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Kennzeichnung Ranolazin API #38331 20.02.2025 10:43
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Phillip Online OP
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Hallo liebe Gefahrstoffkollegen,
ich bin seit kurzem Gefahrstoffbeauftragter für ein Logistik-Unternehmen in der Pharmabranche. Wir lagern unter anderem einen Stoff namens Ranolazin mit der CAS No. 95635-55-5. Ein Sicherheitsdatenblatt dafür haben wir nur auf Italienisch. Bei der Suche nach einer deutschen Version ist mir aufgefallen, dass sich verschiedene SDB´s bei gleicher CAS No. unterscheiden. Beispielsweise ist der bei uns gelagerte Stoff mit den GHS-Symbolen 06- Totenkopf und 08-Gesundheitsgefahr gekennzeichnet. So steht es auch auf dem italienischen SDB. Wenn ich mir allerdings andere SDB´s zu diesem Stoff anschaue, wird der Stoff auf einigen als "nicht gefährlich" eingestuft. Bei anderen SDB´s dann wieder wie in der italienischen Version. GHS-Symbol 07-Ausrufezeichen habe ich auch schon gesehen.

Meine Frage ist also, wie kann ich rausfinden was richtig ist? Wurde es vom Hersteller falsch gekennzeichnet oder wurde die Einstufung im Laufe der Jahre geändert? (Der Stoff steht seit Mitte 2020 bei uns im Lager)

Kontakt zum Hersteller oder Lieferanten konnte ich bis jetzt nicht aufnehmen bzw. wurde jeder Versuch ignoriert.

Ich freue mich auf jede Antwort.

Grüße

Phillip

Re: Kennzeichnung Ranolazin API [Re: Phillip] #38333 20.02.2025 11:24
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M.A.T. Online
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Hallo und willkommen.
"Gefahrstoffbeauftragter" - klar, wird oft so genannt aber existiert nicht als Figur aus den Vorschriften. Nur so am Rande.

1. Dranbleiben beim Hersteller. Nur der kann verantwortlich was zu dem Stoff aussagen. Auf Ausstellungsdatum und Angabenkonsistenz achten - wenn zu alt oder inhärente Widersprüche - aufklären vor Inverkehrbringen. Gerne wird beispielsweise die Gefahrguteinstufung formalistisch oder nachlässig bearbeitet. Bei 5 Jahren Differenz unbedingt neues SDB anfordern; Verfallsdatum des Stoffes und evtl. der Lagerbehälter (Kunststoff)? Pharmazeutika halten sich selten so lange.
2. Selbst bei Echa (dort allerdings weder bei neu noch alt zu finden) oder den anderen bekannten Datenbanken mit der CAS nachschauen. Wenn alle Stricke reißen nimmt man halt die "schärfste" Einstufung, ist aber aus meiner Sicht nicht immer empfehlenswert. Einmal, weil sie evtl. zu unnötigen Mehrkosten führt. Oder weil sie vielleicht den Schwerpunkt bei mehreren Gefahren in eine Richtung schiebt, die sicherheitstechnisch problematisch sein kann, weil Anwender auf etwas weniger "schlimmes" achten. Sodann verantwortet man dann das Ergebnis, auch wenn es von der Einstufung durch den Hersteller abweicht.
3. Daß SDB von verschiedenen Herstellern unterschiedliche Einstufungen haben ist üblich. Man sieht es auch schon im neuen Echa-Portal, wo bis zu 30 verschiedene Meldungen liegen mit manchmal nur kleiner Schnittmenge. Möglich ist natürlich, daß es ein Gemisch ist mit eigener CAS aber leicht variierenden Anteilen, die aber die Eigenschaften über Kippunkte beeinflussen können.
4. Der Hersteller nicht kontaktiert werden kann - auch nicht über die im SDB verpflichtend anzugebende Nummer - ist was faul und große Vorsicht geboten.
5. Falls das Endverbraucher-Medikament gemeint ist gilt sicher auch Arzneimittelrecht, und Sie könnten bei der EMA / Gelbe Liste recherchieren. Zur Abgrenzung zwischen Arzneirecht und Gefahrstoffrecht sind andere hier im Forum wahrscheinlich besser imstande, Aussagen zu treffen.
Gruß
M.A.T.

Re: Kennzeichnung Ranolazin API [Re: M.A.T.] #38334 20.02.2025 12:01
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Claudi Online
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Gefahrstoffbeauftragter ist halt nicht gesetzlich geregelt bzgl. Aufgaben und Ausbildung. Das muss der Arbeitgeber machen/ definieren, wenn er sich solch eine Stellung im Unternehmen schaffen will.

