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Feuerlöscher / Mindestausrüstung #5485 30.08.2007 13:55
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U. Becker Offline OP
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Hallo Gefahrgutexperten!

Wie viele Feuerlöscher muss eigentlich ein LKW mit einer Gesamtmasse von mehr als 7,5 to. mitführen ?
In der ADR 8.1.4.1 steht unter Punkt a) .... mindestens einem 2 kg Löscher ....
und unter Punkt b) ..... zusätzlich!!!!! 12 kg Löscher ( bzw. 2 x 6 kg).......

Bei einer ADR Fortbildungsschulung ( Dekra Duisburg) wurde aber nur die Mitführpflicht von 12 kg bzw. 2 x 6 kg genannt.
Muss nun neben dem geforderten 12 kg Löscher oder 2 x 6 kg auch noch zusätzlich der 2 kg Feuerlöscher mitgeführt werden ????

Vielen Dank für alle Hinweise

Re: Feuerlöscher / Mindestausrüstung [Re: U. Becker] #5486 30.08.2007 14:44
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EMeindl Offline
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Hallo!

Ein 2 kg Löscher ist immer erforderlich (bzw. bei einem anderen Löschmittel einer mit entsprechendem Fassungsvermögen), siehe 8.1.4.1 Absatz a). Bis Ende 2007 kann statt 8.1.4.1 Absatz b) aber noch die Übergangsregelung nach 1.6.5.6 genutzt werden.

Gruß
e.meindl

Re: Feuerlöscher / Mindestausrüstung [Re: EMeindl] #5487 30.08.2007 15:13
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AndyG Offline
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In 8.1.4.1 a) steht aber ein MINDEST-Fassungsvermögen von 2kg -> ich hätte das so interpretiert, dass bei > 7,5 Tonnen - LKW auch 2x6 kg ausreiched sind.

Liege ich damit falsch?

Re: Feuerlöscher / Mindestausrüstung [Re: AndyG] #5488 30.08.2007 15:43
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EMeindl Offline
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Nein, das hatte ich überlesen. Demnach sind die 2 x 6 kg völlig in Ordnung.

Gruß
e.meindl

Re: Feuerlöscher / Mindestausrüstung [Re: EMeindl] #5489 30.08.2007 22:57
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R_KARPE Offline
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2x6 Kg reichen. Unter 8.1.4.1.c findest Du, das Du den unter 8.1.4.1.a geforderten 2 kg Löscher von der Gesamtmenge nach 8.1.4.1.b(i) abziehen kannst.

Re: Feuerlöscher / Mindestausrüstung [Re: R_KARPE] #5490 02.09.2007 08:27
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Winklhofer Offline
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Grüß Gott meine Herren,
zur Feuerlöschausrüstung haben wir schon vor längerem ein kleines Merkblatt erstellt. Sie finden es unter www.schwaben.ihk.de (Stichwort: Gefahrgutmerkblätter).

Gruß aus Pfaffenhofen
Alfred Winklhofer


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