Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
#38346
20.02.2025 15:40
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Roland27
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Hallo,
frage in die Runde.
wie muss ein Prüfzertifikat von einer Lithium Ionen Batterie aussehen das von einer ausgebildeten Elektrofachkraft ausgestellt wurde? Für den Transport ist es ja wichtig ob sich die Batterie in einem kritischen oder unkritischen (nur defekten) Zustand befindet.
Gibt es irgendwelche Merkmale z.B. DIN Normen oder ähnliches das ein Prüfzertifikat haben muss?
Gruß Roland
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Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
[Re: Roland27]
#38347
20.02.2025 15:42
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M.A.T.
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Hallo, falls Sie die Prüfzusammenfassung nach Gefahrgutrecht meinen - die Anforderungen sind dort beschrieben. Die Fundstelle ist HBPuK, Teil III, 38.3 Absatz 5. Die zuständige Behörde für Fachauskünfte ist in D nach § 18 GGVSEB die BAM. Die "ausgebildete E-Fachkraft" sehe ich nicht so recht als dafür hinreichend, aber das läßt sich sicher im Gespräch mit der BAM klären. Es gehören ja eine ganze Reihe von Labortests dazu, die nicht einfach mit dem Multimeter zu erledigen sind. Gruß M.A.T.
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Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
[Re: Roland27]
#38352
20.02.2025 16:32
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Claudi
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Hallo,
frage in die Runde.
wie muss ein Prüfzertifikat von einer Lithium Ionen Batterie aussehen das von einer ausgebildeten Elektrofachkraft ausgestellt wurde? Für den Transport ist es ja wichtig ob sich die Batterie in einem kritischen oder unkritischen (nur defekten) Zustand befindet.
Gibt es irgendwelche Merkmale z.B. DIN Normen oder ähnliches das ein Prüfzertifikat haben muss?
Gruß Roland Um was für ein Zertifikat geht es denn genau? Die Prüfzusammenfassung, die M.A.T. beschrieben hat, gilt ja für ein Baumuster und beschreibt nur, dass Baumuster eines konkreten Batterietyps erfolgreich die Prüfreihe nach UN38.3 Handbuch Prüfungen und Kriterien durchlaufen hat. Über den Zustand der konkret zu befördernden Batterie sagt das nix aus. Es geht wohl um die Beurteilung des Zustandes wie in SV 376 ADR etc. beschrieben. Dazu gibt es keine verbindlichen Regeln. Das soll "eine Einschätzung oder Bewertung auf der Grundlage von Sicherheitskriterien des Zellen-, Batterie- oder Produktherstellers oder eines technischen Sachverständigen mit Kenntnis der Sicherheitsmerkmale der Zelle oder der Batterie" sein. Frag mal bei Batterieherstellern nach Sicherheitskriterien. Was konkreteres als "Sichtbare Defekte? Aufgebläht? Riecht komisch? Verschmort oder heiß? Klappert was? Sagt das Batteriemanagement irgendwas?" habe ich persönlich noch nicht gesehen. Es gibt Fragebögen (Stihl hat einen online, der sich u.a. an Verbraucher richtet, die was zurückschicken wollen), einige arbeiten mit einem Punktesystem - Mängeln werden Punkte zugewiesen und am Ende kommt dann grün, gelb oder rot (siehe unten) raus. Ob eine Elektrofachkraft das beurteilen kann - auch mit Fahrzeug-HV-Zusatzqualifikation? Keine Ahnung. Kann das ein Gefahrgutbeauftragter beurteilen - also ich kann es nicht, kA was andere können oder sich zutrauen. Genau diese Frage: "Ist die Batterie noch iO (grün) oder doch schon defekt unkritisch (gelb) oder defekt kritisch?" finde ich in der Praxis total schwierig. Aber wie eine qualifizierte Begutachtung formell aussehen muss, dazu gibt es keine Vorgaben. Schriftlich, nachvollziehbar wenn jemand danach fragt. Es muss kein Siegel, Formblatt oder sonstige Formalie eingehalten werden.
