre noch zu der Generation, welche lieber ein Buch für solche Zwecke hat.

Klar ist es aller zwei Jahre eine Menge Arbeit, die Eintragungen aus dem alten ADR in das neue ADR zu übertragen. Und ich kann dann in den alten Büchern noch mal nachschauen, wenn es später mal eine Info brauche z.b. seit gibt es diese Änderung u.ä.. Hat aber den Vorteil, dass man die Änderungen leichter Einspeichert in seinem Kopf, bzw. Bemerkungen im Buch anbringt. Und ich merke dann auch, welche Änderungen ich im meinen Präsentationen vornehmen muss, dass sie wieder auf den neusten Stand sind. Aber da nun mal das Gefahrgutrecht schon seit sehr vielen Jahren mein Hobby ist, mittlerweile ist noch das Sprengstoffrecht dazu gekommen. Und ich habe auch die Zeit, welche ich dafür brauche.
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Re: Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern M.A.T. 13.07.2024 13:16
Hallo, Gerald,
was die Markierungen angeht, sind wir uns einig.
Einen Aspekt dazu habe ich vergessen zu erwähnen: seit 2 Jahrzehnten ist Software am Markt, in der GG-Vorschriften auf verschiedenen Wegen ausgewertet werden. Mal als Text, mal als Zusammenstellung von stoffspezifischen Tabelleneinträgen, mal als Auswertung der Tabelle in Form von Datenblättern. Bei all diesen Angeboten ist aus meiner Sicht ein Manko, wenn redaktionelle Anmerkungen des Nutzers (Notizen, Notes, wie auch immer die in der Software genannt sein mögen) nicht in neue Versionen problemlos übernommen werden sondern vom Nutzer jedesmal wieder manuell angelegt werden müssen. Insoweit hat Software für mich keinen Vorteil gegenüber Büchern.
Gruß
M.A.T.
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Re: Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern Gerald 13.07.2024 13:05
Hallo Jens,
Antwort auf
Es gibt neben den kostenlosen aber späten pdf-Dateien vom Gesetzgeber kommerzielle Ausgaben, die sich durch unterschiedliche Verbesserungen auszeichnen. Sie sind aus meiner Sicht den einfachen pdf vorzuziehen.


In Bezug dieser Aussage bin ich ganzt bei M.A.T., auch wenn es wieder Andere gibt welche auf PDF-Datei stehen. Eigentlich muss jeder wissen, was für Ihn besser ist. Aber bei meinen Gb-Lehrgängen sage ich den Teilnehmern auch, das ein Buch besser ist. Um dann im Buch bestimmte Dinge schneller zu finden, gebe ich den Teilnehmern ein paar Tipps, wie z.b.
- beim Makern verschiedene Faren nehmen (Klasse 1 "orange"; Klasse 7 "gelb"; Allgemein "grün" und was verboten ist "rot" und beim Makern nicht ganze Texte, sonder Schlagwörter u.ä.
- dann wenn im Text eine Zahl in Schriftform steht, dann als Ziffer am Rand
- gerade bei den Gesetzen/Verordnungen z.b. GbV §3 Absatz 2 daneben mit Stift "Bekannt machen"; bei Absatz 3 "Nachweis"; Absatz 4 "Behörde kann"
- wenn im Text, wie z.b. beim Kapitel 3.4 Abschnitt 3.4.1 bei den Buchstaben a)bis h) die Kapitel, der Abschnitt, der Unterabschnitt und der Absatz steht, dann habe ich eine extra Seite eingeklebt auf, was diese Kapitel, Abschnitte, .....bedeuten, dann erspart man sich vielleicht das Blättern, sieh mal unter Kapitel 3.4 ADR 2023 nach und drucke die erste Seite mit der Einstellung "zwei Seiten auf eine" aus, da hast Du die richtige Größe fürs Buch.
u.s.w.

Das hift einem zum Beispiel bei der Prüfung aber auch im täglichen Leben. Ich wünsche Dir frohes Schaffen, und wenn Du Fragen hast, dann einfach melden. Jeder hat mal angefangen.
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Re: Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern M.A.T. 12.07.2024 19:54
Hallo, Jens1971,
Kollege Gerald hat Ihnen die rechtlichen Grundlagen schon genannt; braucht also nicht wiederholt zu werden.
Darüber hinaus ist wichtig, daß Sie einmal die aktuellen Vorschriften für alle betroffenen VT haben (wg. Container kann evtl. auch See wichtig sein), sodann wenn möglich eine oder besser beide der wichtigen Fachzeitschriften halten (Gefährliche Ladung und Gefahr/gut) und den Kontakt zu Gefahrgutleidenden und -behörden in Ihrer Region suchen. Über Stammtische oder einfach formlose Kontakte. Viele Fragen aus der Praxis können so schneller geklärt werden als durch einsamen Brüten über dem Schreibtisch.
Daß Sie hier im Forum posten zeigt ja, daß Sie auf dem richtigen Weg sind. Für eigentlich jedes Problem in unserem Metier finden sich hier jemand, der richtig Ahnung hat und hilfsbereit ist. Also keine Scheu.

