|
Wie viele identisch Gefahrzettel auf ein overpack?
#37989
14.01.2025 14:29
|
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 22
viking
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 22 |
Hallo,
Ich habe ein EUR-Pallete mit 5 UN-Kisten. Alle Kisten haben die 9-Gefahrzettel auf die eine seite. Ich habe ein OVERPACK gemacht, mit schwarz folien.
Ist ein 9-Gefahrzettel auf die folie, genug? Oder muss man als ein service für die lkw-chauffeur, das 9-Gefahrzettel an beide schmalle seite des EUR-pallette auftragen auf der schwarz folien - So dass man sichert ist, dass der lkw-chauffeur hat das 9-Gefahrzettel gesehen?
Danke Viking
|
|
Re: Wie viele identisch Gefahrzettel auf ein overpack?
[Re: viking]
#37992
14.01.2025 15:12
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,620
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,620 |
Hallo, auf der schwarzen (= undurchsichtige) Umverpackungsfolie müssen alle Markierungen, Kennzeichnungen oder Zettel, die auf den Versandstücken stehen, wiederholt werden. Aufbringen auf gegenüberliegenden Seiten ist sinnvoll aber wäre nur nach 5.2.1.4 vorgeschrieben. An "OVERPACK" denken. Ein Hinweis: wenn bei Kontrollen vom Heck aus (Kofferfahrzeug) oder von den Seiten (Plane) die Gefahrzettel sofort sichtbar sind macht das die Kontrolle einfacher und schneller. Und bei Unfällen wird Zeit gewonnen. Gruß M.A.T.
|
|
Re: Wie viele identisch Gefahrzettel auf ein overpack?
[Re: M.A.T.]
#37993
14.01.2025 15:41
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,829
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,829 |
Genau das. Wenn alles nur den Gefahrzettel 9 trägt, wird auf dem Overpack mindestens 1x angebracht: Gefahrzettel 9 UN-Nummer oder UN-Nummern Aufschrift OVERPACK (oder Umverpackung)
Wenn es umweltgefährdend sein sollte und Fisch&Baum auf den Versandstücken erforderlich ist, muss es dort überall drauf und wird ebenfalls mind. 1x wiederholt.
1 Seite ist Pflicht. Mehrere Seiten ist eventuell nützlich (bessere Sichtbarkeit, mehr Sicherheit, schnellere Kontrolle) aber nicht zwingend erforderlich und es ist keine Ordungswidrigkeit, wenn man die Infos von außerhalb des LKW nicht sehen kann. Gerade bei Kofferfahrzeugen oder gemischter Ladung kann es immer sein, dass z. B. Gefahrgut mittendrin oder weiter Richtung Stirnwand steht und von anderer Ware verdeckt wird.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|
|
|