Moin,
Neben der Verpackungsvorschrift muss man auch die Materialverträglichkeit prüfen. Beispiel ADR 4.1.1.21 (Assimilierung). Am besten vom Hersteller der Kanister die Prüfdokumente geben lassen und das Assimlierungsverfahren durchgehen. Man benötigt nämlich die Standardflüssigkeiten der Prüfung. Evtl. kommt dabei heraus, dass die Verpackung mit diesem Inhalt verträglich ist.
Solltet ihr die Stoffe in Kanistern beziehen, muss das bereits vom Befüllungsbetrieb gemacht worden sein, was i.d.R. der Hersteller ist.
Jetzt kommt erst die Verpackungsanweisung P001 ins Spiel, da sind ja 3H1 erlaubt.
gruss..aw