Hallo Leipi,
grundsätzlich kann ich der Bewertung von Hr. Winkelhofer zustimmen, aaaber:
Wenn sich nach der Untersuchung herausstellt, dass das Blut von Spender XY nicht verwendet werden kann, weil er beispielsweise HIV oder Hep. hat, ohne davon gewusst zu haben, dient das Blut (und damit auch der ungereinigte Beutel samt Zubehör) natürlich nicht mehr der Blutprodukteherstellung! Der Transport vom Spendeort zum Labor ging dann zwar noch in Ordnung (da konnte man ja auch noch von einer "geringen Wahrscheinlichkeit" ausgehen). Für die weitere Beförderung müsste dann aber im geschilderten Fall nach UN 3373 bzw. zur Entsorgung nach UN 3291 klassifiziert werden ( HIV oder Hep sind in Kategorie B einzustufen). Es müsste also gewährleistet werden, dass solches "tatsächlich infektiöse " Material von dem übrigen Abfall getrennt wird. In der Praxis ist das aus Gründen des "Betriebsablaufes" nicht immer realisierbar. Daher ist man auf der sicheren Seite, wenn gleich alles UN 3291 zugeordnet wird (aber Label 6.2, nicht 6.1!).
Gruß aus München
Günther Homann
Zuletzt bearbeitet von G. Homann; 24.04.2007 07:24.