Hallo,
ein Tierabwehrgerät, welches einer Pistole ähnelt (Hersteller PIEXON)
Eigendlich unterliegt es dem Waffenrecht, genau so wie z.b. "Vogelschreck" oder das Bolzenschußgerät und die Munition dazu u.ä. und damit nicht dem Sprengstoffrecht. Aber auf der Homepage steht:
"Deutschland: Tierabwehrgerät. Darf nur gegen Tiere verwendet werden. Unterliegt bei diesem Verwendungszweck nicht dem Waffengesetz;
Österreich: Frei ab 18 Jahren. Waffe i.S. des § 1 WaffG 1996, BGBI. Nr. 12/1997"Das Problem aber ist, ich weis nicht ob es auch für Dein Gerät zustrifft. Leider habe ich auf der Homepage kein SDB gefunden, Du kannst mir ja mal das SDB senden, dann sehe ich nach. Und leider sind auf den Bildern dieses Gerätes auf der Homepage die falschen Gefahrgutpiktogramme, welche schon seit 01.06.2017 durch die Neuen nach GHS zu ersetzen sind!!!!
Du solltest also auf jeden Fall, wenn die Alten noch drauf sind, diese gegen die Neuen austauschen.
Gefahrgutrechlich war ja alles geklärt.
Nachtrag:Wie kommst Du eigentlich auf UN0432 / 1.4 S bei diesem Gegenstand??
Manchmal ist es besser, wenn man als Fragesteller alle Angaben die man hat bei der Fragestellung mit angibt. Salamitaktik ist auf jeden Fall der falsche Weg. Und wer versucht Dir eine Lösung aufzuzeigen "
stochert nur in der Suppe rum!"