Hallo Heinz,
ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe, aber ich vermute es geht um Transporte von UN 1072 nach 1.1.3.6 ADR?
Für verdichtete Gase gilt dann der mit Wasser ausgelieterte Fassungsraum der Flaschen (1.1.3.6.3 ADR), der bei Bef.Kat. 3 mit 1 multiliziert werden muss, wenn man die Punktzahl für 1.1.3.6 ADR "berechnen" will. Wo Sie eine "2" gelesen haben, kann ich nicht nachvollziehen.
Zum Thema stehend oder liegend siehe CV 9 und CV 10, zum Thema Belüftung die CV 36. Ergänzend dazu gibt es noch Auslegungshinweise in RSEB 7-11 und vor allem 7-13.1 ff.
Gruß Phil
Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 19.12.2024 15:06.