H372
#37850
04.12.2024 07:36
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PeterT
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Guten Morgen liebe Forengemeinde, da ich noch relativ neu bin in der Angelegenheit dachte ich mir, ich frage mal die Profis hier im Forum. Folgender Sachverhalt: wir wollen ein Produkt verkaufen, das im SDB mit H372 steht (s.Bild) Laut meinem Verständnis fällt dieses jedoch in die Verbotsordnung? Oder sehe ich das falsch? Der Hersteller schrieb dazu folgenden Text: Ein petroleumhaltiger Herdreiniger mit H372-Kennzeichnung kann unter bestimmten Bedingungen verkauft werden. Er muss die rechtlichen Anforderungen der EU (REACH und CLP) erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein. Für den Verbrauchermarkt, müssen klare Schutzmaßnahmen (z. B. kindersichere Verpackung, Warnhinweise und Anwendungsbeschränkungen) implementiert sein. Der Hersteller muss sicherstellen, dass bei normaler Anwendung keine unzumutbaren Risiken für die Gesundheit entstehen. Ich kan aber nirgends was finden wo sich diese angebliche Ausnahmeregelung befinden soll. Könnt Ihr mir da vielleicht helfen und Licht ins Dunkel bringen? Viele Grüße PeterT.
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Re: H372
[Re: PeterT]
#37852
04.12.2024 10:49
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M.A.T.
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Hallo und willkommen, der Hersteller sollte über SDB - nationale Vorschriften - und tel. Nachfrage Ihnen aus dem Stande sofort die Rechtsquelle für diese "Ausnahme" mitteilen können. Das ersparte einiges an Zeit und Aufwand hier, denke ich. Kann eine solche Quelle nicht genannt werden ist aus meiner Sicht Vorsicht geboten. Gruß M.A.T.
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Re: H372
[Re: PeterT]
#37854
04.12.2024 11:23
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MarcelHH
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Hallo Peter,
schau mal in dem SDB in Abschnitt 15, dort müsste gelistet sein unter welche REACH Beschränkungen dieses Produkt fällt (EU-Verordnung). Dann in REACH Anhang XVII die Beschränkungsnummer suchen und im Rechtstext die Anforderungen anschauen. Das ist "Baustelle A".
"Baustelle B": Ein Gefahrstoff mit H372 fällt unter die Abgabevorschriften der Chemikalienverbotsverordnung (nationale Verordnung: Sachkundiger nach § 11 ChemVerbotsV notwendig, legal Verwendungszweck des Abnehmers prüfen, behördliche Erlaubnis notwendig zur Abgabe an Privatpersonen, Abgabenbuch führen inkl. Abgabenachweis usw.).
Beste Grüße, Marcel
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Re: H372
[Re: MarcelHH]
#37855
04.12.2024 11:28
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M.A.T.
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Kleiner Nachtrag zum Post von MarcelHH: im Netz hat die EU für die Beschränkungen dieses im Angebot. Gruß M.A.T.
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Re: H372
[Re: PeterT]
#37856
04.12.2024 11:51
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Peter06
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Hallo,
für dieses Produkt ist in Deutschland die Chemikalienverbotsverordnung einzuhalten. Damit gelten verschiedene Anforderungen für Handel und Verwender.
H372 gehört zur Stoffgruppe 1. Für den Verkauf an Endkunden („die breite Öffentlichkeit“) ist es erlaubnispflichtig, die Erlaubnis für den Handel gibt die zuständige Gewerbebehörde (dazu habe ich keine Praxiserfahrungen).
Für die Zielguppe Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-/Lehranstalten gibt es eine Anzeigepflicht bei der Gewerbebehörde. Grobe Listung der notwendigen Maßnahmen im Vertriebsprozess: - Eine Sachkundige Person wird benötigt - Beauftragte Personen müssen benannt und geschult werden für Beratung / Verkauf - Die Identität des Erwerbers muss erfragt und dokumentiert werden - Der Erwerber muss deutlich auf seine Verwender-Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen werden (z.B. hat er eine Liste der Mitarbeiter führen, die das Produkt anwenden und diese 40 Jahre lang aufzubewahren) - Keine Selbstbedienungsmöglichkeit - Führung eines „Abgabebuchs“ Zusätzlich ist man verpflichtet, Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht zu akzeptieren. Die gibt es tatsächlich, hatte ich schon mehrfach.
In der Praxis ist alles machbar, aber etwas aufwändig. Ich rate dazu, die konkrete Umsetzung des Vertriebs tatsächlich mit der zuständigen Gewerbebehörde vorab zu klären.