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Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
[Re: Roland27]
#38353
20.02.2025 16:44
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M.A.T.
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Hallo, falls Sie allerdings ein Zertifikat für kritisch/nicht kritisch suchen, wurde Ihnen schon eine Antwort zusammengestellt. Sie finden außerdem eine kurze Auflistung von Faktoren in der SV 376 ADR. Diese Auflistung hat aber nur sehr begrenzten Erkenntniswert, weil sie keine Grenzwerte oder Kriterien nennt, anhand deren die Faktoren zu bewerten sind. Dies aus meiner ganz persönlichen Sicht deshalb, weil die Vorschriftenmacher international selbst nicht wissen, wo die Grenzen liegen. Und deshalb würde ich jeden Li-Akku, der auch nur einen der äußerlich erkennbaren Faktoren (Formänderung, Wärme, Beschädigung) erkennbar aufweist, als kritisch einstufen. Gruß M.A.T.
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Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
[Re: M.A.T.]
#38354
21.02.2025 01:06
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Claudi
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Hallo, falls Sie allerdings ein Zertifikat für kritisch/nicht kritisch suchen, wurde Ihnen schon eine Antwort zusammengestellt. Sie finden außerdem eine kurze Auflistung von Faktoren in der SV 376 ADR. Diese Auflistung hat aber nur sehr begrenzten Erkenntniswert, weil sie keine Grenzwerte oder Kriterien nennt, anhand deren die Faktoren zu bewerten sind. Dies aus meiner ganz persönlichen Sicht deshalb, weil die Vorschriftenmacher international selbst nicht wissen, wo die Grenzen liegen. Und deshalb würde ich jeden Li-Akku, der auch nur einen der äußerlich erkennbaren Faktoren (Formänderung, Wärme, Beschädigung) erkennbar aufweist, als kritisch einstufen. Gruß M.A.T. Das Problem ist, dass diese Entscheidung zu rot massive logistische Folgen hat: hochkomplexe Hochsicherheitsverpackung, kennzeichnungspflichtiger Transport, Lagerung ggf. vielfach ausgeschlossen. Wenn man ein Batteriemodul hat, bei dem irgendwann zwischen Herstellung und jetzt jemand ne Schraube zu stark angezogen hat und ein Stück Plastik weggeplatzt ist oder ein Kratzer im Gehäuse ist, die Batterie aber sonst keine Fehlfunktionen aufweist, ist sie sehr wahrscheinlich nicht kritisch. Ein Servicetechniker, der einen Akku tauscht, kann einen nichtkritischen Akku vom Einsatzort mit in die Firma bringen und dort fachgerecht sammeln/ entsorgen. Bei einem kritischen geht das nicht. Wenn ich einen aufgeblähten Laptopakku zu Hause habe, der aber völlig friedlich ist (und den ich ggf. noch 48 h unter Wasser hatte), kann ich den kritisch nicht zum Recyclinghof fahren, unkritsch schon. Ja, mit worst case macht man sicherheitsmäßig nichts falsch, aber wir sind (interne oder externe) Berater und die Leute, die unsere Beratung nutzen, wollen wissen: was müssen wir machen, was muss ein? Und ja, auch, wie geht es möglichst wirtschaftlich und einfach. Das ist bei Batterien komplex und ich wünschte mir konkretere Handlungsleitfäden dazu. Und ja, jemand (nicht der GB) muss die Verantwortung tragen für die Festlegung des Zustandes.
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Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
[Re: Claudi]
#38372
24.02.2025 11:30
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Roland27
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Hallo Claudi,
vielen Dank für deine Antwort, ja genau es geht um die Beurteilung des Zustands nach SV 376. Ich finde es schon problematisch das es keine gesetzliche Regelung gibt wie so ein Fragebogen aussehen muss. Beispiel. "Ich muss 100 Lithium Batterien eines bestimmten Typen für einen Kunden retournieren. Grund dafür. Von diesem Produkttypen haben 3 Stück gebrannt" Der Hersteller hat angeblich durch Drosselung der Ladekapazität das Problem behoben. Auch ein Fragebogen mit dem von dir beschriebenen Punktesystem liegt vor und schließt SV376 aus.
