Auf Anfrage hat Herr Ingo Döring von der BAM, Berlin, freundlicherweise folgenden Kommentar gegeben:
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<br>Diese Liste enthält die Stoffe, die nach EG-Richtlinie 67/548/EWG und nach GESAMP die Kriterien der Klasse 9 erfüllen und KEINE Kriterien der Klasse 1 bis 8 und Klasse 9, ausschließlich die Kriterien der Umweltgefährdenden Stoffe. Von der EG-Richtlinie ist die Version von 1998 eingeflossen, von der GESAMP-Liste die 1997 gültige.
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<br>In der GESAMP-Liste mag es durchaus noch Stoffe geben, eben so wie nach der EG-Richtlinie, die die Kriterien für die Zuordnung zur Klasse 9 UN 3077 bzw. 3082 erfüllen. Wenn sie jedoch einer anderen Klasse zuzuordnen sind oder ein entsprechender Verdacht besteht, sind diese Stoffe nicht in dieser Liste aufgeführt worden.
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