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Re: SÜFV neugefaßt [Re: M.A.T.] #37372 28.08.2024 13:56
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MarcelHH Offline
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Hallo zusammen,

wir sind als KMU mit Beteiligung an ADR 1.10 Transporten und vorhandenem Sicherungsplan an den Punkt der Sicherheitsüberprüfung angekommen.
Da es wirtschaftlich Rentabel ist, möchte die GF die Sicherheitsüberprüfung auch angehen.

Der Prozess dürfte nach meinem aktuellen Verständnis der folgende sein:
Interne Nominierung Sabotageschutzbeauftragter, Registrierung der Firma beim BMWK und im Anschluss beim BMWK die Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter/innen die Zugang zum Sicherungsplan haben.
Nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung eine separate Sicherheitsakte anlegen (nicht Personalakte).

Als KMU ist die Liste der potentiellen Sabotageschutzbeauftragten und Mitarbeiter für die Sicherheitsüberprüfung aber leider recht kurz blush
Spricht aus eurer Sicht etwas dagegen den Ersteller des Sicherungsplans als Sabotageschutzbeauftragten zu benennen und auch als einzigen Mitarbeiter der Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen?
Soweit ich weiß muss im Antrag zur Sicherheitsüberprüfung der Sabotageschutzbeauftragte mit angegeben werden, bedeutet der Sabotageschutzbeauftragte würde seinen eigenen Antrag zur Sicherheitsüberprüfung gegenprüfen...
Bin hier mal auf Meinungen gespannt.

Und, gibt es ggf. Negativerfahrungen mit Ablehnung vom BMWK mit Folgen für das Unternehmen?

Vielen Dank im Voraus!


Beste Grüße,
Marcel
Re: SÜFV neugefaßt [Re: MarcelHH] #37373 28.08.2024 14:44
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M.A.T. Offline
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Hallo
"... als einzigen zu ..."
Vielleicht hilft der Leitfaden der vier Ministerien hier und hier etwas weiter, unter dem Begriff "Organisationseinheit".
Persönlich halte ich den Schwerpunkt der Exekutive hier für unzeitgemäß; "Spionageschutz" alleine ist angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre hier wohl nicht mehr ausreichend, um die wahrscheinlichen Bedrohungen wahrzunehmen. Die Überprüfung würde ich als angebracht für alle Personen sehen, die Einfluß auf oder Kenntnis der tatsächlichen Beförderungsabläufe haben. Das hört beim Disponenten nicht auf, denke ich. Die zweite verlinkte Quelle ist da m.E. realitätsnäher.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: SÜFV neugefaßt [Re: M.A.T.] #37374 28.08.2024 16:29
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Claudi Online
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Da der Sabotageschutzbeauftragte die Sicherheitsüberprüfung in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium (das macht die Abfragen in diversen Registern etc.) durchführt, die Sicherheitserklärung der zu überprüfenden Person(en) prüft, unterschreibt, weiterleitet und derjenige ist, an den die Rückmeldung des Ministeriums geht (darf/ darf nicht eingesetzt werden), würde sich die Katze in den Schwanz beißen, wenn zu überprüfende Person und Sabotageschutzbeauftragter die gleiche Person sind.
Theoretisch.
Dieses SÜG-Thema bei 1.10 ist ganz viel Theorie...

Praxis: ist nicht bußgeldbewährt, wenn man nix macht, sollte man trotzdem (ist halt Gesetz und wegen Mitverantwortung wenn was passiert), wenn man das Thema nicht 1:1 buchstabengetreu umsetzt ist das trotzdem mehr als 90% aller anderen machen und absolut ausreichend für die Bedrohungslage hier und in den meisten Firmen.

Es gab vom DSLV mal einen Leitfaden "Hinweise zur Umsetzung gesetzlicher Security Bestimmungen bei Beförderung und Lagerung gefährlicher Güter und Stoffe" von September 2017 - der ist wohl offline genommen worden? Ich hab ihn mal angehängt.


Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 28.08.2024 16:46.
Re: SÜFV neugefaßt [Re: Claudi] #37376 29.08.2024 09:46
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MarcelHH Offline
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Super, vielen Dank an die Rückmeldungen.
Das bringt schon ein wenig mehr Licht ins Dunkel.


Beste Grüße,
Marcel
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