Re: ADR 2027
[Re: Gerald]
#38362
21.02.2025 14:02
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Gerald
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Hallo, in Vorbereitung der nächsten Tagung vom 24. bis 28. März 2025 in Bern, wurden folgende Dokumente veröffentlicht. Interpretation der Sondervorschrift 666, die "Sondervorschrift 666 regelt die Voraussetzungen für die Freistellung von als Ladung beförderten Fahrzeugen und batteriebetriebenen Geräten."Da scheint es wohl noch Handlungsbedarf zu geben, ich glaube hier im Forum hatten wir das Thema schon mal. Übrigens sind auch Bilder dabei, um welche Fahrzeuge bzw. Geräte es geht.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR 2027
[Re: Gerald]
#38363
21.02.2025 14:06
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Claudi
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Hallo, in Vorbereitung der nächsten Tagung vom 24. bis 28. März 2025 in Bern, wurden folgende Dokumente veröffentlicht. Interpretation der Sondervorschrift 666, die "Sondervorschrift 666 regelt die Voraussetzungen für die Freistellung von als Ladung beförderten Fahrzeugen und batteriebetriebenen Geräten."Da scheint es wohl noch Handlungsbedarf zu geben, ich glaube hier im Forum hatten wir das Thema schon mal. Übrigens sind auch Bilder dabei, um welche Fahrzeuge bzw. Geräte es geht. Da gibt es absolut Klarstellungsbedarf - schön, dass unser GG-Referat das erkannt/ die Praxis erhört hat. Mal sehen, was rauskommt.
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Re: ADR 2027
[Re: Gerald]
#38364
21.02.2025 14:09
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, und danke. Die Abb. 1, 2 und 4 sind für mich klar; bei 3 wüßte ich nicht was drin ist. M.A.T.
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Re: ADR 2027
[Re: M.A.T.]
#38365
22.02.2025 16:24
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Claudi
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Für jeden ist eigentlich klar, was bei 1,2 und 4 drin ist. Aber ist 1 + 2 das, was mit identifizierbar gemeint ist? Oder muss es wie bei 4 sein. Also reicht ein Aufdruck/ Bild oder muss das Fahrzeug selbst erkennbar sein - das gilt es zu regeln. Dann wissen die Rechtsunterworfenen, was zu tun ist oder was nicht und auch die Kontrollbehörden wissen, was zu bemängeln wäre und was nicht.
Es könnte ja auch ein E-Bike-Karton verwendet werden, um irgendwas ganz anderes darin zu versenden.
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Re: ADR 2027
[Re: M.A.T.]
#38366
22.02.2025 16:50
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Gerald
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Hallo M.A.T., bei 3 wüßte ich nicht was drin ist. In den Empfehlungen zum TRANSPORT GEFÄHRLICHER GÜTER in der 23. überarbeiteten Ausgabe der Modellordnung (ST/SG/AC.10/1/Rev.23 (Vol.I)), welche für 2025 umgesetzt werden sollten, ist auf der Seite 362 die Sondervorschrift 405 mit folgenden Text: "Fahrzeuge unterliegen nicht den Vorschriften für die Kennzeichnung oder Bezettelung des Kapitels 5.2, wenn sie nicht vollständig von Verpackungen, Verschlägen oder anderen Mitteln umschlossen sind, die eine leichte Identifizierung verhindern." vorhanden, aber wurde nicht in das ADR 2025 übernommen. Aus welchen Gründen kann ich nicht sagen! Nun müssen wir ersteinmal abwarten, was bei der Tagung im März rauskommt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR 2027
[Re: Gerald]
#38367
22.02.2025 17:14
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M.A.T.
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...
Nun müssen wir ersteinmal abwarten, was bei der Tagung im März rauskommt. Hallo, Gerald, ein Lichtblick ist, daß der Vorschlag zeigt, daß das Problem zumindest erkannt worden ist höheren Orts. Abwarten und hoffen. Gruß und schönen Sonntag M.A.T.
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