Alles Gute für Ihre erweiterten Aufgaben und produktiven Austausch hier.
M.A.T.

Nachtrag zu den Vorschriften: Es gibt neben den kostenlosen aber späten pdf-Dateien vom Gesetzgeber kommerzielle Ausgaben, die sich durch unterschiedliche Verbesserungen auszeichnen. Sie sind aus meiner Sicht den einfachen pdf vorzuziehen. Es gibt sogar eine Synopse ADR/RID, deren Übersichtlichkeit aber unterschiedlich bewertet wird. In der Praxis kann beim schnellen Nachschlagen der Finger leichter auf den falschen Text verrutschen, denke ich. Ist aber letztendlich Geschmackssache. Das gleiche gilt für die verschiedenen Software-Angebote.
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Re: Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern Gerald 12.07.2024 19:06
Hallo Jens,
Antwort auf
Nun möchte mein Arbeitgeber zukünftig auch Sattelauflieger und Container befördern, die (von einem anderen Beförderer) dann im Zu- oder Nachlauf auf der Straße weiter befördert werden.


Ersteinmal würde ich in der GbV §2 Befreiungen prüfen, ob gemäß Absatz 1 Ziffer 1 bis 7 für Euch zutreffen würde.

Ansonsten sieh mal in der GbV §3 Absatz 1 bzw. Absatz 3 und §5 Absatz 4 und im §6 Absatz 1 nach. Da findest Du eine Antwort.
10 535 Beitrag komplett anzeigen
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Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern Jens1971 12.07.2024 18:44
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu verkehrsträgerübergreifenden Beförderungsvorgängen.

Ich bin Gefahrgutbeauftragter für den Verkehrsträger Schiene und in einem Eisenbahnverkehrsunternehmen tätig. Bislang wickelte das EVU auch nur reine Beförderungen auf der Schiene ab.
Nun möchte mein Arbeitgeber zukünftig auch Sattelauflieger und Container befördern, die (von einem anderen Beförderer) dann im Zu- oder Nachlauf auf der Straße weiter befördert werden.

Gemäß RID 1.3.2.2 müssen die beteiligten Mitarbeiter auch die für den anderen Verkehrsträger geltenden Vorschriften (also ADR) kennen.
Das ist soweit klar.
Was ist mit dem Gefahrgutbeauftragten?

Da ich selbst da nicht fündig werde, habe ich mal eine Frage an die Community dazu:

Muss der Gefahrgutbeauftragte des Eisenbahnunternehmens dann zusätzlich für das ADR geprüft sein?

Liebe Grüße in die Runde
Jens Sauert
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Österreich, Schweiz Springe zu neuen Beiträgen
Erläuterungen für die Umsetzung Gerald 12.07.2024 14:06
Hallo,
die Schweiz hat Erläuterungen für die Umsetzung SDR/ADR mit Stand 08.07.2024 veröffentlicht.
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Unfälle, Feuerwehr, Brandschutz Springe zu neuen Beiträgen
Re: Gefahrstoff muss aus Tanklaster geholt werden Gerald 12.07.2024 13:54
Hallo M.A.T.,
Antwort auf
für tiefkalte Gase ist es bei kleineren Leckagen möglich, mit Wassernebel die Stelle so lange zu besprühen, bis das Wasser am Metall durch die Verdunstungskälte des Gases vereist und so die Leckage eindämmt


Ist ein sehr guter Hinweis, mir persönlich war das bekannt, da ich ja auch die Lehrberechtigung für den Aufbaukurs Tank habe und vor sehr vielen Jahren eine sehr gute Ausbildung als "Ausbilder nach Gefahrgutrecht" bekommen habe.

Die PetroTrans in Kassel hat ja seit 2018 nicht mehr stattgefunden, und der Transport von Gasen in Tankfahrzeugen wurde eher Stiefmütterlich bei dieser Messe in Kassel behandelt. Aber ich bin gern auf diese Messe gefahren, weil man da gut an Bilder und Informationen von Fachleuten im Bezug der Technik rangekommen ist, welche ich sehr gut in meine Präsentation einarbeiten konnte. Hier ging es mehr um Mineralöle, und die Firma Rohr, glaube ich hat 2010 (leider weiß ich das Jahr nicht mehr genau), eine Notentleerungseinrichtung für Tankfahrzeuge vorgestellt.