SDB: auf Deutsch aktuell anfordern, darauf bestehen. Da muss ggf. jemand Geld in die Hand nehmen - vielleicht der Hersteller. In dem italienischen SDB steht wahrscheinlich keine WGK drin - wenn man dann nicht vom worst case ausgehen will (WGK 3), muss das jemand ordentlich einstufen.
Nach Artikel 31 Abs. 5 REACH muss dieses in einer Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt werden, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht* wird.

*entgeltlich oder unentgeltlich einem Dritten zu liefern oder zugänglich zu machen

"Schärfste" Einstufung nutzen ist natürlich erstmal sicherer, aber führt zu Abweichungen bzgl. Angaben im SDB und auf dem Gefahrstoffetikett ggü. z. B. einer Betriebsanweisung. D.h. auf dem Etikett steht das eine, in der BA etwas anderes.

Das GHS07 bei euch nicht erscheint, kann richtig sein, da GH08 drauf ist und dieses GHS07 "übertrumpfen" kann.

Aber das Produkt (das ist ja ein Stoff) im speziellen ist schon seltsam: hab kurz geguckt: 1x GHS07, WGK 1. Woanders: kein Gefahrstoff, aber WGK 3. Wikipedia sagt: Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden. Die italienische Einstufung scheint schon sehr scharf zu sein.

Re: Kennzeichnung Ranolazin API [Re: M.A.T.] #38335 20.02.2025 12:27
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Phillip Online OP
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Hallo M.A.T.
Dass der "Gefahrstoffbeauftragte" rechtlich eigentlich nicht existiert wurde mir im letzten Lehrgang auch erzählt, aber irgendeine Berufsbezeichnung muss man ja finden.
Geplant ist, dass ich in Zukunft auch die Qualifikation als Gefahrgutbeauftragter erlange.
Leider wurde das ganze Thema Gefahrstoff im Unternehmen lange nicht ernst genommen, weswegen ich jetzt gefühlt bei null anfange.

Den Hersteller habe ich jetzt erneut kontaktiert. Der hat auch schon mit einem korrekten SDB geantwortet.

Dass die Ware in Verkehr gebracht, wird kann zum Glück nicht passieren, da im System gesperrt.
Bei ECHA habe ich den Stoff jetzt gefunden, dort auch gekennzeichnet wie auf dem veralteten SDB.

Dann hat sich das doch relativ schnell geklärt.

Gruß
Phillip

Re: Kennzeichnung Ranolazin API [Re: Phillip] #38336 20.02.2025 12:30
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Claudi Online
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Der Lieferant hat sie euch zugänglich gemacht. In Verkehr bringen heißt nicht nur verkaufen oder verarbeiten.

Und bis zum Sankt-Nimmerleinstag kann das Material da ja auch nicht stehen. Entweder wird es irgendwann verarbeitet oder entsorgt oder was eben der Auftraggeber/ Eigentümer damit vor hat.

Re: Kennzeichnung Ranolazin API [Re: Claudi] #38337 20.02.2025 12:39
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Phillip Online OP
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Hi Claudi,
ich habe mir in den letzten Wochen viele SDB´s für etliche Stoffe angeschaut. Oft von verschiedenen Herstellern. Nie waren die so unterschiedlich wie bei Ranolazin. Sonst hatten sich meist nur die H-Sätze etwas unterschieden.

Lustigerweise steht die WGK auch in der deutschen Version nicht im Sicherheitsdatenblatt, also würde es aus meiner Sicht Sinn machen es als WGK 3 einzustufen.

Ich hatte auch erst vermutet, dass die Italiener vielleicht etwas zu kritisch eingestuft haben, aber ich habe auch andere, teilweise deutsche Hersteller mit der selben Einstufung gesehen.

Gruß
Phillip

Re: Kennzeichnung Ranolazin API [Re: Phillip] #38338 20.02.2025 13:40
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M.A.T. Online
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Ursprünglich geschrieben von: Phillip
Hallo M.A.T.
Dass der "Gefahrstoffbeauftragte" rechtlich eigentlich nicht existiert wurde mir im letzten Lehrgang auch erzählt, aber irgendeine Berufsbezeichnung muss man ja finden.

Hallo, Phillip,
schon klar, ist ja auch schön griffiger Begriff.

Ursprünglich geschrieben von: Phillip

Geplant ist, dass ich in Zukunft auch die Qualifikation als Gefahrgutbeauftragter erlange.

