Hallo zusammen,
wir sind als KMU mit Beteiligung an ADR 1.10 Transporten und vorhandenem Sicherungsplan an den Punkt der Sicherheitsüberprüfung angekommen.
Da es wirtschaftlich Rentabel ist, möchte die GF die Sicherheitsüberprüfung auch angehen.
Der Prozess dürfte nach meinem aktuellen Verständnis der folgende sein:
Interne Nominierung Sabotageschutzbeauftragter, Registrierung der Firma beim BMWK und im Anschluss beim BMWK die Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter/innen die Zugang zum Sicherungsplan haben.
Nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung eine separate Sicherheitsakte anlegen (nicht Personalakte).
Als KMU ist die Liste der potentiellen Sabotageschutzbeauftragten und Mitarbeiter für die Sicherheitsüberprüfung aber leider recht kurz

Spricht aus eurer Sicht etwas dagegen den Ersteller des Sicherungsplans als Sabotageschutzbeauftragten zu benennen und auch als einzigen Mitarbeiter der Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen?
Soweit ich weiß muss im Antrag zur Sicherheitsüberprüfung der Sabotageschutzbeauftragte mit angegeben werden, bedeutet der Sabotageschutzbeauftragte würde seinen eigenen Antrag zur Sicherheitsüberprüfung gegenprüfen...
Bin hier mal auf Meinungen gespannt.
Und, gibt es ggf. Negativerfahrungen mit Ablehnung vom BMWK mit Folgen für das Unternehmen?
Vielen Dank im Voraus!