Der Umgang mit Gefahrgut der Klasse 1 bedarf (wenn keine Freistellungsregelung anwendbar ist) einer Ausbildung nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG). Diese Ausbildung (Fachkunde) wird nachgewiesen durch einen amtlichen Befähigungsschein gem. §20 SprengG. Die meist erforderliche Befähigung besteht aus der Erlaubnis des Verbringens ( Gefahrgutfahrer zusätzlich zur ADR Ausbildung) einschließlich des Transportierens (Ortsveränderung) innerhalb der Betriebsstätte, bzw. anderen beteiligten Person Güter überlassen oder selbst in Empfang nehmen.
Personen welche für Bestände / den Vorrat verantwortlich sind, bzw. Zu-/ Abgangsbuchungen durchführen, bedürfen zusätzlich die Befähigung zum Aufbewahren.
Eine zusätzliche Unterweisung gem. ADR Kap. 1.3 ermöglicht die Anwendung einer Freistellungsregelung für die Beförderung bestimmter geringer Mengen Gefahrgut Klasse 1 ohne ADR Kurse.
Diese Ausbildung wird nun auch in modulhafter Struktur durch AmmoTechSupport.eu in Kerpen (direkt am Autobahnkreuz Köln-West) angeboten.
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