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flexibler Schüttgut-Container BK 3 #15433 10.08.2012 18:10
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Gerald Offline OP
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Hallo,
in der "Gefährlichen Ladung" 05/2011 wird auf Seite 39 von der geplanten Einführung von flexibler Schüttgut-Container BK 3 für bestimmte UN Nummern im neuen Kapitel 6.11 gesprochen.
In der Änderung zum ADR 2013, welche mir zu Zeit vorliegt, finde ich dazu keinen Eintrag. Und ich dachte mir, da gibt es wohl bei der Einführung Schwierigkeiten vielleicht im Bezug der Ladungssicherung. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Nun steht aber in der "Gefährlichen Ladung" Heft 08/2012 auf Seite 33 im Bezug IMDG-Code 2012, welcher ab den 01.01.2014 verbindlich anzuwenden ist.
Das im Kapitel 4.3 diese flexibler Bulkbehälter bis zu 15 Tonnen aufgenommen werden, es ist das gleiche Bild, wie bei den BK 3 Containern.

Meine Frage ist nun. Wie kommen diese flexiblen Bulkbehälter zum Schiff ? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Denn nach ADR geht es nicht, und diese erst im Hafen zu befüllen, macht auch keinen Sinn. Dann ist der Vorteil, schnellere Beladung und Entladung nicht mehr vorhanden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 [Re: Gerald] #15434 10.08.2012 21:51
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gerald,

flexible Schüttgut-Container stehen auf Punkt 5 b) der vorläufigen Tagesordnung der gemeinsamen RID/ADR/ADN-Tagung in Genf vom 17. bis 21. September 2012. Der zugehörige Antrag wurde eingereicht vom Internationalen Verband für gefährliche Güter und Container (IDGCA) samt Dokumentation mit Fotos, Zertifikaten und Ladungssicherungsinformationen.

Wenn es zu einem zustimmenden Beschluss kommen sollte, kann die Änderung relativ einfach mit dem Instrument der multilateralen Ausnahme zeitlich vorgezogen werden und der Vorlauf zum Seehafen wäre dann möglich.

Noch schnell ein Satz zur Ladungssicherung: Der Antrag sieht Vorschriften für das Verladen flexibler Schüttgut-Container in Unterabschnitt 7.5.7.6 vor. Interessant erscheint mir der Verweis auf die CTU-Packrichtlinien in der Bemerkung zu Abs. 7.5.7.6.2, die bislang noch nicht als Ladungssicherungsnorm für die Verkehrsträger Straße/Schiene zu beachten waren. Die CTU-Packrichtlinien wurden bislang lediglich in einer Fußnote zum Abschnitt 5.4.2 ADR/RID im Zusammenhang mit dem für den Vorlauf zum Seehafen erforderlichen Containerpackzertifikat erwähnt.

Schöne Grüße.

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 [Re: King_Louie_21] #15435 11.08.2012 11:35
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

kurze Zwischenfrage. Wie erst im Hafen befüllen? Für welchen Verkehrträger gibt es den schon zugelassene flexible Schüttgutcontainer BK3? Mir sind keine bekannt.

Gruß
Udo

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 [Re: Udo Freitag] #15436 11.08.2012 16:13
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Udo,

Gerald hat in seiner Ausgangsfrage darauf hingewiesen, dass die flexiblen Schüttgut-Container in den IMDG-Code 2012 (Amdt. 36-12) aufgenommen wurden und auf den aktuellen Artikel in Gefährliche Ladung verwiesen.

Hast Du den in meinem Beitrag erwähnten Antrag für die gemeinsame RID/ADR-Herbsttagung 2012 gelesen? Da wird in der Einleitung unter Punkt 3 auf den IMDG-Code eingegangen. Punkt 4 erwähnt, dass die flexiblen Schüttgut-Container bereits jetzt schon in den Vertragsstaaten des Abkommens über den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (SMGS) verwendet werden. Der aktuelle Stand der SMGS-Vertragsstaaten ist mir nicht bekannt; 2009 waren es 23 Länder in Osteuropa und Asien, darunter auch 6 EU-Mitgliedsstaaten (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn). Die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter in Anlage 2 SMGS sind übrigens weitgehend harmonisiert mit dem RID.

Schöne Grüße.

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 [Re: King_Louie_21] #15437 12.08.2012 09:21
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Udo Freitag Offline
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Sorry und danke für die Ausführungen. Habe nur oberflächlich gelesen.


Gruß

Udo

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 [Re: Gerald] #15438 15.09.2012 13:17
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gerald,

zusätzlich zum bereits erwähnten Antrag an die Gemeinsame Tagung RID/ADR/ADN (17.-21.09.2012) hat die IDGCA am 10.09.12 auch der WP.15-Arbeitsgruppe einen Antrag zur Einführung des BK3-Containers in das ADR vorgelegt; eine Fotodokumentation wurde am 12.09.12 nachgereicht. Der Antrag soll auf der 93. Sitzung der WP.15-Arbeitsgruppe (05.-09.11.2012) behandelt werden.

Die Unterlagen stehen nicht in deutscher Sprache zur Verfügung. Links zur englischen Version:
- Informal document INF.3: Antrag vom 10.09.12
- Informal document INF.3/Add.1: Fotodokumentation vom 12.09.12

Schöne Grüße.