Grüße, Peter
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Re: H372
[Re: Peter06]
#37857
04.12.2024 12:52
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PeterT
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Hallo alle zusammen,
vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten und den Bemühungen. in Abschnitt 15 steht folgendes: Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII): Eintrag 3, Eintrag 28, Eintrag 75
Also gehe ich recht in der Annahme das das Produkt der (ChemVerbotsV) unterliegt. Da keiner in der Fima bei uns eine erlaubnis hat und keinen Sachkundenachweis darf dieses Produkt nicht weiter veräußert werden. weder Gewerblich noch Privat.
dann werde ich dem Hersteller mal auf die Füße treten denn seine Pflicht wäre es auch gewesen uns darüber zu Informieren.
vielen Dank euch allen nochmal. Habt mir sehr weitergeholfen.
Wünsche euch allen noch einen schönen Tag und eine besinnliche Vorweihnachtszeit. Lasst es euch gut gehen. Bis demnächst
Viele Grüße Peter
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Re: H372
[Re: PeterT]
#37858
04.12.2024 12:55
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PeterT
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Hallöchen nochmal,
werde mir von dem Hersteller den passus nochmal rechtssicher bestädigen lassen und nachfragen auf welcher aussage oder welcher Paragrapf das beinhaltet. Ansonsten werden wir die Produkte zum Absender Retounieren.
( Denke das Retounieren würde am wenigsten Ärger einbringen)
Viele Grüße Peter
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Re: H372
[Re: PeterT]
#37859
04.12.2024 12:56
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MarcelHH
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Hallo Peter, Achtung, die Information bzgl. der REACH-Beschränkungen erfolgte mittels SDB, da kannst du ihm nicht auf die Füße treten - höchsten bezüglich der ChemVerbotsV, da er hätte prüfen müssen, ob ihr "legal" damit umgeht.
@Peter06: darf man fragen inwiefern prüft die Gewerbeaufsicht bzw. wie detailliert? Wir pflegen brav die Verwendungszwecke und das Abgabenbuch als B2B Händler, aber Kontrollen gab es noch keine.
Beste Grüße, Marcel
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Re: H372
[Re: MarcelHH]
#37860
04.12.2024 13:04
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PeterT
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Hallo Peter, Achtung, die Information bzgl. der REACH-Beschränkungen erfolgte mittels SDB, da kannst du ihm nicht auf die Füße treten - höchsten bezüglich der ChemVerbotsV, da er hätte prüfen müssen, ob ihr "legal" damit umgeht.
@Peter06: darf man fragen inwiefern prüft die Gewerbeaufsicht bzw. wie detailliert? Wir pflegen brav die Verwendungszwecke und das Abgabenbuch als B2B Händler, aber Kontrollen gab es noch keine. Hallo Marcel, der Hersteller hat mir per Mail diese Aussage zukommen lassen und somit dürfte man das Produkt Problemlos verkaufen. Ein petroleumhaltiger Herdreiniger mit H372-Kennzeichnung kann unter bestimmten Bedingungen verkauft werden. Er muss die rechtlichen Anforderungen der EU (REACH und CLP) erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein. Für den Verbrauchermarkt, müssen klare Schutzmaßnahmen (z. B. kindersichere Verpackung, Warnhinweise und Anwendungsbeschränkungen) implementiert sein. Der Hersteller muss sicherstellen, dass bei normaler Anwendung keine unzumutbaren Risiken für die Gesundheit entstehen. Vielen Dank Peter
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Re: H372
[Re: MarcelHH]
#37862
04.12.2024 13:53
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Peter06
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Hallo zusammen,
hiermit ein paar Details zum Ablauf der Prüfung: - Post von der zuständigen Behörde eines Handelsstandorts mit Betreff :chemikalienrechtliche Überwachung zur Überprüfung der Einhaltung der Abgabebestimmungen gemäß §§ 6 bis 9 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV (informativ: das ist in jedem Bundesland individuell, hier z.B. LLUR Schleswig Holstein) - Besuch vor Ort - Prüfung der Dokumente (Abgabebuch, Beauftragung, Sachkundenachweis, Schulungs-Teilnahmebestätigung der Beauftragten, Schulungsdokumente) - Prüfung Prozess des Verkaufs (zeigen wir live am System, da gibt es diverse Steuerungen) - Prüfung der Lagerung der Produkte (Kennzeichnungen im Lager, am besten unter Verschluss) - Abschlussbericht mit Maßnahmen soweit notwendig
Aufgrund der vielen unterschiedlich zuständigen Behörden in mehreren Bundesländern macht es Sinn, die interne Organisation und den Vertriebsprozess mit einer im Detail mal durchzugehen. Dann kann man sich bei Zweifelsfällen auch auf Entscheidungen der anderen Behörde berufen (Tipp für Firmen mit mehreren Standorten in DE).
Grüße, Peter06
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Re: H372
[Re: Peter06]
#37865
04.12.2024 14:39
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PeterT
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Hallo zusammen,
habe jetzt Rücksprache mit dem Hersteller gehalten:
Der hersteller beruht sich allein auf die Aussage seines Labors, er meinte es sind unterschiedliche Ausnahmeregeln wie für Benzin, Diesel usw...... haben aber alle die selbe Kennzeichnung.