Nun findet die PetroTrans leider nicht mehr statt, aber sie zieht unter einem neuen Namen "Fuel & Gas Logistics" im Oktober nach Leipzig, darauf freue ich mich schon. Da kommt man auf jeden Fall an die neusten Informationen und Bilder, ich treffe alte Bekannt und der Bereich Gase wird auch etwas besser dargestellt, so ist die Planung. Lassen wir uns überraschen.
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Unfälle, Feuerwehr, Brandschutz Springe zu neuen Beiträgen
Re: Gefahrstoff muss aus Tanklaster geholt werden Claudi 12.07.2024 08:09
Cool (im wahrsten Sinne!). Aber erstmal schön alle nervös machen (unabsichtlich) mit Meldungen wie "ggf. Abfackeln, dauert bis zu 40 h, Evakuierung"...
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Unfälle, Feuerwehr, Brandschutz Springe zu neuen Beiträgen
Re: Gefahrstoff muss aus Tanklaster geholt werden M.A.T. 12.07.2024 06:23
Hallo, Gerald,
für tiefkalte Gase ist es bei kleineren Leckagen möglich, mit Wassernebel die Stelle so lange zu besprühen, bis das Wasser am Metall durch die Verdunstungskälte des Gases vereist und so die Leckage eindämmt oder zumindest vorübergehend schließt. Diese Zeit kann dann für eine dauerhafte Reparatur genutzt werden.
Gruß
M.A.T.
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Unfälle, Feuerwehr, Brandschutz Springe zu neuen Beiträgen
Re: Gefahrstoff muss aus Tanklaster geholt werden Claudi 12.07.2024 05:50
Danke für die News!

Die Medien sollten vielleicht auch die Containernummern verpixeln... und ich dachte mir schon, dass das doch einfacher zu lösen sein muss als das Gas abbrennen zu lassen. Das wird doch nicht das erste Mal in der Geschichte der Menschheit gewesen sein, dass ein Ventil an einem Gastank undicht wird? Gut, dass es Spezialisten gibt, die dass was Praktikables auf Lager haben!
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Unfälle, Feuerwehr, Brandschutz Springe zu neuen Beiträgen
Brückenkollision Baltimore am 26.3.24 M.A.T. 11.07.2024 20:36
Guten Abend,
zu der obigen Kollision liegt seit Mai ein vorläufiger Untersuchungsbericht vor. Zu den 56 geladenen Gefahrgutcontainern stellt er fest, daß 14 Container durch die Kollision beschädigt wurden. Glücklicherweise gelangte keines der Gefahrgüter der Klassen 3, 8 und 9 ins Wasser. Interessant ist aus meiner Sicht, welche Stellen und Firmen nach dem Unglück zum Einsatz kamen. Dazu stehen Details auf den Seiten 17 bis 19 des Berichts, der hier runtergeladen werden kann.
Beeindruckend finde ich die schnelle Reaktion aller Beteiligten, sowohl Besatzung als auch Lotsen und Brückenaufsicht.
Gruß
M.A.T.
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Unfälle, Feuerwehr, Brandschutz Springe zu neuen Beiträgen
Re: Gefahrstoff muss aus Tanklaster geholt werden Gerald 11.07.2024 17:58
Hallo,
das Gasleck bei dem Tankfahrzeug wurde gestopft, und die Autobahn wird nach und nach wieder frei gegeben. Da ist die Angelegenheit noch mal recht gut ausgegegangen.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
ADR 2023 Gerald 11.07.2024 12:14
Hallo,
Die Bekanntmachung von Berichtigungen zur 29. ADR-Änderungsverordnung wurde heute veröffentlicht, auf Seite 3 und 4 ist das Fehlerverzeichnis zur deutschen Übersetzung des Anlagebandes der 29. ADR-Änderungsverordnung.
4 1,769 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: ADR 2025 Gerald 11.07.2024 12:05
Hallo Herr Damm,
Antwort auf
Wenn man das aktuell gültige ADR in 7.3.1.1 "sinnig" liest,


Das klinkt ja nicht schlecht, nur nich jeder sieht es so, vor allen bei manch so einer Kontrolle. Ich bin eher für klare Reglungen, wo es kein nach rechts bzw. nach links gibt, also auf "Messersschneide"! Und gerade zu diesem Thema hatten wir hier im Forum schon genug anfragen. Und so bin ich dann schon froh, dass es ab 01.01.2025 eine klare Reglung gibt. Die Praxis wird dann zeigen, ob das bei allen angekommen ist.
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Unfälle, Feuerwehr, Brandschutz Springe zu neuen Beiträgen
Gefahrstoff muss aus Tanklaster geholt werden Gerald 11.07.2024 11:50
Hallo,
Gas ausgetreten: A1 voll gesperrt, das könnte länger dauern, zumal man noch nicht weis, wie man das tiefgekühltes Ethylen aus dem defekten Tank umpumpt. Ethylen ist auch noch leicht brennbar.
5 399 Beitrag komplett anzeigen
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