Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung
#9078
28.06.2009 10:26
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sonnenblume85
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Hallo,
ich als Neuling habe da eine Frage hinsichtlich der Kennzeichnung eines Gefahrstoffes, welches aber kein Gefahrgut ist. Es handelt sich um ein Additiv. Dieser Gefahrstoff wird in Zusatzstanks in Tankfahrzeugen befördert.
Muss dieser Tank gefahrstoffrechtlich gekennzeichnet sein? Die Beförderung ist nicht betriebsintern.
Es wird nicht direkt an Dritte abgegeben. Es wird während der Abgabe an Endverbraucher dem Hauptprodukt beigefügt.
Ich würde mich über Hilfe freuen, da ich nirgends eine Lösung gefunden habe.
Vielen Dank
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Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung
[Re: sonnenblume85]
#9079
28.06.2009 15:28
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Gerald
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Hallo, zur Zeit gibt es keine international verbindliche Transportvorschrift für Additivierungsanlagen in Tankfahrzeugen, obwohl es immer wieder Bemühungen gibt, hier eine Lösung zu finden. Aber in der RSE,für die BRD, steht im Teil 5 zu Ziffer 5-4, " .. Die Kennzeichnung von fest verbundenen Additivierungsanlagen erfolgt wie bei Verpackungen nach Abschnitt 5.2.1 und 5.2.2 ADR. ...." In der RSEB, welche in der nächsten Zeit erlassen wird, wirst Du den gleichen Hinweis finden.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung
[Re: Gerald]
#9080
28.06.2009 18:40
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sonnenblume85
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Hallo Gerald,
vielen Dank für die Antwort.
Es handelt sich hier um Gefahrstoff und nicht um Gefahrgut.
Hast du vielleicht noch eine andere Idee? Oder Jemand anders?
Vielen Dank <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
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Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung
[Re: sonnenblume85]
#9081
28.06.2009 23:36
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Mark
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Hallo,
wenn es sich bei dem Additiv nicht um Gefahrgut handelt, keine gefahrgutrechtliche Kennzeichnung.
Grüße
Mark
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Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung
[Re: Mark]
#9082
29.06.2009 11:37
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UHeins
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Könnte es sein, dass bei Stoffen der UN-Nummer 3082 "Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g." das Kennzeichen gemäß Absatz 5.2.1.8.3 und 2.2.9.1.10 (Fisch + Baum) anzubringen ist?
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung
[Re: UHeins]
#9083
29.06.2009 12:06
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Mark
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Hallo UHeins,
wenn es UN 3082 ist, dann ist es Gefahrgut, dann muss der Tank zugelassen sein, die 90/3082-Warntafel muss dran, der Gefahrzettel 9 und der "tote Baum-Fisch".
Wenn es kein Gefahrgut ist, dann muss nichts dran.
Klar, dass viele Additive als umweltgefährlich eingestuft sind, doch es gibt auch andere.
Grüße
Mark
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Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung
[Re: Mark]
#9084
02.07.2009 09:31
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sonnenblume85
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Hallo,
wie gesagt, es handelt sich NICHT um Gefahrgut, sondern NUR um Gefahrstoff!
Hat Jemand eine TRG oder eine andere Idee, wo ich was über den Transport rausfinden kann?
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Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung
[Re: sonnenblume85]
#9085
02.07.2009 10:21
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Rupert
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Hi! Nein, ein Tank braucht bei der Beförderung nicht nach Gefahrstoffrecht gekennzeichnet werden.
Gruß Ruper
Have a nice day!
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Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung
[Re: Rupert]
#9086
02.07.2009 11:47
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sonnenblume85
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Vielen Dank für die Antwort. Auf welchen Gesetzen, Richtlinien oder Verordnung basiert deine Antwort?
Basiert sie auf der TRGS 200? Ausschnitt: "Zur Kennzeichnung von Tankcontainern oder Aufsetztanks für den innerbetrieblichen Transport genügt ebenfalls die Angabe des Namens des gefährlichen Stoffes oder der gefährlichen Zubereitung mit dem Gefahrensymbol und der Gefahrenbezeichnung. Werden die Behälter auch über öffentliche Straßen transportiert, sind die transportrechtlichen Vorschriften anzuwenden. [...] Für Tanks auf Fahrzeugen, die Bestandteile von Fahrzeugen sind (z. B. Straßenfahrzeuge, Satteltankauflieger) und für Behälter, die während des Transports mit dem Fahrzeug fest verbunden sind (Tankcontainer, Aufsetztanks), soweit diese nur zur Bereitstellung und Beförderung von Gefahrstoffen dienen, reicht die Kennzeichnung nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter für die Befüllung bzw. die Bereitstellung zum Versand ebenso aus wie bis zur Entleerung bzw. Lagerung im Eingangslager."
Vielen Dank für die Hilfe
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Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung
[Re: sonnenblume85]
#9087
02.07.2009 14:11
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Rupert
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Hallo! ich beziehe mich da auf die Stoff-Richtlinie der EU: Artikel 1 , Ziffer 2, vorletzte Absatz: "Diese Richtlinie gilt außerdem nicht für die Beförderung gefährlicher Stoffe im Eisenbahn,-, Straßen-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr." Gruß Rupert
Have a nice day!
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