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Medikamente in der Luftfracht #37145 25.07.2024 16:44
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Fuxsism Offline OP
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Hallo Zusammen,

ich brauche mal bitte eure Unterstützung bei einem Thema.
Ein Kunde von mir möchte größere Mengen an Medikamenten durch die Welt fliegen.
Dabei handelt es sich um jede Menge Ibu's, Nasentropfen, Paracetamol, Tabletten gegen Zahnschmerzen, Nagellacke, Cetirizin und Grippostad uns so weiter.
Alles in Allem ein bunter Mix aus den verschiedensten Medikamenten in tabletten- und in flüssiger Form.
Dies dann auch jeweils in nicht geringen Mengen, zum Beispiel in einer Sendung knapp 2400 Packungen Grippostad.

Bei mir stellen sich da irgendwie die Nackenhaare auf ob man bei dem Versand nicht irgendwie etwas Gefahrguttechnisches beachten sollte oder muss.
Es liegen mir allerdings keine SafetyDataSheets zu den jeweiligen Medikamenten vor.
Kann ich irgendwie eine genauere Einschätzung ohne die SafetyDataSheets bekommen?
Oder gibt es vielleicht sogar irgendeine Sondervorschrift die diesen Versand regelt oder ähnliches?

So richtig komme ich gerade leider nicht weiter und hoffe deshalb auf eure Einschätzungen...
LG

Re: Medikamente in der Luftfracht [Re: Fuxsism] #37146 25.07.2024 16:53
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M.A.T. Offline
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Hallo, so wie Sie schreiben dürften das alles wohl größere Mengen sein, so daß alle UNNR zu prüfen wären, also ID 8000, 3249, 3248 und 1851, und zwar für jedes Medikament einzeln, wegen der verschiedenen Gefahreigenschaften (besonders für ID 8000). Dann gilt es die Mengengrenzen für die Verpackungen zu beachten, evtl. A-Nummern (die Sondervorschriften) und die Y-VA. Eine Schulung für den Lufttransport ist m.W. auch vonnöten. Eventuell ergeben die EQs 1 bis 4 eine Erleichterung. Eine generelle Freistellung für Luftfracht ist mir nicht bekannt. Nagellack läuft m.W. nicht unter Medikamente.
Ohne Kenntnis der Wirkstoffe und ggf. Lösungsmittel / Trägermedien ist eine Zuordnung m.W. nicht möglich. Die Luftexperten hier wissen sicher noch mehr.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Medikamente in der Luftfracht [Re: M.A.T.] #37153 26.07.2024 08:17
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Claudi Offline
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Das kommt drauf an...

Nagellack ist zu 99% Gefahrgut, kann man idR als ID8000 versenden. Nagellack ist kein Gefahrgut. Tinkturen zum Auftragen auf den Nagel gegen z. B. Nagelpilz würde ich nicht als Nagellack bezeichnen. Nagelhärter/ Klarlack, auch Lack mit Bitterstoffen gegen Nagelkauen würde ich eher als Kosmetik ansehen als als Medikament. Am Ende isses aber relativ Wurscht - es kommt auf die Eigenschaften an.

Für Paracetamol findet man im Netz SDBs, kein Gefahrgut. Für Ibuprofen dito.

Bei den Tabletten würde ich stark davon ausgehen, dass es kein Gefahrgut sein wird, v.a. wenn es eher "Allerweltsmedikamente" sind.
Bei den Flüssigkeiten: Eigenschaften? Normale Nasentropfen dürfen auch weder giftig, ätzend, brennbar oder sonst wie relevant sein. Andere Flüssigkeiten könnten Gefahrgut sein, z. B. Produkte in Richtung Franzbranntwein/ Melissengeist/ Alkoholhaltige Tinkturen/ Gele,

Da muss sich dein Kunde schon etwas Arbeit machen bzw. ihr euch zusammen, um aufzudröseln, was von den Sendungsinhalten Gefahrgut ist, sein könnte, definitiv nicht ist.


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