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LIMITED QUANTITY: EILT #37147 25.07.2024 17:25
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe ein Gefahrgut, das als Limited Quantity in einem 5 Liter Kanister verschickt werden soll (Verpackungsgruppe III).

Die Flüssigkeit (5 Liter) wiegt 4,900 Kg, die in einen Kunststoffkanister eingefüllt ist, der wiederum 0,350 Kg wieg. Damit komme ich auf 5,200 Kg (Flüssigkeit mit Kunststoffkanister). Natürlich soll der Kanister in eine Außenverpackung gesteckt werden und mit der Gefahrgutraute für begrenzte Mengen gekennzeichnet werden.

Gilt der Kanister noch als begrenzte Menge?

Habe gerade ein riesiges Problem. Ich ging immer von der Nettomenge aus (Inhalt: hier 4,900 Kg).

Über eine schnelle Rückmeldung freue ich mich! Bitte auch um eine mögliche Quellenangabe (ADR oder IMDG-Code).

Lieben Dank!

Duncan

Re: LIMITED QUANTITY: EILT [Re: DuncanMacLeod77] #37148 25.07.2024 17:32
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Hallo, der Code spricht von Nettohöchstmasse (Spaltenerläuterung) und Stoff (3.4.1.1). Für mich ist darum eine Füllmenge von 4,9 kg bzw. 5 L kein Problem. Andererseits ist 1.2.1 mit Bezugnahme auf 6.1.4 ein Problem, und da weiß ich im Moment nur die Argumentation, daß die spezifischere Vorschrift in 3.4 die allgemeine Definition in 1.2.1 aushebelt. Bin gespannt auf die Argumente der Kollegen.
Gruß
M.A.T.

Re: LIMITED QUANTITY: EILT [Re: M.A.T.] #37149 25.07.2024 17:35
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Vielen dank für Deine Antwort!

Ich habe gerade das Problem mit einer Spedition, die mir sagt, die Reederei behaupte das die Begrenzte Menge damit überschritten sei! Der Kanister ist mit 4,900 Kg befüllt und der leere Kanister, der die Flüssigkeit umhült, wiegt etwa 0,400 Kg. Ich habe dieses Problem das erste Mal überhaupt (= zusammen 5,3 Kg)!

Re: LIMITED QUANTITY: EILT [Re: DuncanMacLeod77] #37150 25.07.2024 17:37
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Vielleicht meint die Spedition genau die 1.2.1-Definition für 6.1.4? Dann würde ich wie oben vorgeschlagen argumentieren. Im Zweifelsfall WSP in HH kontaktieren, die haben viel Ahnung und sind pragmatisch.
M.A.T.

Re: LIMITED QUANTITY: EILT [Re: M.A.T.] #37151 25.07.2024 17:40
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo MAT,

danke nochmals. Ich werde der Spedition erst einmal schnell schreiben und über Deinen ersten Vorschlag argumentieren.

Ich werde schreiben, sobald ich Neuigkeiten vorliegen habe.

Re: LIMITED QUANTITY: EILT [Re: DuncanMacLeod77] #37152 26.07.2024 08:02
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Claudi Offline
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Was soll uns 1.2.1 hier sagen? 1.2.1 gilt übrigens auch bei LQ, 3.4.1 listet auf, was auch bei LQ gilt.

Aber die LQ-Grenze für Flüssigkeiten sind Liter, Volumen, nicht Gewicht. In Spalte 7a für das fragliche GG wird sicherlich eine Liter-Angabe stehen. Darauf bezieht man sich.
Man muss das Nettogewicht für Flüssigkeiten nicht mal kennen/ ausrechnen. Falls man aber trotzdem die ganze Zeit, z. B. auch in der IMO-Erklärung, mit Gewichts- statt Volumenangabe arbeitet, ist es nicht verwunderlich, dass die Reederei erstmal ablehnt, falls sie keine Infos zum Volumen haben. Ich würde der Reederei gar kein Nettogewicht in kg geben. Da sitzen Leute, die Daten aus der IMO ein deren System einpflegen und alles, was nen Fehler auswirft (z. B. LQ überschritten), wird erstmal gestoppt. Wenn diese Person netto 5,3 kg eintippt, gibt es nen Stopp.


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