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Klärschlamm - Gefahrgut? #12522 08.03.2011 10:26
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badmintonmike Offline OP
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Liebe Abfallexperten,

wird Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen als Gefahrgut eingestuft?

Wenn ja, auf Grund welcher gefahreneigenschaften und unter welcher UN Nummer?

Gruß
badmintonmike

Re: Klärschlamm - Gefahrgut? [Re: badmintonmike] #12523 08.03.2011 13:35
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Iceman_1986 Offline
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Hallo,

Klärschlamm ist kein Gefahrgut.

Gruß Iceman

Re: Klärschlamm - Gefahrgut? [Re: Iceman_1986] #12524 09.03.2011 15:28
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badmintonmike Offline OP
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Hallo Iceman,

vielen Dank für die Info!

Gruß
badmintonmike

Re: Klärschlamm - Gefahrgut? [Re: Iceman_1986] #36826 05.06.2024 13:10
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RSchmelz Offline
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Hallo Iceman_1986

Kannst Du mir vielleicht eine Quelle nennen auf der Deine Aussage beruht?
Ich finde unterschiedliche Aussagen zu diesem Thema bei verschiedenen Quellen.
Wir handhaben es aktuell so dass wir den flüssigen Klärschlamm als UN 3373 BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B einstufen und den trockenen Klärschlamm nicht als Gefahrgut deklarieren.

Wenn wir für den flüssigen Klärschlamm eine Erleichterung in Anspruch nehmen könnten, wäre das natürlich sehr hilfreich.

Danke für Feedback.

Gruß
René

Re: Klärschlamm - Gefahrgut? [Re: RSchmelz] #36828 05.06.2024 13:57
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M.A.T. Offline
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Hallo, ein Beispiel hat für festen Klärschlamm die UN 2811.
Ohne Laboranalyse kann m.E. aufgrund der vielen verschiedenen möglichen Einleiter keine generelle Aussage getroffen werden. Auch nicht die, K. sei "kein GG".
Gruß
M.A.T.

Nachtrag. die Einstufung als 19 08 05 ohne "*" sollte natürlich auch berücksichtigt werden; auch wenn sie formal nicht auf die EU-Binnenlandrichtlinie abstellt.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 05.06.2024 14:28. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Klärschlamm - Gefahrgut? [Re: M.A.T.] #36829 05.06.2024 14:21
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Claudi Offline
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Ich habe hier etwas zum Thema gefunden, zumindest Praxisbeispiel:

https://www.ihk.de/blueprint/servle...3ca1f7ad7ec8c62/gefahrgutproben-data.pdf (PDF, 8,7 MB)

Vortrag eines Dr. Herbert Lindner / VDI aus 2020 - im Zweifel da mit Strg+F nach Klärschlamm suchen.

Re: Klärschlamm - Gefahrgut? [Re: Claudi] #36832 05.06.2024 15:18
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RSchmelz Offline
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Hallo Claudi

Danke, ja diese Präsentation hatte ich auch im Web gefunden.
Unabhängig davon agieren wir bei allen Arten von Proben genau so wie dort beschrieben. :-)

Grüße

Re: Klärschlamm - Gefahrgut? [Re: badmintonmike] #37168 29.07.2024 13:07
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Sbg1967 Offline
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In unserem Bundesland gibt es eine Richtlinie bzw. ein Merkblatt im Bezug auf Abfalltransport auf der Straße.

Hier der entsprechende Link: ADR Abfalltransport auf der Straße Österreich https://www.salzburg.gv.at/umweltnaturwasser_/Documents/Umwelt/Abfall-ADR-2023-02.pdf

Bei Klärschlamm wird man unterscheiden müssen, um welche Schlüsselnummer es sich handelt. Kommunale Klärschlämme sind bei uns 94501 (94501 - anaerob stabilisierter Schlamm (Faulschlamm)).
Diese sind bei uns kein Gefahrgut auf der Straße. Die europäische Schlüsselnummer weiß ich jetzt nicht.

Wenn die Klärschlämme aus einer CPO kommen haben sie Ölanteile dabei und haben bei uns die Schlüsselnummer 94801 - Schlamm aus der Abwasserbehandlung, mit gefährlichen Inhalts.
Dieser Schlamm ist zwar abfallrechtlich gefährlicher Abfall, aber auf der Straße im ADR bei uns ebenfalls kein Gefahrgut weil er sich aus Inhalten der Schlüsselnummern 54701 und 54702 zusammen setzt.

Der Ersteller der Datei tritt bei uns zum Teil mit den fachkundigen Polizeiorganen vor Ort auf der Straße auch als fachkundiger Experte auf und darf Gebinde öffnen um Einstufungen vor Ort zu kontrollieren.
Er hat umfassendes Wissen und Praxisnähe, weil er früher selbst in der Branche gearbeitet hatte. Er ist dadurch in ganz Österreich führend in diesem Bereich.


Zuletzt bearbeitet von Sbg1967; 29.07.2024 13:14.
Re: Klärschlamm - Gefahrgut? [Re: Iceman_1986] #37295 14.08.2024 10:22
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Saubermann Offline
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Hallo Iceman,

ich habe bei dem Thema ein grundlegendes Verständnisproblem. Evtl. kannst Du mir da helfen?
Klärschlamm ist wohl kein Gefahrstoff, da keine der "üblichen" Gefahreneigenschaften vorliegen.
Dennoch fällt er unter die BiostoffV und es gibt (bei uns) für Annahme und Beprobung eine Betriebsanweisung nach § 12 BioStoffV. Demnach geht vom Klärschlamm doch eine Gefährdung aus.
Daher könnte die UN 3373 möglicherweise zutreffen.

Der Klärschlamm wird momentan nicht als Gefahrgut angeliefert und ich gehe davon aus, dass das so korrekt sein kann.

Dennoch würde es mich brennend interessieren, wo ich die Grundlagen für die Aussage finde, Klärschlamm sei kein Gefahrgut.

Der Themenbereich ist für mich gerade sehr neu und ich bin für jede Hilfe dankbar.

Gruß
Saubermann

Re: Klärschlamm - Gefahrgut? [Re: Sbg1967] #37296 14.08.2024 10:32
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M.A.T. Offline
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Hallo, Sbg1967
Ursprünglich geschrieben von: Sbg1967
...
Wenn die Klärschlämme aus einer CPO kommen haben sie Ölanteile dabei und haben bei uns die Schlüsselnummer 94801 - Schlamm aus der Abwasserbehandlung, mit gefährlichen Inhalts.
Dieser Schlamm ist zwar abfallrechtlich gefährlicher Abfall, aber auf der Straße im ADR bei uns ebenfalls kein Gefahrgut weil er sich aus Inhalten der Schlüsselnummern 54701 und 54702 zusammen setzt.


Hallo, könnten Sie vielleicht noch ergänzen, auf welche ADR-Bestimmung sich diese Schlußfolgerung stützt? Soweit ich 2.1 ADR und die RSEB kenne steht da nichts von einer solchen Ausschlußklassifizierung. eine Übertragung auf deutsches Recht geht sonst nicht, zumal die Vorsichtsklausel in 2.1.3.5.3 zu beachten ist. Die 2.2.62.1.5.4 ADR bedarf m.E. einer eindeutigen Laboranalyse oder sonstigen Nachweises.
Vom Poster im März 2011 kam leider auch nie eine Quellenangabe.
Vielen Dank und Gruß
M.A.T.


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