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WGK bei Fertigprodukten
#38355
21.02.2025 10:21
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Phillip
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Hallo zusammen. Ich habe mich heute mal etwas belesen was die Genehmigungspflicht für Anlagenbetreiber zwecks WGK Stoffen angeht. Jetzt haben wir auch einige Produkte mit WGK 3 die in Stück gebucht sind da Fertigarzneimittel. Wie wird das berechnet? In den Tabellen im Gesetzestext ist logischerweise immer von Tonnen die Rede. Nimmt man einfach bspw. das Gewicht pro Palette? Oder gibt es eventuell sogar eine Sonderregelung ähnlich wie im ADR? SV 601- Fertigarzneimittel
Ich freue mich schon auf eure Antworten darauf
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: Phillip]
#38356
21.02.2025 10:42
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M.A.T.
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Hallo, abhängig von Ihrer Rolle im Beförderungsprozeß oder der Zusammensetzung der Produkte - könnten § 4 AwSV oder § 1(4) etwas hergeben? Gruß M.A.T.
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: M.A.T.]
#38358
21.02.2025 12:22
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Phillip
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Nein das gibt mir leider keine nützlichen Informationen
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: Phillip]
#38359
21.02.2025 12:25
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M.A.T.
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Dann wüßte ich keine Möglichkeit. Daß im Medizinrecht etwas entsprechendes steht halte ich systematisch für unwahrscheinlich. M.A.T.
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