Guten Tag zusammen,
ich habe eine Maschine, in welcher zur Wärmerückgewinnung eine Wärmepumpe integriert ist. In dieser sind ca. 300g Propangas enthalten. Ansonsten gehen von der gesamten Maschine keine gefahrgutrechtlichen Gefahren aus.
Ich frage mich nun, ob ich in diesem Fall UN 3358 Kältemaschinen anwenden kann, oder ich UN 3537 Gegenstände, die entzündbares Gas enthalten, n.a.g. verwenden muss.
Aufgrund der SV 291 wäre die UN 3358 natürlich verführerisch, allerdings stellt sich mir eben die Frage, ob die die Wärmepumpe (ist seit 2023 ja mit einer Kältemaschine gleichgestellt) einzeln betrachten darf, oder ob ich die Maschine (hat eine ganz andere Funktion) nur als Ganzes sehen darf.
Danke für Eure bzw. Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
TrailOver