Einen genauen Text oder eine Verordnung, Eintrag, Paragraf oder Verordnung konnte er mir nicht geben. Nur die Aussage von seinem Labor. Er meinte die müssten es ja wissen. Nur auf welche Grundlage konnte er mir nicht sagen. Und ich selber habe auch laut der Aussage und dem Text nichts gefunden.
Beste Grüße Peter
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Re: H372
[Re: PeterT]
#37867
04.12.2024 14:50
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M.A.T.
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Hallo, es ist ja klar, daß diese Auskunft nicht das Papier wert ist, auf dem sie nicht steht.
Es gibt m.E. nur zwei Möglichkeiten, wo so eine Erleichterung stehen kann. Einmal in der verlinkten Beschränkungsliste in den "conditions" zu jeder der genannten drei lfd. Nummern, und den allfälligen dazugehörigen Anhängen. Sodann in den EU-Vorschriften selbst, an irgendeiner Stelle. Ohne solche Fundstellen gilt was die Kollegen schon gesagt haben: njet. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: H372
[Re: M.A.T.]
#37868
04.12.2024 15:14
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Claudi
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Der Hersteller ist auch lustig... "so wie Benzin etc." - Benzin/ Kraftstoffe sind in der Chemikalienverbotsverordnung §5 ausdrücklich ausgenommen vernünftigerweise (sonst wird es schwer mit der Fahrzeugbetankung etc.) - Reinigungsmittel nicht, denn da gibt es Alternativprodukte...
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Re: H372
[Re: M.A.T.]
#37869
04.12.2024 15:55
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Peter06
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Hallo M.A.T.,
die Ausnahmen sind national definiert. Jedes EU-Land hat bezüglich Verbraucherschutz und Arbeitsschutz individuelle Ansätze. In der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) Anlage 2, Tabelle Eintrag 1 und 2 stehen die "stofflichen Einschränkungsmerkmale" basierend auf den CLP-Kennzeichnungen. Hier etwas leichter lesbar und vereinfacht dargestellt:
Piktogramm H-Satz Stoffgruppe Bemerkung bzw. Ausnahmen der Gruppe GHS02 (Auszug) 224 2 keine Kraftstoffe,§5(4), 1, kein Heizöl ,§5(4), 3, keine Sonderkraftstoffe ,§5(4), 8 GHS02 (Auszug) 241 2 GHS02 (Auszug) 242 2 keine Klebstoffe, Härter, Mehrkomponentenspachtel,§5(4), 4b soweit kein weiterer Verbots-H-Satz GHS03 (alle) 270 2 Keine Gase Klasse 2 ADR, ,§5(4), 4a, soweit kein weiterer Verbots-H-Satz GHS03 (alle) 271 2 GHS03 (alle) 272 2 GHS06 (alle) 300 1 GHS06 (alle) 301 1 GHS06 (alle) 310 1 GHS06 (alle) 311 1 GHS06 (alle) 330 1 GHS06 (alle) 331 1 GHS08 (Auszug) 340 1 GHS08 (Auszug) 350 1 Keine Kraftstoffe und Brennstoffe GHS08 (Auszug) 360 1 GHS08 (Auszug) 370 1 GHS08 (Auszug) 372 1 Stoffe und Gemische die bei bestimmungs-gemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff entwickeln ? 2
Ich frage mich manchmal echt selbst, wieviel Firmen das wirklich beachten.
Ergänzend noch ein weiteres Detail als Info: Es gibt Gemische, bei denen die Einstufung nach CLP zu H-Sätzen führt, die nicht als Kennzeichnung anzugeben sind. Diese sind geregelt in CLP Artikel 23. Für die Chemikalienverbotsverordnung ist die Kennzeichnung das maßgebliche Kriterium, nicht die Einstufung. Das wurde vom Regierungspräsidium Tübingen explizit so bestätigt.
Grüße,
Peter 06
Zuletzt bearbeitet von Peter06; 04.12.2024 16:09. Bearbeitungsgrund: Ergänzung
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Re: H372
[Re: Peter06]
#37879
10.12.2024 09:57
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PeterT
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Hallo liebe Gemeinde,
Entschuldigung das ich mich jetzt erst melde, war die letzten Tage auf Schulung.
Vielen Dank an alle beteiligten. Ich habe dem Hersteller jetzt nochmal geschrieben auf welcher Rechtsgrundlage mit Angabe auf Verweise zu seinen Aussagen.
Bin gepannt wie er reagiert.
Ich habe selbst nochmal geforscht aber nichts gefunden was auf eine Ausnahmeregelung hindeudet. Wenn es für mich nicht plausiebel und nachvollziehbar ist werde ich die Ware Retournieren lassen. Denke wäre der beste weg?
Viele Grüße und eine schöne Woche an alle. PeterT
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