Hallo,
ich schließe mich den Ausführungen des Herrn Anderl an, möchte jedoch vielleicht noch auf 5.4.1.5 ADR verweisen, wonach der Absender eine Erklärung ins Beförderungspapier aufnehmen DARF, z.B. "Keine Güter der Klasse...", wenn er der Ansicht ist, daß diese Güter nach anderen Vorschriften als gefährlich gelten, und evtl. während der Beförderung Gegenstand einer Überprüfung werden könnten.
Viele Grüße
Susann Miller