Hallo M.A.T.,

mir ist bewusst, dass diese UN-Nummer nicht generell „freigestellt“ ist. Die Anmerkung kann ich auch nur auf Einzelartikelebene manuell einpflegen, sie wäre also nicht generell mit jedem Artikel, der diese UN-Nummer hat, verknüpft. Daher weiß der Kollege in der Kundenbetreuung und im Lager dann tatsächlich, dass er beim Straßentransport bei diesem Artikel nichts machen muss. Wie gesagt, Bezug immer auf den Einzelartikel, nicht generell auf die UN-Nummer.

Ich weiß, diese Lösung ist wenig elegant. Einen passenderen Ersatzausdruck für „freigestellt“ nehme ich gerne an!

„Das ist aus meiner Erfahrung das Problem mit redaktionellen Kurzfassungen von SVen. Das Risiko, Fehlinterpretationen oder Mißverständnisse zu schaffen, ist enorm.“
Dem stimme ich voll zu.

Ich bin bei uns der Einzige, der SV-en prüft und auslegt, das ist weder Aufgabe von Sachbearbeitern noch von Lagerpersonal.

IMO-Erklärungen erstellt bei uns aktuell ein Externer. Und jede Luftfracht mit Gefahrgut landet generell bei mir, später dann bei einem Kollegen, den ich gerade einarbeite. Ja, er ist geschult und hat die Prüfung bestanden.

Tatsächlich führen wir gerade ein neues ERP-System ein, das zum nächsten Jahr starten soll.
Über dessen Möglichkeiten beim Umgang mit Gefahrgut kann ich aber noch nichts sagen. Mit dem Gefahrgutonkel ist es gerade so wie mit den Compliance-Verantwortlichen (zum Teil auch ich) – mit denen redet man dann mal gegen Ende des Projektes.

Schöne Grüße
Andreas


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!