Die SV375 gibt es im IMDG-Code 42. Amendment. Download:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gefahrengut/imdg-code-de-2024.html Im 41. Amendment war das mit den "umweltgefährdenden" Meeresschadstoffen etwas verklausulierter "versteckt" in 2.10.2.7.
Und auf 2.10.2.7 bezieht sich die Aussage des SDB zu UN2735. Dieses Material ist aber auch ein Gefahrgut, welches die Kriterien für die Aufnahme in eine andere Klasse erfüllt, daher finden die restlichen Vorschriften des Codes anwenden.
Das Material ist ein Meeresschadstoff, nur in Kleingebinden darf das ignoriert werden.