Re: Schaden durch Wickelfolie
UBurkhard
17.04.2025 07:42
Korrekt. Passiert speziell dann, wenn versucht wird, mit Hilfe der Wickelfolie Ladungssicherung zu betreiben, also die Ware auf der Ladeeinheit "sicher" zu befestigen und mit dem Ladungsträger zu verbinden (anstatt andere Sicherungsmittel, wie z.B. Spannbänder, zu verwenden). Funktioniert in der Regel nicht und kartonierte Ware wird zusammengedrückt. In der Baustoffindustrie gibt es entsprechend zertifizierte (geprüfte) Lösungen mit vorgereckter Wickelfolie und Schrumpfhauben.
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Re: Gefahrgut-Einstufung zurücknehmen?
Phillip
16.04.2025 07:40
Ich habe jetzt das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers und dieses bestätigt die Aussage des Kunden, also alles gut soweit. Ich vermute das kleine Durcheinander kam zustande, weil der Kunde auch noch Biperiden als Reinstoff lagert, welches wohl gefährlichere Eigenschaften haben kann.
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Re: Umweltgefährdung....
Claudi
15.04.2025 12:44
Falls keine anderen Gefahrgüter drin sind, wäre es dann UN 3241 2-BROM-2-NITROPROPAN-1,3-DIOL, LÖSUNG bzw. GEMISCH (siehe 3.1.3.2)
Die Umweltgefahr bleibt ja erhalten, weil das Material zusätzlich als umweltgefährdend eingestuft werden muss.
Erstmal ist das Gemisch UN3241 - sofern die Eigenschaften von 4.1 passen. Wenn die Eigenschaften (auf welcher Grundlage kommt man zu der Erkennnis?) nicht passen, dann Prüfen: 2.1.3.3 ADR - wenn andere Gefahrgut-Eigenschaften vorliegen, dann muss man in die entsprechend passende Sammeleintragung gehen und das könnte (!) UN3077 sein.
Wenn mehrere Gefahrgüter drin sind, dann Sammeleintragung entsprechend der Eigenschaften/ Haupt- und Nebengefahr, Zusatzgefahr (3.1.3.3).
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Re: Einstufung von Gemischen
DJSMP
15.04.2025 11:25
Hallo pandawand,
wie M.A.T. schon geschrieben hat, musst du dir Teil 2 des ADR zu Gemüte führen und alle Klassen abarbeiten. --> siehe 2.1.2 Grundsätze der Klassifizierung). Eventuell hilft dir die Software auch bei der Gefahrguteinstufung, eventuell musst du es händisch machen.
Wenn du die Zugehörigkeit zu einer Klasse herausgefunden hast, geht es anschließend darum, die korrekte Benennung (Einzeleintragung oder über das Verzeichnis der Sammeleintragungen am Ende jeder Klasse) zu ermitteln. --> 2.1.3 Zuordnung von nicht namentlich genannten Stoffen einschließlich Lösungen und Gemische
Hast du die Zugehörigkeit zu zwei Klassen ermittelt, musst du zuerst über 2.1.3.5.3 bzw. 2.1.3.10 Tabelle der überwiegenden Gefahr gehen und dann die korrekte Benennung ermitteln.
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Re: Inspektor IBC
Markus_BY
15.04.2025 05:37
Guten morgen zusammen,
hat schon jemand rausgefunden, welchen zeitlichen Aufwand die BAM hier berechnet? Ich stehe aktuell ebenfalls vor der Fragestellung, ob sich der Aufwand für unsere 19 IBC (31A) lohnt. Hinzu kommt ja auch, das das alle 3 Jahre erneuert werden muss, was wieder zusätzliche Kosten verursacht.
Vielen Dank und Gruß aus Oberfranken.
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Klassifizierungspraxis
M.A.T.
14.04.2025 06:39
Hallo Bei der Klassifizierung ist es auch sinnvoll, mit der Marketingabteilung und den Logistikern zu sprechen, ob ein Produkt eventuell so eingestellt (gekocht) werden kann, daß die Gebrauchseigenschaften weiterhin die Marketingerwartungen erfüllen aber gewisse, kostenträchtige, Schwellenwerte nicht überschritten werden. Muß nicht funktionieren, kann aber und sollte darum unbedingt geprüft werden. Gruß M.A.T.
