Hallo Gefahrgutkollegen,
zunächst die gute Nachricht die GefÄndV2001 ist noch im letzten Jahr im Bundesgesetzblatt erschienen. Nun die schlechte im Artikel 3 sind auch Änderungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung mit denen keiner gerechnet hat. Der Satz "Wird die Geltungsdauer der Bescheinigung um mehr als 6 Monate überschritten, muß erneut ein Schulungsnachweis nach § 2 Abs. 1 Satz 2 vorgelegt werden." wurde gestrichen. Das heißt, alle, die mit der Fortbildungsschulung auf die neuen Lehrpläne gewartet haben, haben jetzt ein Problem.
Trotzdem uns und dem Forum einen guten Start ins Neue Jahr
Raimund Drexel