Hallo
zu Rigoletto beachten.
1. Die verbindliche Einstufung von Stoffen (nicht Gemischen) steht jeweils im Bundesanzeiger.
2. Am darauffolgenden Werktag ist diese Einstufung normalerweise auch in Rigoletto eingearbeitet.
3. Gemische werden in D
nicht zentral nachgewiesen sondern bei der jeweils zuständigen regionalen Wasserbehörde erfaßt aufgrund von Einstufungen durch die Anlagenbetreiber.
4. Auskunft zu den Gemischen ist i.d.R. nicht zu bekommen.
5. Ja, die Selbsteinstufung ist Pflicht.
Zu IT: Wenn dort das Prinzip der Selbsteinstufung mit Annahme "3" bekannt ist kann das natürlich vorsorglich sehr schnell gehen, zumal die Rechtsfolgen wohl eher in D denn in IT auftreten.;-)
Ihre Frage: dazu müßten Sie das WHG und die VAwS auswerten. Neben den Verfahren gibt es
diese erste Anleitung für die Einstufung. Je nach Anlage - die dann genehmigungspflichtig wäre - können die Mehrkosten für Stoffe mit "3" (aus Selbsteinstufung) abzuwägen sein gegen vielleicht "2" (ermittelt).