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Interpretationen April 2025
M.A.T.
11.04.2025 09:01
Grüß Gott, zur eher seltenen Klasse 7 gab es eine Anfrage unter dieser Nummer. Sie betraf die Art und Weise, wie im Beförderungspapier für r/a Stoffe die Vorgabe aus § 172.203(d)(3) zu Versandbezeichnung und max. Aktivität eingehalten werden kann, wenn die Sendung aus einer Mehrzahl (25) von Containern besteht. Anhand eines Beispiels wird dies beschrieben. Gruß M.A.T.
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Re: ADR Beförderungspapier - Rücksendung der Waren
M.A.T.
10.04.2025 09:33
Besonders, falls dort die Verantwortlichkeiten benannt sind, vielleicht mit Pflichten auch bei so einer kleinen Sendung. Vielleicht kann der Kunde dort auch einfach einen Paketdienst wie DHL etc. fragen, die kennen sich bestimmt aus. Und eventuell meldet sich noch jemand hier, der sich in Spanien auskennt. Viel Erfolg M.A.T.
Nachtrag: Da Sie ein Beispiel nennen: vielleicht ist auch UN 3091 mit SV 670 interessant?
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Re: Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen
Bergmannsheil
10.04.2025 08:11
Noch eine blöde Frage. Muss ich eigentlich generell abbestellt werden oder ist meine Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter definitiv beendet wenn ich am 01.06.2025 (Aufhebungsvertrag unterschrieben) die Firma verlasse. Da man heutzutage auch als Rentner ja ordentlich weiter verdienen kann, kann man die Bestellung als Selbständiger weiterführen, dann natürlich mit einem eigenen Vertrag, um das Honorar auch einfordern zu können. Die Bestellung als GB würde ich dann als weiterlaufend ansehen. Will man das nicht, dann sollte ein Abberufung oder Abbestellung schriftlich oder textlich vorliegen. Meine Meinung.
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Re: Neueintrag RAG-01 Argentinien
Froxx23
09.04.2025 13:50
Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für die Unterstützung. Die Spedition schrieb mir am nächsten Tag, dass die DGR-Kontrolle sich geirrt hätte und man doch keine spanischen Shippers bräuchte. Allerdings teilte die Spedition dann mit, dass die Sendung abgelehnt wurde, weil die Orientierungspfeile an der Palette fehlten. Das Bild, das mir daraufhin von der Spedition geschickt wurde, zeigte eine schwarz umwickelte Palette. Wir wickeln unsere Paletten jedoch mit normaler Folie und Bilder machen wir auch. Also macht schön Bilder von euren fertigen Sendungen.
Viele Grüße
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Re: 1000 Punkte Regelung - Anwendung
Claudi
08.04.2025 09:24
Die Frage ist: Können wir bzw. die Fahrer bei nicht Anwendung der 1000 Punkte Regelung zum Beispiel Ausschilderung obwohl faktisch nur 200 Punkte (1 Fass) geladen worden sind Probleme bekommen?
Die 1000-Punkte-Freistellung ist freiwillig, man darf auch ab dem ersten Liter kennzeichnungspflichtig fahren. Nein, sofern alle Anforderungen eines kennzeichnungspflichtigen Transportes eingehalten sind, bekommt man keine Probleme. Frage ist nur: wissen die Beförderer/ Fahrer auch, dass ihr immer kennzeichnungspflichtig fahren lassen wollt, d.h. haben die immer ADR-Schein und volle Ausrüstung, WT am Fahrzeug und Schriftliche Weisungen dabei? Auch muss der Fahrer ja eine Unterweisung nach 8.2.3 haben, welche er auch vorweisen müsste? Nein, wenn ihr die 1000-Punkte-Freistellung nicht anwendet, dann reicht die Unterweisung nach 8.2.3 nicht aus, der Fahrer braucht einen ADR-Schein nach 8.2.2. 100% Kontrolle muss auch <1000 Punkten sein. Es unterscheidet sich, *was* ihr kontrollieren müsst. Also kläre mal: wollt ihr jetzt die Freistellung nach 1.1.3.6 ADR/ 1000-Punkte-Freistellung nutzen oder nicht und wenn nicht, ist das allen Beteiligten klar und ist auch klar, was dann kontrolliert werden muss bzw. wie das Beförderungspapier auszusehen hat.
