Kennzeichnung Säcke UN 3077
#36544
14.03.2024 16:25
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PascalGu87
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Hallo zusammen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
Wir haben 1000 kg Paletten à 25 kg Säcken bekommen. Gekennzeichnet sind die Säcke mit - Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe und Kennzeichnung Klasse 9 -
Die UN - Nummer ist nur klein abgebildet - Im Kontext der allgemeinen Technischen Bezeichnung.
Muss die UN Nummer eine Größe von 12 mm haben oder darf der Sack darauf "verzichten" ?
Laut ADR 5.2.1.1
Sofern im ADR nichts anderes vorgeschrieben ist, ist jedes Versandstück deutlich und dauerhaft mit der UN-Nummer der enthaltenen Güter, der die Buchstaben «UN» vorangestellt werden, zu versehen. Die UN-Nummer und die Buchstaben «UN» müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben, ausgenommen an Versandstücken mit einem Fassungsraum von höchstens 30 Litern oder einer Nettomasse von höchstens 30 kg
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Beste Grüße Pascal
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Re: Kennzeichnung Säcke UN 3077
[Re: PascalGu87]
#36545
14.03.2024 18:04
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Gerald
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Hallo Pascal, Die UN - Nummer ist nur klein abgebildet - Im Kontext der allgemeinen Technischen Bezeichnung. Ja, das ist ein altes Problem. Und es gibt immer Verantwortliche nach der GGVSEB bzw. nach ADR die die Änderung im ADR 2023 im Unterabschnitt 5.2.1.1 noch nicht mitbekommen haben. Du hast auch den richtigen Unterabschnitt wiedergegeben, welcher greift. Aber ich denke mal, das man dem Unterabschnitt einfach falsch ließt. Die Rede ist von Nettomasse, aber die Größe in Deinem Fall von 6mm sollte schon mindestens sein.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung Säcke UN 3077
[Re: Gerald]
#36546
14.03.2024 21:52
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Claudi
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Bitte alles lesen, d.h. den ganzen Satz. Die UN-Nummer darf hier verkleinert werden auf mind. 6 mm aber sie MUSS drauf. Nicht sollte, muss.
Bis 5kg/l deutlich (sollte 6mm.laut RSEB) >5-30 kg/l muss mind..6 mm >30kg/l muss mind. 12 mm
UN-Nummer ganz weglassen geht natürlich gar nicht.
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Re: Kennzeichnung Säcke UN 3077
[Re: Claudi]
#36553
15.03.2024 14:19
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Gerald
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Hallo Claudi, Bitte alles lesen, d.h. den ganzen Satz. Das war mir schon klar, hätte es vielleicht deutlicher schreiben müssen. Ist aber gut, wenn Einer noch mal nachharkt! Das Problem ist einfach, das so mancher Verantwortlicher eben sich um Änderungen im ADR nicht kümmert. Ist immer sehr interessant, wenn ich eine Auffrischungsschulung durchführe!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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