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Erkennen Gefahrguttransport #6709 30.06.2008 21:09
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McBain Offline OP
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Hallo liebes Forum!

Eine Frage:

Gibt es eine Art "Checklisten", wie ich als Kontrolleur erkennen kann, ob überhaupt ein Gefahrguttransport vorliegt?

Beispiel: Der Handwerker "H" transportiert auf seinem LKW 8 Flaschen Acetylen. Das Fahrzeug ist natürlich nicht gekennzeichnet.
Liegt hier ein Gefahrguttransport vor?!?

Gibt es Faustregeln, ab wann so ein Transport vorliegt? Irgendwelche Checklisten, anhand deren ich Prüfen kann, ob ich einen Gefahrguttransport hab?

Vielen Dank für eure Hilfe :-)

Re: Erkennen Gefahrguttransport [Re: McBain] #6710 30.06.2008 23:14
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Mark Offline
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Hallo McBain,

am besten du machst dir die Checkliste selbst, dann verstehst du auch was du tust. Die Checkliste dient nur als Erinnerungshilfe des Erlernten.

Für eine Checkliste, ob es sich um einen kennzeichnungspflichtigen Transport handelt, schau dir bitte die Freistellungstatbestände an:

Abschnitt 1.1.3
Kapitel 3.4

Daraus bastele dir die Checkliste

Beispiel Handwerker:

Freistellungsmögichkeit in 1.1.3.1 c)
gilt aber nicht für Versorgungsfahrten!

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Erkennen Gefahrguttransport [Re: McBain] #6711 01.07.2008 08:04
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G. Homann Offline
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Hallo McBain,

mit Checklisten ist das manchmal problematisch, man muss auf dem Klavier auch spielen können!! Es kann ja sein, dass der Transport gar nicht kennzeichnungspflichtig ist, dennoch ist es aber ein Gefahrguttransport. Auch bei Inanspruchnahme von Erleichterungen/Freistellungen sind fast immer irgendwelche Bestimmungen zu beachten. Im genannten Beispiel könnte z.B. die genannte "Handwerkerbefreiung" zutreffen oder aber auch die Erleichterungen gem. ADR 1.1.3.6., hier kommt es aber auf die beförderte Menge an. Beides nützt aber nichts, wenn beispielsweise die Ventilschutzkappe fehlt oder die Ladung nicht gesichert ist oder der 2 Kg- Löscher fehlt oder der Gefahrzettel auf der Flasche fehlt bzw. beschädigt ist oder der "TÜV" der Flasche abgelaufen ist oder, oder, oder ... Letztendlich kann eine Checkliste nie eine fundierte Ausbildung und entsprechende Erfahrung ersetzen.

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Erkennen Gefahrguttransport [Re: G. Homann] #6712 01.07.2008 22:10
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TDamm Offline
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Hallo McBain,

eigentlich ist das ganz einfach.

Man geht davon aus, dass jede Beförderung von Gefahrgut den Vorschriften unterliegt, es sei denn die Bedingungen einer Freistellung treffen zu.
Also wenn bei einer Kontrolle in einem Fahrzeug z.B. ein Gefahrgut vorgefunden wird, muss man die einzelnen Freistellungen des ADR durchprüfen. Entweder Du bleibst bei einer hängen oder das ADR ist einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Erkennen Gefahrguttransport [Re: TDamm] #6713 24.07.2008 17:21
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Schlappen Offline
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Hallo,

ein pauschale Checkliste gibt es sicherlich nicht...

Wenn Du Dir das ADR-Werk zur Hand nimmst, dann hast Du eigentlich ein gute Checkliste.

Schau im Stichwortverzeichnis nach Deinem Stoff und der dazugehörigen UN-Nummer.
Schau unter der Nummer, welche Anforderungen zu beachten sind (Freimengen usw. - so wie TDamm schon beschrieben) und dann arbeitest Du Dich entsprechend durch...

Aber das Gefahrgutrecht ist einfach zu spezifisch als das es quasi eine DIN A 4 Seite gebe, anhand der Du alles findest...


Viele Grüße von Schlappen

besucht mich unter www.schwerlastportal.de
Re: Erkennen Gefahrguttransport [Re: Schlappen] #6714 25.07.2008 16:58
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Susann Miller Offline
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Antwort auf
Hallo,

Wenn Du Dir das ADR-Werk zur Hand nimmst, dann hast Du eigentlich ein gute Checkliste.


<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Das kann dann aber dauern.... oder?

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
Susann Miller

Re: Erkennen Gefahrguttransport [Re: Susann Miller] #6715 07.08.2008 10:55
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UHeins Offline
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Antwort auf

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Das kann dann aber dauern.... oder?


Schon, aber andererseits: Was lange währt, wird endlich gut ...


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Erkennen Gefahrguttransport [Re: McBain] #6716 23.02.2009 23:48
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Sigurd Offline
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Hallo McBain,
aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Jede Kontrolle bei Null anfangen und feststellen, um welche Art Transport es sich handelt. Anschließend im ADR/GGVSE/GGAV/ML-Vereinbarungen nachlesen. Hört sich vielleicht kompliziert an, man entwickelt aber eine gewisse Kontrollroutine und durch das Nachlesen bleibt sicherlich mehr hängen als durch eine simple Checkliste, die man stur abarbeitet oder durch Hörensagen. Also, keine Angst: Es gibt sicherlich knifflige Fälle, aber keine unlösbaren.
Merke: Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Sigurd


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