Erkennen Gefahrguttransport
#6709
30.06.2008 21:09
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McBain
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Neuling
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Hallo liebes Forum!
Eine Frage:
Gibt es eine Art "Checklisten", wie ich als Kontrolleur erkennen kann, ob überhaupt ein Gefahrguttransport vorliegt?
Beispiel: Der Handwerker "H" transportiert auf seinem LKW 8 Flaschen Acetylen. Das Fahrzeug ist natürlich nicht gekennzeichnet. Liegt hier ein Gefahrguttransport vor?!?
Gibt es Faustregeln, ab wann so ein Transport vorliegt? Irgendwelche Checklisten, anhand deren ich Prüfen kann, ob ich einen Gefahrguttransport hab?
Vielen Dank für eure Hilfe :-)
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Re: Erkennen Gefahrguttransport
[Re: McBain]
#6710
30.06.2008 23:14
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Registriert: Mar 2007
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Mark
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Hallo McBain,
am besten du machst dir die Checkliste selbst, dann verstehst du auch was du tust. Die Checkliste dient nur als Erinnerungshilfe des Erlernten.
Für eine Checkliste, ob es sich um einen kennzeichnungspflichtigen Transport handelt, schau dir bitte die Freistellungstatbestände an:
Abschnitt 1.1.3 Kapitel 3.4
Daraus bastele dir die Checkliste
Beispiel Handwerker:
Freistellungsmögichkeit in 1.1.3.1 c) gilt aber nicht für Versorgungsfahrten!
Grüße
Mark
Grüße
Mark
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Re: Erkennen Gefahrguttransport
[Re: McBain]
#6711
01.07.2008 08:04
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G. Homann
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Hallo McBain,
mit Checklisten ist das manchmal problematisch, man muss auf dem Klavier auch spielen können!! Es kann ja sein, dass der Transport gar nicht kennzeichnungspflichtig ist, dennoch ist es aber ein Gefahrguttransport. Auch bei Inanspruchnahme von Erleichterungen/Freistellungen sind fast immer irgendwelche Bestimmungen zu beachten. Im genannten Beispiel könnte z.B. die genannte "Handwerkerbefreiung" zutreffen oder aber auch die Erleichterungen gem. ADR 1.1.3.6., hier kommt es aber auf die beförderte Menge an. Beides nützt aber nichts, wenn beispielsweise die Ventilschutzkappe fehlt oder die Ladung nicht gesichert ist oder der 2 Kg- Löscher fehlt oder der Gefahrzettel auf der Flasche fehlt bzw. beschädigt ist oder der "TÜV" der Flasche abgelaufen ist oder, oder, oder ... Letztendlich kann eine Checkliste nie eine fundierte Ausbildung und entsprechende Erfahrung ersetzen.
Gruß aus München Günther Homann
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Re: Erkennen Gefahrguttransport
[Re: G. Homann]
#6712
01.07.2008 22:10
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TDamm
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Hallo McBain,
eigentlich ist das ganz einfach.
Man geht davon aus, dass jede Beförderung von Gefahrgut den Vorschriften unterliegt, es sei denn die Bedingungen einer Freistellung treffen zu. Also wenn bei einer Kontrolle in einem Fahrzeug z.B. ein Gefahrgut vorgefunden wird, muss man die einzelnen Freistellungen des ADR durchprüfen. Entweder Du bleibst bei einer hängen oder das ADR ist einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Erkennen Gefahrguttransport
[Re: TDamm]
#6713
24.07.2008 17:21
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Schlappen
Einsteiger
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Einsteiger
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Beiträge: 6 |
Hallo,
ein pauschale Checkliste gibt es sicherlich nicht...
Wenn Du Dir das ADR-Werk zur Hand nimmst, dann hast Du eigentlich ein gute Checkliste.
Schau im Stichwortverzeichnis nach Deinem Stoff und der dazugehörigen UN-Nummer. Schau unter der Nummer, welche Anforderungen zu beachten sind (Freimengen usw. - so wie TDamm schon beschrieben) und dann arbeitest Du Dich entsprechend durch...
Aber das Gefahrgutrecht ist einfach zu spezifisch als das es quasi eine DIN A 4 Seite gebe, anhand der Du alles findest...
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Re: Erkennen Gefahrguttransport
[Re: Schlappen]
#6714
25.07.2008 16:58
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Susann Miller
Profi
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Beiträge: 122 |
Hallo,
Wenn Du Dir das ADR-Werk zur Hand nimmst, dann hast Du eigentlich ein gute Checkliste. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Das kann dann aber dauern.... oder? Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende Susann Miller
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Re: Erkennen Gefahrguttransport
[Re: Susann Miller]
#6715
07.08.2008 10:55
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Registriert: Oct 2001
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UHeins
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<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Das kann dann aber dauern.... oder?
Schon, aber andererseits: Was lange währt, wird endlich gut ...
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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Re: Erkennen Gefahrguttransport
[Re: McBain]
#6716
23.02.2009 23:48
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Sigurd
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Neuling
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Hallo McBain, aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Jede Kontrolle bei Null anfangen und feststellen, um welche Art Transport es sich handelt. Anschließend im ADR/GGVSE/GGAV/ML-Vereinbarungen nachlesen. Hört sich vielleicht kompliziert an, man entwickelt aber eine gewisse Kontrollroutine und durch das Nachlesen bleibt sicherlich mehr hängen als durch eine simple Checkliste, die man stur abarbeitet oder durch Hörensagen. Also, keine Angst: Es gibt sicherlich knifflige Fälle, aber keine unlösbaren. Merke: Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Sigurd
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