Auf Anfrage hat Claude Pfauvadel vom französischen Verkehrsministerium folgende Stellungnahme abgegeben:
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<br>Neue Regeln zum Gefahrgutrecht gibt es in Frankreich nicht.
<br>Jedoch gibt es tatsächlich eine Verordnung über Feuerlöscher. Sie ist kein Teil des Gefahrgutrechts, betrifft aber Lkw im Allgemeinen. Es ist aber ganz klar vorgeschrieben, dass dies nur für Lkw mit französischer Zulassung/Autonummer gilt.
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<br>Das franz. Gesetz steht (leider nur auf französisch) auf der Website
www.legifrance.gouv.fr zur Verfügung.
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<br>Die Originaltexte (in frz.) zu Bußgeldern und Feuerlöschern stehen außerdem beim Storck Verlag im Servicebereich unter
www.storck-verlag.de/service/ zum Download bereit.
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