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Re: Sprache im Gefahrzettel
M.A.T.
05.04.2025 09:45
.....Auf die Gesichter der BALM-Mitarbeiter bin ich definitiv gespannt und erwarte eine längere Kontrolle. :-) ;-) Vielleicht den Fahrern gleich einen Ausdruck mit Zusammenfassung der hier gemachten Argumente mitgeben? M.A.T.
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Re: Mögliche Freistellungen?
Claudi
04.04.2025 10:14
Sehe ich auch so - keine Ausnahme. Da braucht man auch nix zu beantragen - es fährt Gefahrgut auf die öffentliche Straße im Tankwagen. Da gilt das Gefahrgutrecht. Wenn einem das zu umständlich/ zu teuer ist: Option, den TKW zu verkaufen und Kraftstoff durch externe Firma anliefern zu lassen - entweder Betankung der Maschinen oder in einen "Lagertank" auf dem Feld. Das könnte eine mobile Tankstelle oder ein reinger Lagertank sein. Dann kommt man aber wieder in Lager- und Wasserschutzthemen (AwSV). Bzgl. des Beförderungspapieres für den leeren ungereinigten Tankwagen kann man die Ausnahme 18 GGAV 2.2 ziehen (Bef.papier für voll wird auch als leer genutzt). Ebenfalls: Ausnahme 18 Nr. 3 für den Verzicht gewisser Angaben im Beförderungspapier - hier mit dem Zusatz "Ausnahme 18", der im Beförderungspapier vermerkt sein muss. https://www.gesetze-im-internet.de/ggav_2002/BJNR435000002.htmlWenn es bzgl. der Menge hinkommt, könnte man auch statt TKW einen IBC aka mobile Tankstelle mit Diesel bis 1000 L nutzen (der als Ladung auf einem geeigneten Fahrzeug gesichert wird, nicht fest verbauen!), dann ist das "nur" ein Gefahrguttransport bis 1000 Punkte.
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Re: UN3540 oder UN1223
M.A.T.
03.04.2025 14:31
Hallo, Andreas_K deutlich besser so. Hat positiven und negativen Aspekt, der positive überwiegt klar. Positiv: durch die explizite Nennung der Nummern der anwendbaren SV wird aus meiner Sicht höhere Aufmerksamkeit erzeugt, da man nicht erst nachgucken muß, welche Nummern betroffen sind, und man das Gefühl bekommt, daß der Programmierer sich "Gedanken" gemacht hat. Negativ: alle zwei Jahre muß anhand der Änderungen geprüft und überarbeitet werden - die sog. Pflegbarkeit. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
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Re: Innendruckprüfung nach IATA-Richtlinien
DJSMP
03.04.2025 08:51
Hallo Rudolf Baumgartner,
die Erfordernis und die prinzipielle Ausgestaltung hat sich in Ausgabe 66 gegenüber Ausgabe 64 der IATA-DGR in 5.0.2.9 nicht wesentlich geändert. Die Verpackung (auch Innenverpackung) muss entweder einem Innendruck standhalten, der zu dieser Druckdifferenz von 95 kPa (bzw. bei einigen Gefahrgütern auch 75 kPa) führt oder man leitet den Druck aus dem Dampfdruck der Flüssigkeit ab, je nach dem, welcher Wert höher ist.
Nun bin ich physikalisch nicht so bewandert um klar zu sagen, ob man mit einer Prüfung, die zu einer Druckdifferenz von 95 kPa führt, immer safe ist.
Rein praktisch stelle ich mir diese Prüfung wie die hydraulische Innendruckprüfung für bauartgeprüfte Einzelverpackungen für Flüssigkeiten in 6.3.5 IATA-DGR vor.
Die Werte für die Druckdifferenz sind Minimumwerte. Wenn da mehr raus kommt, z.B. 100 kPa, dann ist doch alles prima.
Sofern es sich um Innenverpackungen Kunststofflaschen handelt, könnte man auch gleich welche mit UN-Eigenzulassung verwenden. Die sind dann auf 200 oder 250 kPa geprüft.
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