Hallo Merwe!
Das könnte eine kleine Katastrophe werden.
Bei namentlichen genannten Eintragen gehts ja noch, da denke ich dass die Stofflisten nicht angepasst wird (was abstrakt wäre).
Aber bei n.a.g. Eintragungen besteht die Gefahr, dass hier die VG I stark zunehmen wird, wenn die Einstufung nach GHS-Kriterien strikt umgesetzt wird.
Auswirkungen sind dann klar: Teilweise andere Verpackungen, LQ kann nicht mehr angewendet werden, Beschränkungen in der Luft, oder Sicherungsplan etc....
Gruß
Rupert