Intervall - Auffrischungskurs von IMDG ausbildung
#37972
10.01.2025 08:59
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viking
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Hallo, lieber gefahr-gut Experte und Expertins, 1)Wie oft must mann seine IMDG ausbildung (Versender-rolle) erneueren? (ist das erforderlich alle 3 or 5 jahren? 2)In Welche article nummer in die IMDG code stet es? 3)Soll das ernerung ein officiel examen werden, von ein IMDG registrienten Lehrer/Lehrerin? - oder kann alle personen funktionieren als Lehrer/Lehrerin, weil dass Pensum an der unofficiellen certifikat gescrieben wird? IMDG code 42-24: IMDG CODE 42-24 https://www.register-iri.com/wp-content/uploads/MSC.556108.pdfViele danke Viking
Zuletzt bearbeitet von viking; 10.01.2025 09:00.
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Re: Intervall - Auffrischungskurs von IMDG ausbildung
[Re: viking]
#37973
10.01.2025 09:48
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M.A.T.
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Hallo, viking, der IMDG-Code sagt alles zur Ausbildung von Landpersonal in 1.3, hat aber größtenteils Empfehlungscharakter. Aus 1.3.1.1 ergibt sich nach meiner Auslegung, daß bei jeder Änderung des Codes, die Aufgaben des Mitarbeiters betrifft, eine Unterweisung vorgenommen werden sollte. Dort steht nämlich "Um den geänderten Vorschriften... Rechnung zu tragen..." Da sich die Vorschriften alle 2 Jahre ändern heißt das bestenfalls alle zwei Jahre. In Deutschland ist für Gefahrgutbeauftragte alle fünf Jahre eine Wiederholung fällig, was ich persönlich für zuwenig halte. Es können natürlich in Ihrem Land nationale Vorgaben bestehen, die etwas anderes aussagen. Diese legen wahrscheinlich auch fest, wer ausbilden darf. Unter der Telefonnummer +45 72 19 60 00 erreichen Sie die zuständige Stelle in Dänemark. Eine konkrete Frist steht im Code nicht, soweit ich das sehe. Zu der Qualifikation der Ausbilder wird meines Wissens ebenfalls nichts gesagt.
Für die Seeleute richten sich die Schulungen primär nach den Anforderungen der internationalen Vereinbarungen zur Ausbildung von Nautikern (STWC etc)..
Gruß M.A.T.
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Re: Intervall - Auffrischungskurs von IMDG ausbildung
[Re: M.A.T.]
#37974
10.01.2025 11:12
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Claudi
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Der IMDG-Code fordert keinen Gefahrgutbeauftragten, Deutschland aber (in der GGVSEB). Der GB muss ja "nur" alle 5 Jahre eine Prüfung machen, Lehrgang ist nur 1x verpflichtend, danach nicht mehr.
Schulung nach 1.3 IMDG-Code: wie im ADR: regelmäßig. Empfehlenswert alle 1-2 Jahre. Bei größeren Intervallen muss man erklären können, warum man das als ausreichend angesehen hat (quasi risk assessment machen). Wenn sich Personal nicht ändert, die alles wissen (Erfahrung), sich für den Betrieb nichts ändert, es keine Abweichungen gibt, Prozesse ggf. weitgehend automatisiert sind, *kann* man vielleicht auch einen größeren Intervall erklären. Man muss es eben erklären/ begründen/ rechtfertigen können. Wie im ADR ist im IMDG-Code für 1.3 nicht geregelt, wie geschult wird (classroom, e-learning, video call, self study, ...) oder wer schult. Das entscheidet und verantwortet der Arbeitgeber. Der trainer muss keine speziellen Zertifikate haben. Es könnte nationale Anforderungen geben, in Deutschland gibt es die nicht.
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Re: Intervall - Auffrischungskurs von IMDG ausbildung
[Re: Claudi]
#37978
13.01.2025 09:14
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viking
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Hallo M.A.T. und Claudi, Viele danke für Ihre anworts.
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