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Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung #9078 28.06.2009 10:26
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sonnenblume85 Offline OP
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Hallo,

ich als Neuling habe da eine Frage hinsichtlich der Kennzeichnung eines Gefahrstoffes, welches aber kein Gefahrgut ist. Es handelt sich um ein Additiv.
Dieser Gefahrstoff wird in Zusatzstanks in Tankfahrzeugen befördert.

Muss dieser Tank gefahrstoffrechtlich gekennzeichnet sein?
Die Beförderung ist nicht betriebsintern.

Es wird nicht direkt an Dritte abgegeben. Es wird während der Abgabe an Endverbraucher dem Hauptprodukt beigefügt.

Ich würde mich über Hilfe freuen, da ich nirgends eine Lösung gefunden habe.

Vielen Dank

Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung [Re: sonnenblume85] #9079 28.06.2009 15:28
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Gerald Offline
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Hallo,
zur Zeit gibt es keine international verbindliche Transportvorschrift für Additivierungsanlagen in Tankfahrzeugen, obwohl es immer wieder Bemühungen gibt, hier eine Lösung zu finden.
Aber in der RSE,für die BRD, steht im Teil 5 zu Ziffer 5-4, " .. Die Kennzeichnung von fest verbundenen Additivierungsanlagen erfolgt wie bei Verpackungen nach Abschnitt 5.2.1 und 5.2.2 ADR. ...."
In der RSEB, welche in der nächsten Zeit erlassen wird, wirst Du den gleichen Hinweis finden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung [Re: Gerald] #9080 28.06.2009 18:40
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sonnenblume85 Offline OP
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Hallo Gerald,

vielen Dank für die Antwort.

Es handelt sich hier um Gefahrstoff und nicht um Gefahrgut.

Hast du vielleicht noch eine andere Idee? Oder Jemand anders?

Vielen Dank
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung [Re: sonnenblume85] #9081 28.06.2009 23:36
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Mark Offline
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Hallo,

wenn es sich bei dem Additiv nicht um Gefahrgut handelt, keine gefahrgutrechtliche Kennzeichnung.


Grüße

Mark
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung [Re: Mark] #9082 29.06.2009 11:37
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UHeins Offline
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Könnte es sein, dass bei Stoffen der UN-Nummer 3082 "Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g." das Kennzeichen gemäß Absatz 5.2.1.8.3 und 2.2.9.1.10 (Fisch + Baum) anzubringen ist?


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung [Re: UHeins] #9083 29.06.2009 12:06
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Mark Offline
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Hallo UHeins,

wenn es UN 3082 ist, dann ist es Gefahrgut, dann muss der Tank zugelassen sein, die 90/3082-Warntafel muss dran, der Gefahrzettel 9 und der "tote Baum-Fisch".

Wenn es kein Gefahrgut ist, dann muss nichts dran.

Klar, dass viele Additive als umweltgefährlich eingestuft sind, doch es gibt auch andere.


Grüße

Mark
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung [Re: Mark] #9084 02.07.2009 09:31
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sonnenblume85 Offline OP
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Hallo,

wie gesagt, es handelt sich NICHT um Gefahrgut, sondern NUR um Gefahrstoff!

Hat Jemand eine TRG oder eine andere Idee, wo ich was über den Transport rausfinden kann?

Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung [Re: sonnenblume85] #9085 02.07.2009 10:21
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Rupert Offline
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Hi!
Nein, ein Tank braucht bei der Beförderung nicht nach Gefahrstoffrecht gekennzeichnet werden.

Gruß
Ruper


Have a nice day!
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung [Re: Rupert] #9086 02.07.2009 11:47
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sonnenblume85 Offline OP
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Vielen Dank für die Antwort.
Auf welchen Gesetzen, Richtlinien oder Verordnung basiert deine Antwort?


Basiert sie auf der TRGS 200?
Ausschnitt:
"Zur Kennzeichnung von Tankcontainern oder Aufsetztanks für den innerbetrieblichen Transport genügt ebenfalls die Angabe des Namens des gefährlichen Stoffes oder der gefährlichen Zubereitung mit dem Gefahrensymbol und der Gefahrenbezeichnung. Werden die Behälter auch über öffentliche Straßen transportiert, sind die transportrechtlichen Vorschriften anzuwenden.
[...]
Für Tanks auf Fahrzeugen, die Bestandteile von Fahrzeugen sind (z. B. Straßenfahrzeuge, Satteltankauflieger) und für Behälter, die während des Transports mit dem Fahrzeug fest verbunden sind (Tankcontainer, Aufsetztanks), soweit diese nur zur Bereitstellung und Beförderung von Gefahrstoffen dienen, reicht die Kennzeichnung nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter für die Befüllung bzw. die Bereitstellung zum Versand ebenso aus wie bis zur Entleerung bzw. Lagerung im Eingangslager."

Vielen Dank für die Hilfe

Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung [Re: sonnenblume85] #9087 02.07.2009 14:11
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Rupert Offline
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Hallo!
ich beziehe mich da auf die Stoff-Richtlinie der EU:
Artikel 1 , Ziffer 2, vorletzte Absatz:
"Diese Richtlinie gilt außerdem nicht für die Beförderung gefährlicher Stoffe im Eisenbahn,-, Straßen-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr."
Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung [Re: Rupert] #9088 02.07.2009 14:31
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M.Pansen Offline
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Hallo

Eine Frage zur Kennzeichnung umweltgefährdender Stoffe.
Umweltgefährdende Stoffe sind gem. 5.2.1.8 ff zu kennzeichnen (außer Kleinmengen die ich hier nicht weiter beschreiben möchte).
Hier wird auf Kap. 2.2.9.1.10 ff verwiesen.
Da ich kein gelernter Chemielaborant bin, habe ich da so meine Schwierigkeiten beim Lesen.
So weit ich weiß, sind Ottokraftstoffe(Benzin 33/1203) als umweltgefährdende Stoffe zu kennzeichnen*. Wo finde ich den Hinweis darauf in der Tabelle A des ADR, bzw an einer anderen Stelle ( außer den Sicherheitsdatenblättern, was im Stückgutbereich sehr schwer zu handeln sein dürfte ).
*Zumindest sieht man diese Kennzeichnung bereits, von der Übergangsfrist bis einschließlich 31.12.2010, außer für UN 3077 / UN 3082, mal ganz zu schweigen. Wünschenswert wäre aus meiner Sicht ein Hinweis, zB. bei der Spalte 5 (Gefahrzettel)

Danke euch im voraus

Zuletzt bearbeitet von M.Pansen; 02.07.2009 16:12.

-Gefahrstoffeinheit Freiwillige Feuerwehr Völklingen
-Ausbilder Gefahrgutfahrerschulung
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung [Re: M.Pansen] #9089 02.07.2009 15:10
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Gandalf Offline
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Hallo M.Pansen,
Antwort auf
Wo finde ich den Hinweis darauf in der Tabelle A des ADR
Gar nicht. Bei Un 3077, für welche die Kennzeichnungspflicht jetzt schon besteht, ist da auch kein Eintrag in der Tabelle. Hier muss man sich entweder an seinen Testergebnissen orientieren (wenn man welche hat), oder eben am SDB (dort ist das ja angegeben) bzw. bei Zubereitungen eine Einstufung (nach GHS oder RL 1999/45/EG) vornehmen.
Gruß Gandalf.

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