Hallo zusammen
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<br>Meiner Meinung nach bezieht sich die Anfrage von HJH nicht auf die Zusammenpackung, sondern auf die Zusammenladung in einer Beförderungseinheit (CTU).
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<br>Anders als im Landverkehr gibt es im Seeverkehr hier relativ strikte Zusammenladeverbote, die einerseits (allgemein) aus der Segregation Table in 7.2.1.16 und andererseits (stoffspezifisch) aus der Spalte 16 der Tabelle in 3.2 hervorgehen.
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<br>Ferner ist gem. 7.2.2.3 zu beachten, dass bei der Trennstufe "away from" (= 3 m) nur in einer CTU zusammengeladen werden darf, wenn eine Zustimmung der zuständigen Behörde vorliegt.
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<br>Gruß aus Frankfurt
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