Hallo
Eine Frage zur Kennzeichnung umweltgefährdender Stoffe.
Umweltgefährdende Stoffe sind gem. 5.2.1.8 ff zu kennzeichnen (außer Kleinmengen die ich hier nicht weiter beschreiben möchte).
Hier wird auf Kap. 2.2.9.1.10 ff verwiesen.
Da ich kein gelernter Chemielaborant bin, habe ich da so meine Schwierigkeiten beim Lesen.
So weit ich weiß, sind Ottokraftstoffe(Benzin 33/1203) als umweltgefährdende Stoffe zu kennzeichnen*. Wo finde ich den Hinweis darauf in der Tabelle A des ADR, bzw an einer anderen Stelle ( außer den Sicherheitsdatenblättern, was im Stückgutbereich sehr schwer zu handeln sein dürfte ).
*Zumindest sieht man diese Kennzeichnung bereits, von der Übergangsfrist bis einschließlich 31.12.2010, außer für UN 3077 / UN 3082, mal ganz zu schweigen. Wünschenswert wäre aus meiner Sicht ein Hinweis, zB. bei der Spalte 5 (Gefahrzettel)
Danke euch im voraus
Zuletzt bearbeitet von M.Pansen; 02.07.2009 16:12.