Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
H372 #37850 04.12.2024 07:36
Registriert: Nov 2023
Beiträge: 6
P
PeterT Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
P
Registriert: Nov 2023
Beiträge: 6
Guten Morgen liebe Forengemeinde,
da ich noch relativ neu bin in der Angelegenheit dachte ich mir, ich frage mal die Profis hier im Forum.

Folgender Sachverhalt:
wir wollen ein Produkt verkaufen, das im SDB mit H372 steht (s.Bild)
Laut meinem Verständnis fällt dieses jedoch in die Verbotsordnung?
Oder sehe ich das falsch?
Der Hersteller schrieb dazu folgenden Text:

Ein petroleumhaltiger Herdreiniger mit H372-Kennzeichnung kann unter bestimmten Bedingungen verkauft werden.

Er muss die rechtlichen Anforderungen der EU (REACH und CLP) erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein.

Für den Verbrauchermarkt, müssen klare Schutzmaßnahmen (z. B. kindersichere Verpackung, Warnhinweise und Anwendungsbeschränkungen) implementiert sein.

Der Hersteller muss sicherstellen, dass bei normaler Anwendung keine unzumutbaren Risiken für die Gesundheit entstehen.

Ich kan aber nirgends was finden wo sich diese angebliche Ausnahmeregelung befinden soll.
Könnt Ihr mir da vielleicht helfen und Licht ins Dunkel bringen?

Viele Grüße
PeterT.

[verbundenes Bild]

Re: H372 [Re: PeterT] #37852 04.12.2024 10:49
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,609
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,609
Hallo und willkommen,
der Hersteller sollte über SDB - nationale Vorschriften - und tel. Nachfrage Ihnen aus dem Stande sofort die Rechtsquelle für diese "Ausnahme" mitteilen können. Das ersparte einiges an Zeit und Aufwand hier, denke ich. Kann eine solche Quelle nicht genannt werden ist aus meiner Sicht Vorsicht geboten.
Gruß
M.A.T.

Re: H372 [Re: PeterT] #37854 04.12.2024 11:23
Registriert: Jul 2023
Beiträge: 14
M
MarcelHH Offline
Mitglied
Offline
Mitglied
M
Registriert: Jul 2023
Beiträge: 14
Hallo Peter,

schau mal in dem SDB in Abschnitt 15, dort müsste gelistet sein unter welche REACH Beschränkungen dieses Produkt fällt (EU-Verordnung).
Dann in REACH Anhang XVII die Beschränkungsnummer suchen und im Rechtstext die Anforderungen anschauen.
Das ist "Baustelle A".

"Baustelle B":
Ein Gefahrstoff mit H372 fällt unter die Abgabevorschriften der Chemikalienverbotsverordnung (nationale Verordnung: Sachkundiger nach § 11 ChemVerbotsV notwendig, legal Verwendungszweck des Abnehmers prüfen, behördliche Erlaubnis notwendig zur Abgabe an Privatpersonen, Abgabenbuch führen inkl. Abgabenachweis usw.).


Beste Grüße,
Marcel
Re: H372 [Re: MarcelHH] #37855 04.12.2024 11:28
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,609
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,609
Kleiner Nachtrag zum Post von MarcelHH: im Netz hat die EU für die Beschränkungen dieses im Angebot.
Gruß
M.A.T.

Re: H372 [Re: PeterT] #37856 04.12.2024 11:51
Registriert: Jul 2022
Beiträge: 66
P
Peter06 Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
P
Registriert: Jul 2022
Beiträge: 66
Hallo,

für dieses Produkt ist in Deutschland die Chemikalienverbotsverordnung einzuhalten.
Damit gelten verschiedene Anforderungen für Handel und Verwender.

H372 gehört zur Stoffgruppe 1.
Für den Verkauf an Endkunden („die breite Öffentlichkeit“) ist es erlaubnispflichtig, die Erlaubnis für den Handel gibt die zuständige Gewerbebehörde (dazu habe ich keine Praxiserfahrungen).

Für die Zielguppe Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-/Lehranstalten gibt es eine Anzeigepflicht bei der Gewerbebehörde.
Grobe Listung der notwendigen Maßnahmen im Vertriebsprozess:
- Eine Sachkundige Person wird benötigt
- Beauftragte Personen müssen benannt und geschult werden für Beratung / Verkauf
- Die Identität des Erwerbers muss erfragt und dokumentiert werden
- Der Erwerber muss deutlich auf seine Verwender-Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen werden (z.B. hat er eine Liste der Mitarbeiter führen, die das Produkt anwenden und diese 40 Jahre lang aufzubewahren)
- Keine Selbstbedienungsmöglichkeit
- Führung eines „Abgabebuchs“
Zusätzlich ist man verpflichtet, Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht zu akzeptieren.
Die gibt es tatsächlich, hatte ich schon mehrfach.

In der Praxis ist alles machbar, aber etwas aufwändig.
Ich rate dazu, die konkrete Umsetzung des Vertriebs tatsächlich mit der zuständigen Gewerbebehörde vorab zu klären.

