Re: H372
[Re: Peter06]
#37865
04.12.2024 14:39
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PeterT
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Hallo zusammen,
habe jetzt Rücksprache mit dem Hersteller gehalten:
Der hersteller beruht sich allein auf die Aussage seines Labors, er meinte es sind unterschiedliche Ausnahmeregeln wie für Benzin, Diesel usw...... haben aber alle die selbe Kennzeichnung.
Einen genauen Text oder eine Verordnung, Eintrag, Paragraf oder Verordnung konnte er mir nicht geben. Nur die Aussage von seinem Labor. Er meinte die müssten es ja wissen. Nur auf welche Grundlage konnte er mir nicht sagen. Und ich selber habe auch laut der Aussage und dem Text nichts gefunden.
Beste Grüße Peter
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Re: H372
[Re: PeterT]
#37867
04.12.2024 14:50
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M.A.T.
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Hallo, es ist ja klar, daß diese Auskunft nicht das Papier wert ist, auf dem sie nicht steht.
Es gibt m.E. nur zwei Möglichkeiten, wo so eine Erleichterung stehen kann. Einmal in der verlinkten Beschränkungsliste in den "conditions" zu jeder der genannten drei lfd. Nummern, und den allfälligen dazugehörigen Anhängen. Sodann in den EU-Vorschriften selbst, an irgendeiner Stelle. Ohne solche Fundstellen gilt was die Kollegen schon gesagt haben: njet. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: H372
[Re: M.A.T.]
#37868
04.12.2024 15:14
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Claudi
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Der Hersteller ist auch lustig... "so wie Benzin etc." - Benzin/ Kraftstoffe sind in der Chemikalienverbotsverordnung §5 ausdrücklich ausgenommen vernünftigerweise (sonst wird es schwer mit der Fahrzeugbetankung etc.) - Reinigungsmittel nicht, denn da gibt es Alternativprodukte...
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Re: H372
[Re: M.A.T.]
#37869
04.12.2024 15:55
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Peter06
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Hallo M.A.T.,
die Ausnahmen sind national definiert. Jedes EU-Land hat bezüglich Verbraucherschutz und Arbeitsschutz individuelle Ansätze. In der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) Anlage 2, Tabelle Eintrag 1 und 2 stehen die "stofflichen Einschränkungsmerkmale" basierend auf den CLP-Kennzeichnungen. Hier etwas leichter lesbar und vereinfacht dargestellt:
Piktogramm H-Satz Stoffgruppe Bemerkung bzw. Ausnahmen der Gruppe GHS02 (Auszug) 224 2 keine Kraftstoffe,§5(4), 1, kein Heizöl ,§5(4), 3, keine Sonderkraftstoffe ,§5(4), 8 GHS02 (Auszug) 241 2 GHS02 (Auszug) 242 2 keine Klebstoffe, Härter, Mehrkomponentenspachtel,§5(4), 4b soweit kein weiterer Verbots-H-Satz GHS03 (alle) 270 2 Keine Gase Klasse 2 ADR, ,§5(4), 4a, soweit kein weiterer Verbots-H-Satz GHS03 (alle) 271 2 GHS03 (alle) 272 2 GHS06 (alle) 300 1 GHS06 (alle) 301 1 GHS06 (alle) 310 1 GHS06 (alle) 311 1 GHS06 (alle) 330 1 GHS06 (alle) 331 1 GHS08 (Auszug) 340 1 GHS08 (Auszug) 350 1 Keine Kraftstoffe und Brennstoffe GHS08 (Auszug) 360 1 GHS08 (Auszug) 370 1 GHS08 (Auszug) 372 1 Stoffe und Gemische die bei bestimmungs-gemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff entwickeln ? 2
Ich frage mich manchmal echt selbst, wieviel Firmen das wirklich beachten.
Ergänzend noch ein weiteres Detail als Info: Es gibt Gemische, bei denen die Einstufung nach CLP zu H-Sätzen führt, die nicht als Kennzeichnung anzugeben sind. Diese sind geregelt in CLP Artikel 23. Für die Chemikalienverbotsverordnung ist die Kennzeichnung das maßgebliche Kriterium, nicht die Einstufung. Das wurde vom Regierungspräsidium Tübingen explizit so bestätigt.
Grüße,
Peter 06
Zuletzt bearbeitet von Peter06; 04.12.2024 16:09. Bearbeitungsgrund: Ergänzung
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Re: H372
[Re: Peter06]
#37879
10.12.2024 09:57
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PeterT
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Hallo liebe Gemeinde,
Entschuldigung das ich mich jetzt erst melde, war die letzten Tage auf Schulung.
Vielen Dank an alle beteiligten. Ich habe dem Hersteller jetzt nochmal geschrieben auf welcher Rechtsgrundlage mit Angabe auf Verweise zu seinen Aussagen.
Bin gepannt wie er reagiert.
Ich habe selbst nochmal geforscht aber nichts gefunden was auf eine Ausnahmeregelung hindeudet. Wenn es für mich nicht plausiebel und nachvollziehbar ist werde ich die Ware Retournieren lassen. Denke wäre der beste weg?
Viele Grüße und eine schöne Woche an alle. PeterT
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