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Ätzende Stoffe strenger Transport-klass wegen GHS? #10709 17.03.2010 12:45
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Ernest Offline OP
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In wieweit hat die Einführung von GHS einen einfluß auf die Transpor-Beurteilung ätzender Stoffe. Ein R35 führt nur sehr selten zur PG I nach Transport-Recht, zumal die Kriterien von PG I und R35 nicht identisch sind. Ein R35 ist letzlich strenger als die PG I nach Transport-Recht. Nun habe ich auf Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung gesehen, dass ein R35 in Kategorie 1a übersetzt werden soll. Nun entspricht Kategorie 1a genau den Kriterien von Pg I nach Transport-Recht. Damit muss entsprechend in diese PG I klassifizeirt werden. Dies kann unter Umständen auch zu Änderungen der UN-Nummer führen, sofern sich durch die geänderte PG Haupt- und Nebengefahr vertauschen (bei Stoffen mit Haupt- und Nebengefahr).

Wie seht ihr das?

Grüsse
vd Merwe

Re: Ätzende Stoffe strenger Transport-klass wegen GHS? [Re: Ernest] #10710 17.03.2010 19:21
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Mark Offline
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Hallo Merwe,

ja ja, da gibt es doch einige merkwürdige Einstufungen:

Phosphorsäure beispielsweise wird als Mindesteinstufung in die Kategorie 1B eingestuft (entspricht VG II), doch im ADR wird Phosphorsäure namentlich genannt und mit der UN 1805 in die VG III eingestuft.

Da muss sicherlich noch nachgebessert werden, warten wir mal die Einstufungen im Rahmen von REACH ab!


Grüße

Mark
Re: Ätzende Stoffe strenger Transport-klass wegen GHS? [Re: Mark] #10711 18.03.2010 16:20
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Rupert Offline
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Hallo Merwe!
Das könnte eine kleine Katastrophe werden.
Bei namentlichen genannten Eintragen gehts ja noch, da denke ich dass die Stofflisten nicht angepasst wird (was abstrakt wäre).
Aber bei n.a.g. Eintragungen besteht die Gefahr, dass hier die VG I stark zunehmen wird, wenn die Einstufung nach GHS-Kriterien strikt umgesetzt wird.
Auswirkungen sind dann klar: Teilweise andere Verpackungen, LQ kann nicht mehr angewendet werden, Beschränkungen in der Luft, oder Sicherungsplan etc....
Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Ätzende Stoffe strenger Transport-klass wegen GHS? [Re: Rupert] #10712 26.04.2010 14:15
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Rupert Offline
Großmeister
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Großmeister
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Hier noch ein Nachtrag:
Die "Gefahrstoffliste" ist nur für die EU-CLP Verordnung verbindlich, und ist außerdem nur eine Mindesteinstufung für die jeweilige angeführte Gefahrenklasse.
Wenn ein Stoff in der Liste nur mit gesundheitschädlich, bzw. Akut Tox Kat. 4 eingestuft ist, heißt das automatisch nicht, dass er nicht korrosiv auf Metalle oder dass er nicht umweltgefährlich ist. Das muss im Einzelfall immer geprüft werden.


Have a nice day!

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