Grüße, Peter

Re: H372 [Re: Peter06] #37857 04.12.2024 12:52
Registriert: Nov 2023
Beiträge: 6
P
PeterT Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
P
Registriert: Nov 2023
Beiträge: 6
Hallo alle zusammen,

vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten und den Bemühungen.
in Abschnitt 15 steht folgendes: Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):
Eintrag 3, Eintrag 28, Eintrag 75

Also gehe ich recht in der Annahme das das Produkt der (ChemVerbotsV) unterliegt.
Da keiner in der Fima bei uns eine erlaubnis hat und keinen Sachkundenachweis darf dieses Produkt nicht weiter veräußert werden. weder Gewerblich noch Privat.

dann werde ich dem Hersteller mal auf die Füße treten denn seine Pflicht wäre es auch gewesen uns darüber zu Informieren.

vielen Dank euch allen nochmal.
Habt mir sehr weitergeholfen.

Wünsche euch allen noch einen schönen Tag und eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
Lasst es euch gut gehen. Bis demnächst

Viele Grüße
Peter

Re: H372 [Re: PeterT] #37858 04.12.2024 12:55
Registriert: Nov 2023
Beiträge: 6
P
PeterT Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
P
Registriert: Nov 2023
Beiträge: 6
Hallöchen nochmal,

werde mir von dem Hersteller den passus nochmal rechtssicher bestädigen lassen und nachfragen auf welcher aussage oder welcher Paragrapf das beinhaltet.
Ansonsten werden wir die Produkte zum Absender Retounieren.

( Denke das Retounieren würde am wenigsten Ärger einbringen)


Viele Grüße
Peter

Re: H372 [Re: PeterT] #37859 04.12.2024 12:56
Registriert: Jul 2023
Beiträge: 14
M
MarcelHH Offline
Mitglied
Offline
Mitglied
M
Registriert: Jul 2023
Beiträge: 14
Hallo Peter,
Achtung, die Information bzgl. der REACH-Beschränkungen erfolgte mittels SDB, da kannst du ihm nicht auf die Füße treten - höchsten bezüglich der ChemVerbotsV, da er hätte prüfen müssen, ob ihr "legal" damit umgeht.

@Peter06: darf man fragen inwiefern prüft die Gewerbeaufsicht bzw. wie detailliert?
Wir pflegen brav die Verwendungszwecke und das Abgabenbuch als B2B Händler, aber Kontrollen gab es noch keine.


Beste Grüße,
Marcel
Re: H372 [Re: MarcelHH] #37860 04.12.2024 13:04
Registriert: Nov 2023
Beiträge: 6
P
PeterT Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
P
Registriert: Nov 2023
Beiträge: 6
Ursprünglich geschrieben von: MarcelHH
Hallo Peter,
Achtung, die Information bzgl. der REACH-Beschränkungen erfolgte mittels SDB, da kannst du ihm nicht auf die Füße treten - höchsten bezüglich der ChemVerbotsV, da er hätte prüfen müssen, ob ihr "legal" damit umgeht.

@Peter06: darf man fragen inwiefern prüft die Gewerbeaufsicht bzw. wie detailliert?
Wir pflegen brav die Verwendungszwecke und das Abgabenbuch als B2B Händler, aber Kontrollen gab es noch keine.



Hallo Marcel,

der Hersteller hat mir per Mail diese Aussage zukommen lassen und somit dürfte man das Produkt Problemlos verkaufen.

Ein petroleumhaltiger Herdreiniger mit H372-Kennzeichnung kann unter bestimmten Bedingungen verkauft werden.
Er muss die rechtlichen Anforderungen der EU (REACH und CLP) erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein.
Für den Verbrauchermarkt, müssen klare Schutzmaßnahmen (z. B. kindersichere Verpackung, Warnhinweise und Anwendungsbeschränkungen) implementiert sein.
Der Hersteller muss sicherstellen, dass bei normaler Anwendung keine unzumutbaren Risiken für die Gesundheit entstehen.

Vielen Dank
Peter

Re: H372 [Re: MarcelHH] #37862 04.12.2024 13:53
Registriert: Jul 2022
Beiträge: 66
P
Peter06 Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
P
Registriert: Jul 2022
Beiträge: 66
Hallo zusammen,

hiermit ein paar Details zum Ablauf der Prüfung:
- Post von der zuständigen Behörde eines Handelsstandorts mit Betreff :chemikalienrechtliche Überwachung zur Überprüfung der Einhaltung der Abgabebestimmungen gemäß §§ 6 bis 9 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV
(informativ: das ist in jedem Bundesland individuell, hier z.B. LLUR Schleswig Holstein)
- Besuch vor Ort
- Prüfung der Dokumente (Abgabebuch, Beauftragung, Sachkundenachweis, Schulungs-Teilnahmebestätigung der Beauftragten, Schulungsdokumente)
- Prüfung Prozess des Verkaufs (zeigen wir live am System, da gibt es diverse Steuerungen)
- Prüfung der Lagerung der Produkte (Kennzeichnungen im Lager, am besten unter Verschluss)
- Abschlussbericht mit Maßnahmen soweit notwendig

Aufgrund der vielen unterschiedlich zuständigen Behörden in mehreren Bundesländern macht es Sinn, die interne Organisation und den Vertriebsprozess mit einer im Detail mal durchzugehen.
Dann kann man sich bei Zweifelsfällen auch auf Entscheidungen der anderen Behörde berufen (Tipp für Firmen mit mehreren Standorten in DE).

Grüße, Peter06

Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Großzettel, Transport Klasse 1.4G & 1.4S
von Roland27 - 21.12.2024 12:41
ADR 2027
von Gerald - 20.12.2024 17:15
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3