Allerdings ist die Verunsicherung weiterhin groß, ob die Prüfung wirklich durch eine fachkundige Person durchgeführt wurde. Auch ob die Batterien schlussendlich in Ordnung oder defekt unkritisch sind, liegen keine Informationen vor. Nach meinem Wissensstand benötigen defekt unkritische Batterien ebenfalls strengere Verpackungsanforderungen. (P908, P904)
Man kann sich nie sicher sein was man sich ins Haus holt.
Danke für eure Meinungen und Unterstützung
Liebe Grüße
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Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
[Re: Roland27]
#38374
24.02.2025 12:26
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M.A.T.
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Allerdings ist die Verunsicherung weiterhin groß, ob die Prüfung wirklich durch eine fachkundige Person durchgeführt wurde. Auch ob die Batterien schlussendlich in Ordnung oder defekt unkritisch sind, liegen keine Informationen vor.
Hallo, für diese Prüfzusammenfassung gibt es sehr wohl die detaillierten Vorgaben; die Quelle hatte ich weiter oben bereits genannt. Darin sind indeutig die kompletten Kontaktinformationen des Prüflabors aufgeführt (38.3.5 c)) und es ist Ihnen somit relativ einfach möglich, die Identität des Labors zu überprüfen.Für die Prüfung vor Ort dagegen gibt es nur diese Hinweise. Auch hier gilt darum: wer zuständig in der Kette ist, der trägt die Verantwortung. Die erschöpft sich nicht im Abhaken von Checklisten. Im Zweifelsfall muß darum jemand den Kopf hinhalten, weshalb ich oben geschrieben haben, was meine persönliche Entscheidung wäre. Die natürlich logistische Konsequenzen hat - aber dafür ist man ja Verantwortlicher. Alles m.E. eine Folge aus der prinzipiell falschen Einstufung von Liba in diese Klasse, im Widerspruch zu den primären Gefahren, die 4.2 und 4.3 sind. Viel Erfolg Gruß M.A.T.
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Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
[Re: Roland27]
#38375
24.02.2025 12:58
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Claudi
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Hallo Claudi,
vielen Dank für deine Antwort, ja genau es geht um die Beurteilung des Zustands nach SV 376. Ich finde es schon problematisch das es keine gesetzliche Regelung gibt wie so ein Fragebogen aussehen muss. Beispiel. "Ich muss 100 Lithium Batterien eines bestimmten Typen für einen Kunden retournieren. Grund dafür. Von diesem Produkttypen haben 3 Stück gebrannt" Der Hersteller hat angeblich durch Drosselung der Ladekapazität das Problem behoben. Auch ein Fragebogen mit dem von dir beschriebenen Punktesystem liegt vor und schließt SV376 aus.
Allerdings ist die Verunsicherung weiterhin groß, ob die Prüfung wirklich durch eine fachkundige Person durchgeführt wurde. Auch ob die Batterien schlussendlich in Ordnung oder defekt unkritisch sind, liegen keine Informationen vor. Nach meinem Wissensstand benötigen defekt unkritische Batterien ebenfalls strengere Verpackungsanforderungen. (P908, P904)
Man kann sich nie sicher sein was man sich ins Haus holt.