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 [Re: Gerald] #15439 20.10.2012 21:20
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gerald,

das Protokoll der gemeinsamen Tagung RID/ADR/ADN im September 2012 wurde am 17.10.12 unter der Dokumentennummer ECE/TRANS/WP.15/AC.1/128 veröffentlicht. Die deutsche Übersetzung wird sicher in Kürze durch die OTIF erfolgen, Link: Berichte der Gemeinsamen Tagung RID/ADR/ADN.

Grundsätzlich wurde festgehalten, dass die Einführung der flexiblen Schüttgut-Container bereits von der Gemeinsamen Tagung letztes Jahr im Herbst beschlossen worden war auf Basis der 17. Ausgabe des Orange Books (UN-Modellvorschriften). Die Übernahme ins ADR erfolgte dann jedoch nicht, weil zusätzliche Ausführungsbedingungen für den Straßentransport fehlten. Daraufhin fand die Einführung ins RID und ADN auch nicht statt.

Bei der erneuten Diskussion im September 2012 waren einige Delegationen nicht überzeugt, dass die Beförderung der flexiblen Schüttgut-Container sicher durchgeführt werden kann. Andererseits meinten andere Delegationen, dass Lösungen für den Transport im Binnenland erforderlich sind, nachdem der Seetransport ja zulässig ist. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die für den Transport in flexiblen Schüttgut-Containern vorgesehenen Gefahrgüter direkt als Schüttgut befördert werden dürfen, ohne sie gesondert zu verpacken.

Letztendlich wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe unter der Federführung der IDGCA (International Dangerous Goods and Containers Association) einzusetzen mit folgendem Auftrag:

- Eruieren der Hemmnisse, die einer Annahme der Vorschriften für den Transport im Binnenland entgegenstehen;
- Erstellen einer koordinierten Studie für die drei Transportvarianten im Binnenland sowie möglicher Betriebsbedingungen für den realen Transport der BK3-Container mit Straßenfahrzeugen, mit Bahnwaggons und mit Binnenschiffen einschließlich Ausarbeitung von Vorschlägen zur Beurteilung durch die entsprechenden Gremien.


Na, dann schauen wir mal, was da noch rauskommt.

Schöne Grüße.

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 [Re: King_Louie_21] #15440 21.10.2012 13:26
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Gerald Offline OP
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Hallo King_Louie_21,
besten Dank für Deinen Beitrag.

Da habe ich ja mit meinen ersten Beitrag, gar nicht so falsch gelegen.

Antwort auf
Meine Frage ist nun. Wie kommen diese flexiblen Bulkbehälter zum Schiff?
Denn nach ADR geht es nicht, und diese erst im Hafen zu befüllen, macht auch keinen Sinn. Dann ist der Vorteil, schnellere Beladung und Entladung nicht mehr vorhanden.


Da wird immer von Harmonisierung zwischen den einzelnen Verkehrsträgern gesprochen, aber in der Praxis sieht es anders aus. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Und im Antrag unter http://www.otif.org/fileadmin/user_uploa...C_2012-29_D.pdf in unter Unterabschnitt 7.5.7.6 Verladung von flexiblen Schüttgut-Container steht ja genau beschrieben, wie die Beförderung erfolgen soll.

Nun wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welches das Problem klären soll. Und da kann ich Dir im Bezug
Antwort auf
Na, dann schauen wir mal, was da noch rauskommt.
nur Recht geben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 [Re: Gerald] #15441 10.11.2012 21:45
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gerald,

in den Auszügen aus dem Berichtsentwurf der 93. Tagung der WP.15 (06.-09.11.2012) der ADR-Vertragsstaaten wird unter Randnummer 33 erwähnt, dass in der letzten Woche im Mai 2013 eine Tagung der neu gegründeten informellen Arbeitsgruppe zu den flexiblen Schüttgut-Containern (BK 3) stattfinden soll. Selbst wenn die Arbeitsgruppe Ende Mai 2013 einen fertigen Vorschlag ausarbeiten sollte, so kann dieser frühestens auf den Herbsttagungen 2013 der entsprechenden Gremien (gemeinsame Tagung ADR/RID/ADN und WP.15) zur Übernahme ins ADR 2015 beschlossen werden.

Für die Entscheidungsfindung sollen bis Mai 2013 noch technische Daten vorgelegt werden, insbesondere bezüglich der Massen und der Abmessungen der flexiblen Schüttgut-Container, der Be- und Entladung, der Stauung und der Fahrzeugstabilität bei der Beförderung. Diejenigen Staaten, in denen flexible Schüttgut-Container bereits für die Beförderung von gefährlichen Gütern oder für andere Zwecke verwendet werden, wurden gebeten, Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie aus ihren Erfahrungen heraus als nützlich erachten.

Aus meiner Sicht bleibt für den Vor-/Nachlauf zum Hafen des ab 2013 im Seeverkehr zugelassenen BK 3 Containers somit vorerst nur die speziell zu beantragende Ausnahmegenehmigung nach § 5 GGVSEB. Wer die BK 3 Container als Absender oder Empfänger verwenden möchte, sollte vorab abklären, ob ein solcher Antrag überhaupt Erfolgschancen hat.

Schöne Grüße.

Re: flexibler Schüttgut-Container BK 3 [Re: King_Louie_21] #15442 15.11.2012 19:32
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Gerald Offline OP
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Hallo King_Louie_21,
besten Dank für die Info, da müssen wir mit dem BK3 Container noch etwas warten, für die Harmonisierung bei den Verkehrsträgern war das bestimmt kein Beitrag.
Aber was soll es? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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