Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 2 von 2 1 2
Re: Kennzeichnung Ranolazin API [Re: Claudi] #38342 20.02.2025 14:21
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 8
P
Phillip Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
P
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 8
Ein bisschen komisch finde ich die Sache schon. Ich hatte den Hersteller auf das fehlen der WGK hingewiesen und innerhalb von einer Stunde kam eine Antwort mit einer Selbsteinstufung.
Ich habe mich mit dem Thema "WGK Selbsteinstufung" noch nicht all zu viel auseinander gesetzt, aber trotzdem erscheint mir das recht zügig. Immerhin dürften die in Italien ja nicht viel mit dem Thema zu tun haben?

Dazu mal eine Folgefrage: Wir lagern in unserem Unternehmen auch viele Gemische, da muss immer eine Selbsteinstufung der WGK vorgenommen werden oder?
Gibt es Tipps und Tricks dafür? Ich weiß, dass viele gerne die WGK aus der Rigoletto Datenbank übernehmen bzw. sich daran orientieren.

Ist es okay das unter diesem Thema zu fragen oder doch lieber eine neue Diskussion starten?

WGK in Austria [Re: Andreas_K] #38343 20.02.2025 14:26
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,710
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,710
Hallo, zumindest ein österreichisches Bundesland bezieht sich ausdrücklich auf das deutsche Wasserrecht.
Gruß
M.A.T.

WGK [Re: Phillip] #38344 20.02.2025 14:38
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,710
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,710
Hallo
zu Rigoletto beachten.
1. Die verbindliche Einstufung von Stoffen (nicht Gemischen) steht jeweils im Bundesanzeiger.
2. Am darauffolgenden Werktag ist diese Einstufung normalerweise auch in Rigoletto eingearbeitet.
3. Gemische werden in D nicht zentral nachgewiesen sondern bei der jeweils zuständigen regionalen Wasserbehörde erfaßt aufgrund von Einstufungen durch die Anlagenbetreiber.
4. Auskunft zu den Gemischen ist i.d.R. nicht zu bekommen.
5. Ja, die Selbsteinstufung ist Pflicht.

Zu IT: Wenn dort das Prinzip der Selbsteinstufung mit Annahme "3" bekannt ist kann das natürlich vorsorglich sehr schnell gehen, zumal die Rechtsfolgen wohl eher in D denn in IT auftreten.;-)

Ihre Frage: dazu müßten Sie das WHG und die VAwS auswerten. Neben den Verfahren gibt es diese erste Anleitung für die Einstufung. Je nach Anlage - die dann genehmigungspflichtig wäre - können die Mehrkosten für Stoffe mit "3" (aus Selbsteinstufung) abzuwägen sein gegen vielleicht "2" (ermittelt).

Re: Kennzeichnung Ranolazin API [Re: Phillip] #38345 20.02.2025 14:39
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,913
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,913
Ursprünglich geschrieben von: Phillip
Ein bisschen komisch finde ich die Sache schon. Ich hatte den Hersteller auf das fehlen der WGK hingewiesen und innerhalb von einer Stunde kam eine Antwort mit einer Selbsteinstufung.
Ich habe mich mit dem Thema "WGK Selbsteinstufung" noch nicht all zu viel auseinander gesetzt, aber trotzdem erscheint mir das recht zügig. Immerhin dürften die in Italien ja nicht viel mit dem Thema zu tun haben?

Dazu mal eine Folgefrage: Wir lagern in unserem Unternehmen auch viele Gemische, da muss immer eine Selbsteinstufung der WGK vorgenommen werden oder?
Gibt es Tipps und Tricks dafür? Ich weiß, dass viele gerne die WGK aus der Rigoletto Datenbank übernehmen bzw. sich daran orientieren.

Ist es okay das unter diesem Thema zu fragen oder doch lieber eine neue Diskussion starten?


In guten SDB steht auch bei Gemischen die WGK drin - die müsste der Hersteller ermitteln, wobei der Betreiber der Lageranlage das hinterfragen müsste. Wie: Anlage 2 Nummer 2 AwSV
https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/__8.html
Das Ergebnis müsste er eigentlich "der zuständigen Behörde im Rahmen der Zulassung der Anlage sowie auf Verlangen der Behörde im Rahmen der Überwachung der Anlage" vorlegen.
Das ist wohl die Theorie. Wie das in einem Logistiklager mit häufig wechselnden Lagergütern gehen soll: das weiß ich bei Zulassung der Anlage ja noch gar nicht. Welche Zulassung ist eigentlich gemeint? Die ggf. notwendige Anzeige nach AwSV?

Re: WGK [Re: M.A.T.] #38348 20.02.2025 14:48
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 8
P
Phillip Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
P
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 8
Tatsächlich kam bei der Selbsteinstufung des Herstellers WGK 1 raus. Klang für mich erstmal schlüssig, weil keine H-Sätze auf anderes hingewiesen haben. Auch sonst konnte ich auf die schnelle nichts finden was dem widerspricht.
Wir sind angeblich für WGK ausgelegt. Entsprechende Rückhalteeinrichtungen sind vorhanden. Aber ob wir wirklich dafür zugelassen wurden konnte mir bis jetzt keiner sagen.

Re: Kennzeichnung Ranolazin API [Re: Claudi] #38349 20.02.2025 14:51
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 8
P
Phillip Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
P
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 8
Also wenn ich das richtig verstehe kann ich bei allen flüssigen und gasförmigen Gemischen, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, auf die Selbsteinstufung verzichten?

Re: Kennzeichnung Ranolazin API [Re: Phillip] #38350 20.02.2025 14:54
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,710
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,710
Vielleicht hat Ihr Haus ja einen Gewässerschutzbeauftragten nach WHG - der dürfte das sicher wissen. Falls Sie unter der Mengenschwelle liegen - bei Lager vermutlich ja - dann würde ich mal bei der Geschäftsleitung beginnend mich durchfragen. Es gibt ja auch Meldepflichten ...
Gruß
M.A.T.

Re: Kennzeichnung Ranolazin API [Re: Phillip] #38351 20.02.2025 14:56
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,710
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,710
Ursprünglich geschrieben von: Phillip
Also wenn ich das richtig verstehe kann ich bei allen flüssigen und gasförmigen Gemischen, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, auf die Selbsteinstufung verzichten?


Radio Eriwan antwortet: Ja, aber.... Nicht bei Gemischen, denn die werden idR nicht vom UBA eingestuft und verkündet. Die Stoffeinstufungen dort sind erst mal verbindlich, aber beachten Sie bitte die Vorbehalte auf der verlinkten UBA-Seite: wenn neuere Testergebnisse und Erfahrungen vorliegen sind die bei der Einstufung zu berücksichtigen. Es werden auch häufig ältere Einstufungen geändert, wowohl nach oben als auch nach unten.
Gruß
M.A.T.

Seite 2 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2027
von Gerald - 22.02.2025 16:50
UN 1978 + UN 1035
von M.A.T. - 21.02.2025 12:34
WGK bei Fertigprodukten
von M.A.T. - 21.02.2025 12:25
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3