Hallo,
wir möchten Hydrospeicher (Stahlbehälter mit Stickstoff-Füllung und Gummi-Membrane) im Luftverkehr verschicken. Unserer Meinung nach kann die Sondervorschrift A 114 angewandt werden.
Hat jemand Erfahrung ob dies machbar ist, bzw. wer kann eine Einstufung / Deklaration verbindlich vornehmen. Begrifflich ist hier immer wieder Interpretationsspielraum.
Im Straßenverkehr wäre die SV 283 bzw. 594 anwendbar ??
Gruß
Andreas