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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Gefahrgut-Software - englisch M.A.T. 15.07.2024 21:31
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Spanien - GbV oder ähnliches? Claudi 15.07.2024 14:09
Es gibt Möglichkeiten, auf den GB zu verzichten:

Artikel 24 des Real Decreto (RD) 97/2014, de 14 de febrero, por el que se regulan las operaciones de transporte de mercancías peligrosas por carretera en territorio español. (PDF: https://www.boe.es/boe/dias/2014/02/27/pdfs/BOE-A-2014-2110.pdf)

Las disposiciones que afectan al consejero de seguridad, contempladas en el ADR, no serán de aplicación a las actividades que:
a) Se realicen de acuerdo con lo establecido en el artículo 2.5 y en el apartado 9 del anejo 1 del presente real decreto, o
b) se vean afectadas por algún tipo de exención en las condiciones y cantidades previstas en el ADR.

Die Bestimmungen über den Sicherheitsberater im ADR gelten nicht für Tätigkeiten, die:

a) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 2.5 und des Abschnitts 9 der Anlage 1 dieses Königlichen Erlasses durchgeführt werden; oder
b) von irgendeiner Art von Freistellung unter den im ADR vorgesehenen Bedingungen und Mengen betroffen sind, die im ADR vorgesehen sind.

a) verweist auf 2.5 (Streitkräfte)und Anhang 1 Abschnitt 9 Strafverfolgungsbehörden

----------------------------------
Ich meine, der Gefahrgutbeauftragte/ Sicherheitsberater müsste auch vor Ort sein/ eine spanische Adresse haben, d.h das kann man wohl nicht z. B. aus einem Nachbarland/ anderen EU-Land machen und dann Mal im Jahr hinfahren. Dazu habe ich aber akut keine Quelle parat. Schon der Sprache wegen sollte das jemand vor Ort machen.
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Veranstaltungen Springe zu neuen Beiträgen
Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV Gerald 14.07.2024 10:48
Hallo,
am 24.09.2024 findet in Rottendorf bei Würzburg der nächste Fachkundelehrgang

- Verbringen mit/ohne Aufbewahrung (mit Prüfung)
- Pulverhändler (mit Prüfung) und
- Wiederholer (ohne Prüfung)

gemäß §32 der Ersten Sprengverordnung als Kombi-Lehrgang zum Erlangen der Erlaubnis nach §7 bzw. des Befähigungsscheins nach §20 Sprengstoffgesetz statt.

Ein Lehrgang eingeschränkte Fachkunde gemäß § 4 Abs. 2 der ersten Sprengverordnung für Airbag- und Gurtstraffereinheiten für UN 0432, UN 0503 und UN 3268 des ADR, der Kategorie P1 nach Sprengstoffgesetz findet auf Anfrage und der entsprechenden Teilnehmerzahl statt, in Absprache auch als Inhouse- Schulungen möglich.

Weiter Informationen findet Ihr auf meiner Homepage unter dem Reiter §20 Sprengstoffrecht bzw. eingeschränkte Fachkunde, wo auch PDF-Datein zum Download bereit stehen.
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