Nur zu. Dabei wird Ihnen alles, was Sie jetzt zur Klassifizierung wissen, sehr zustatten kommen. Weniger in der Schulung, wo es zu meinem Bedauern viel zu kurz kommt, sondern in der Praxis. Oft wird nach meiner Erfahrung in der Schulung nur das Auslesen aus der Gefahrgutliste geübt und die Klassifizierung als gegeben angesehen. OK, die drei Tage Minimum lassen nicht genug Zeit. Mein Tip für die Schulung wäre ein Ausbilder, der möglichst gezielt auf Ihre Anforderungen eingeht (natürlich mit dem Fragenkatalog und der IHK-Prüfung im Blick!), und nicht so sehr eine Veranstaltung, die wegen vieler Teilnehmer aus allen Bereichen nur eine Schnittmenge aus den Interessen darbieten kann.

Die Datenlage bei EU-CLP ist ja nicht sehr ergiebig, wie ich gerade gesehen habe.

Gruß und viel Erfolg. Und keine Scheu, hier Fragen zu stellen. Hilfreiche Antworten gibt es fast immer.
M.A.T.

Nachtrag: Bei der Bw war die Gb-Ausbildung drei Wochen! Und mit einem Spitzenmann vor dem Lehrgang.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 20.02.2025 14:49. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Kennzeichnung Ranolazin API [Re: Phillip] #38339 20.02.2025 14:32
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Ursprünglich geschrieben von: Phillip
Hi Claudi,

Lustigerweise steht die WGK auch in der deutschen Version nicht im Sicherheitsdatenblatt, also würde es aus meiner Sicht Sinn machen es als WGK 3 einzustufen.

Gruß
Phillip


Muss sogar - nach AwSV, wenn man es nicht weiß, dann wie WGK 3 behandeln (worst case).
Ich vermute, dass das SDB einfach nur übersetzt wurde. Was dabei ganz oft vergessen wird: man muss dabei auch die länderspezifischen Besonderheiten beachten und das ist in D halt die WGK, die andere Länder gar nicht kennen (außer - ich glaube?! - Österreich).

Re: Kennzeichnung Ranolazin API [Re: M.A.T.] #38340 20.02.2025 14:39
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.

Nur zu. Dabei wird Ihnen alles, was Sie jetzt zur Klassifizierung wissen, sehr zustatten kommen. Weniger in der Schulung, wo es zu meinem Bedauern viel zu kurz kommt, sondern in der Praxis. Oft wird nach meiner Erfahrung in der Schulung nur das Auslesen aus der Gefahrgutliste geübt und die Klassifizierung als gegeben angesehen. OK, die drei Tage Minimum lassen nicht genug Zeit. Mein Tip für die Schulung wäre ein Ausbilder, der möglichst gezielt auf Ihre Anforderungen eingeht (natürlich mit dem Fragenkatalog und der IHK-Prüfung im Blick!), und nicht so sehr eine Veranstaltung, die wegen vieler Teilnehmer aus allen Bereichen nur eine Schnittmenge aus den Interessen darbieten kann.

Die Datenlage bei EU-CLP ist ja nicht sehr ergiebig, wie ich gerade gesehen habe.

Gruß und viel Erfolg. Und keine Scheu, hier Fragen zu stellen. Hilfreiche Antworten gibt es fast immer.
M.A.T.


Das wäre schön. Chemie und dazu noch Jura und Technik (Fahrzeuge, Druckbehälter), Logistik, Außenhandel und Arbeitssicherheit.

Das würde schon eine wirklich lange Ausbildung rechtfertigen. In Luxemburg dauert die GB-Ausbildung immerhin 14 Tage. In D ist das Umgang mit den GG-Regelwerken und Grundlagen für jeden, ohne Vorkenntnisse in 3 Tagen von 0 auf GB.
In Polen und Griechenland kann man nur GB werden, wenn man ein Hochschulstudium (in einem der Länder sogar was einschlägiges) abgeschlossen hat, also schon Wissen im Gepäck hat.
Die Erfahrung kommt mit den Jahren und den Herausforderungen/ Fragen, die die Praxis mit sich bringt.

Ich persönlich würde z. B. nie einen Praktiker nur zum GB-Lehrgang schicken, sondern immer in einen nach Kapitel 1.3 (ADR z. B.), damit der auch was praktisches lernt. Der soll ja am Ende was tun und nicht die IHK-Prüfung bestehen.

Re: Kennzeichnung Ranolazin API [Re: Claudi] #38341 20.02.2025 14:54
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Andreas_K Online
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Methusalem
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Wegen WGK:

Wikipedia sagt Schweiz.
Aber ist ja nah dranne an Österreich ...

Zuletzt bearbeitet von Andreas_K; 20.02.2025 14:54.

Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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