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GefÄndV2001 Artikel3 Änderung der GbV #5 09.01.2002 18:02
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Hallo Gefahrgutkollegen,

zunächst die gute Nachricht die GefÄndV2001 ist noch im letzten Jahr im Bundesgesetzblatt erschienen. Nun die schlechte im Artikel 3 sind auch Änderungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung mit denen keiner gerechnet hat. Der Satz "Wird die Geltungsdauer der Bescheinigung um mehr als 6 Monate überschritten, muß erneut ein Schulungsnachweis nach § 2 Abs. 1 Satz 2 vorgelegt werden." wurde gestrichen. Das heißt, alle, die mit der Fortbildungsschulung auf die neuen Lehrpläne gewartet haben, haben jetzt ein Problem.



Trotzdem uns und dem Forum einen guten Start ins Neue Jahr

Raimund Drexel


Re: GefÄndV2001 Artikel3 Änderung der GbV [Re: Drexel] #6 17.01.2002 17:22
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Das Problem ist schon gelöst: Es gibt nun eine Duldungsregelung siehe:

http://www.koeweb.de/ggvs97/aktuell.htm#Gefahrgutbeauftragten-Verordnung geändert - Schulungsnachweis gilt generell 5 Jahre

Danke an Herrn Winklhofer IHK Augsburg

Zuletzt bearbeitet von Drexel; 17.01.2002 17:23.

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