Danke für eure Meinungen und Unterstützung
Liebe Grüße
"Gelbe" Batterien, d.h. defekt aber nicht kritisch wären P908 oder LP904, ja. Warum Batterien brennen, kann viele Gründe haben. Mal übertrieben: 100 völlig einwandfreie Batterien, davon sind 3 runtergefallen, falsch verbaut, anderweitig "misshandelt" worden, deswegen gab es Brände. Die 97 anderen können weiterhin völlig in Ordnung sein. Die Brandursache muss nicht konstruktiv bedingt sein. Die Frage ist wohl: wer fragt? Als Logistiker/ Spediteur ist man immer darauf angewiesen, was der Kunde einem sagt/ deklariert. Das gilt für Batterien wie für jede andere Ware. Ware kann als harmlos deklariert werden und es ist in Wirklichkeit Gefahrgut. Ware kann als legal deklariert sein und ist in Wirklichkeit illegal. Natürlich hat der Logistiker den Schaden, wenn etwas passiert, aber das betrifft sämtliche Fehlinformationen, nicht nur welche im Bezug auf Batterien. Deswegen macht man trotzdem nicht Sendungen auf und analysiert chemisch, ob wirklich das drin ist, was drauf steht. Auch hier kann man sich nie sicher sein, was man sich ins Haus holt. Wenn der Kunde dem Logistiker schreibt: die Batterien sind grün/ iO, so kamen wir zu dem Ergebnis, dann kann der Logistiker das erstmal glauben und die Ware akzeptieren oder sich, aus internen Überlegungen, dagegen entscheiden und den Auftrag ablehnen. Wie weit dieses Vertrauen gehen kann/ soll/ muss, kann einem keiner vorgeben. Vom worst case ausgehen ist nie falsch, aber kann bedeuten, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Als Logistiker/ Dienstleister kann man einem Kunden nur bedingt vorgeben, wie er seine Batterien zu verpacken hat - d.h. wenn man sagt: wir nehmen den Auftrag, aber nur als defekt kritische Batterien deklariert und verpackt, dann wird ggf. ein Kunde sagen: nee danke, sehen wir anders.
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Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
[Re: Roland27]
#38376
24.02.2025 13:48
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M.A.T.
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Hallo, Roland27 kleines Beispiel für vor-Ort Maßnahmen. Vor einiger Zeit habe ich hier im Umland bei den Fahrradhändlern ne Umfrage gemacht, wie die mit Rücklauf-Akkus > 500 g umgehen; also solchen die ausgelutscht oder beschädigt zurückkamen. Einige interessante Antworten habe ich dann bei den Händlern besprochen. Da wurde gerne unter dem Verkaufstresen irgendeine Pappe-Box aufgestellt, in die solche Akkus ohne Inaugenscheinnahme in "loser Schüttung" kamen. Andere hatten dafür Regale mit den Originalverpackungen, die so wiederverwertet wurden. Auf meinen Hinweis auf die potentielle Brandlast hin haben einige dann die Box draußen in eine Stahlkiste mit Sand gelegt. Ist nicht viel, grenzt aber einen möglichen Brand nach Selbstentzündung zumindest ein. Wie die es heute mit der Rücksendung an Hersteller oder Entsorgung machen weiß ich nicht, defekte Akkus werden kommunal nicht angenommen. Dafür gibt es für gewerbliche Erzeuger eine jährliche Sammelaktion.
Zu diesem Satz: "Ich finde es schon problematisch das es keine gesetzliche Regelung gibt wie so ein Fragebogen aussehen muss." wäre aus meiner Sicht ein Fragebogen nur bedingt hilfreich; was wirklich hülfe und praktikabel wäre ist eine einfache, technische Methode zur Feststellung der Batterie-Integrität. Für sowas käme mir ein kleiner Stecker - USB? an dem man ein Multimeter anschließt in den Sinn. Ganz ähnlich wie beim Auslesen der Fehlerdiagnose am Auto. Dazu aber müßte beim Gesetzgeber international technische Expertise vorhanden sein, nicht nur juristische. M.A.T.
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Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien
[Re: M.A.T.]
#38377
24.02.2025 14:00
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Claudi
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Dazu aber müßte beim Gesetzgeber international technische Expertise vorhanden sein, nicht nur juristische. ... und bei den Batterieherstellern eine Vereinheitlichung. Das machen die nicht freiwillig. Schaut euch das lange Rumgewuschtel mit proprietären Ladeanschlüssen/ Netzteilen an - das hat lange gedauert, bis sich alle auf USB-C "geeinigt" hatten. Und da ging es nur ums Laden relativ ähnlicher Geräte. Li-Akkus gibt es in diversen Formen, Größen, Zellchemien etc.
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