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Feuerlöscher / Mindestausrüstung
#5485
30.08.2007 13:55
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U. Becker
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Spezi
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OP
Spezi
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Hallo Gefahrgutexperten!
Wie viele Feuerlöscher muss eigentlich ein LKW mit einer Gesamtmasse von mehr als 7,5 to. mitführen ? In der ADR 8.1.4.1 steht unter Punkt a) .... mindestens einem 2 kg Löscher .... und unter Punkt b) ..... zusätzlich!!!!! 12 kg Löscher ( bzw. 2 x 6 kg).......
Bei einer ADR Fortbildungsschulung ( Dekra Duisburg) wurde aber nur die Mitführpflicht von 12 kg bzw. 2 x 6 kg genannt. Muss nun neben dem geforderten 12 kg Löscher oder 2 x 6 kg auch noch zusätzlich der 2 kg Feuerlöscher mitgeführt werden ????
Vielen Dank für alle Hinweise
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Re: Feuerlöscher / Mindestausrüstung
[Re: U. Becker]
#5486
30.08.2007 14:44
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EMeindl
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Hallo!
Ein 2 kg Löscher ist immer erforderlich (bzw. bei einem anderen Löschmittel einer mit entsprechendem Fassungsvermögen), siehe 8.1.4.1 Absatz a). Bis Ende 2007 kann statt 8.1.4.1 Absatz b) aber noch die Übergangsregelung nach 1.6.5.6 genutzt werden.
Gruß e.meindl
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Re: Feuerlöscher / Mindestausrüstung
[Re: EMeindl]
#5487
30.08.2007 15:13
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AndyG
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In 8.1.4.1 a) steht aber ein MINDEST-Fassungsvermögen von 2kg -> ich hätte das so interpretiert, dass bei > 7,5 Tonnen - LKW auch 2x6 kg ausreiched sind.
Liege ich damit falsch?
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Re: Feuerlöscher / Mindestausrüstung
[Re: AndyG]
#5488
30.08.2007 15:43
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EMeindl
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Nein, das hatte ich überlesen. Demnach sind die 2 x 6 kg völlig in Ordnung.
Gruß e.meindl
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Re: Feuerlöscher / Mindestausrüstung
[Re: EMeindl]
#5489
30.08.2007 22:57
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R_KARPE
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2x6 Kg reichen. Unter 8.1.4.1.c findest Du, das Du den unter 8.1.4.1.a geforderten 2 kg Löscher von der Gesamtmenge nach 8.1.4.1.b(i) abziehen kannst.
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Re: Feuerlöscher / Mindestausrüstung
[Re: R_KARPE]
#5490
02.09.2007 08:27
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Winklhofer
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Grüß Gott meine Herren, zur Feuerlöschausrüstung haben wir schon vor längerem ein kleines Merkblatt erstellt. Sie finden es unter www.schwaben.ihk.de (Stichwort: Gefahrgutmerkblätter). Gruß aus Pfaffenhofen Alfred Winklhofer
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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