Bei unseren Kontrollen der Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter achten wir auch auf die passende Fahrzeugbezeichnung gemäß 9.1.1.2 ADR.

Hierbei stellen wir immer wieder Diskrepanzen fest. Aktuell wurde eine Bescheinigung für eine Zugmaschine mit folgenden Einträgen unter Punkt 7 vorgelegt:

EX/II EX/III ---- ---- AT

Darf ein solches Fahrzeug entzündbare flüssige Stoffe mit Flammpunkt <61 Grad Celsius oder entzündbare Gase transportieren? Gibt es eine Hierarchie unter den Bezeichnungen? Manchmal habe ich, daß Mitarbeiter der Ausgabestellen gar nicht wissen, was sie da ausfüllen. Im o.g. Fall war zum Beispiel unter Punkt 10.1 "Im Falle eines EX/II- bzw. EX/III-Fahrzeugs" keins der Kästchen bezüglich der infrage kommenden Verträglichkeitsgruppe angekreuzt.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Engel