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Abfall Gefahrgut #4664 09.01.2007 15:22
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heraldo Offline OP
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Welche Anforderungen werden an den Fahrer, Abfall Gefahrgut, gestellt, ADR Bescheinigung etc.?? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von UHeins; 12.01.2007 16:08.
Re: Abfall Gefahrgut [Re: heraldo] #4665 09.01.2007 17:05
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J. Holzapfel Offline
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Hallo Heraldo,



die gleichen Anforderungen wie beim 'normalen' Gefahrgutfahrer! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Er sollte zusätzlich noch mit den abfallrechtlichen Dokumenten vertraut sein.







Grüße aus der Pfalz
Jürgen
Re: Abfall Gefahrgut [Re: J. Holzapfel] #4666 09.01.2007 19:25
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heraldo Offline OP
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vielen dank

Re: Abfall Gefahrgut [Re: heraldo] #4667 01.07.2007 10:20
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Sascha_G Offline
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Moin,

wisst Ihr woher ich Abfallrechtliche Dokumente bekommen kann?
Gibt es die auch irgendwo zum Download?

Viele Grüße
Sascha

Re: Abfall Gefahrgut [Re: Sascha_G] #4668 06.07.2007 07:55
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Gitta Krämer Offline
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Hallo Sascha,

abfallrechtliche Dokumente sind z. B. Entsorgungsnachweis, Begleitschein und bei Sammeltransporten der Übernahmeschein. Es hat sich eingebürgert und ist auch sehr vorteilhaft, die Gefahrgutangaben mit auf diese, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Formulare, zu schreiben.

Wenn Du was zu entsorgen hast, setzt Du Dich meist erst mal mit dem Entsorger in Verbindung und ein Entsorger mit gutem Service stellt Dir die Begleit- oder Übernahmescheine. Bei einer Sammelentsorgung hat der Entsorger den Entsorgungsnachweis und muß Dir nach Abfallrecht eine Kopie stellen. Hast Du große Mengen gefährliche Abfälle, kann es sein, daß Du bzw. Deine Firma selbst einen Entsorgungsnachweis beantragen mußt. Aber dabei hilft auch ein guter Entsorger.

Abfallsoftware gibt es auch auf dem Markt. Z. B. Weka-Verlag. Dafür braucht man aber Farbdrucker oder Nadeldrucker (sind farbige Formulare und drei bis 5 Durchschläge) oder Du kaufst Formular-Sätze, z. B. auch bei Weka.

Kleiner Tipp: Formulare selber kaufen und drucken lohnt sich nur, wenn der Entsorger hohe Preise für die Stellung der Formulare verlangt. Es gibt auch Entsorger, die das nicht tun.

Downloads sind auch nicht kostenlos, denn die Begleit- und Übernahmescheine haben fortlaufende Nummern und diesen Nummernkreis muß man käuflich erwerben. Kommt auch drauf an, wieviel Abfall Du entsorgen willst und ob viel gefährlicher Abfall dabei ist. Denn nur für diese Abfallschlüssel braucht man noch die Formulare. Und wenn der Entsorger schon auf elektronische Begleitpapiere umstellt, lohnt sich das auch nicht mehr wirklich.

Also, ruf Deinen Entsorger an!

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: Abfall Gefahrgut [Re: Gitta Krämer] #4669 11.01.2008 14:20
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ureaner Offline
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"Es hat sich eingebürgert und ist auch sehr vorteilhaft, die Gefahrgutangaben mit auf diese, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Formulare, zu schreiben."

Hallo Frau Krämer,
gibt es vom Gesetzgeber gefordert unterschiedliche Begleitscheine; Begleitscheine mit ADR oder Begleitscheine ohne ADR?
Müssen die Angaben bei Gefahrgutabfall auf dem Begleitschein stehen, z.B. Frei für Vermerke?
und wie immer die Frage zum Schluß: wo kann ich das alles nachlesen?
mfg

Wenn andere klüger sind als wir,
Das macht uns selten nur Pläsier,
Doch die Gewißheit, daß sie dümmer,
Erfreut fast immer.
Wilhelm Busch

Re: Abfall Gefahrgut [Re: ureaner] #4670 11.01.2008 17:25
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Mark Offline
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Hallo ureaner,

Abfallrecht ist Abfallrecht und Gefahrgutrecht ist Gefahrgutrecht.

Da das Beförderungspapier nach ADR keiner Form bedarf (außer die Reihenfolge der Stoffbenennung), darf man auch andere Papiere dazu verwenden. Der Begleitschein ist amtlich so vorgeschrieben, nur im Bereich "Frei für Vermerke" dürfen auch andere Angaben gemacht werden.

Es gibt Verläge, die im Feld "Frei für Vermerke" die Gefahrgutangaben vorsehen. Es ist jedoch sinnvoll nach der gemäß ADR geforderten Reihenfolge (siehe Absatz 5.4.1 ADR) einzutragen. Es ist jedoch nicht Pflicht den Begleitschein für die Gefahrgutangaben zu verwenden. Da dieses Feld ja auch noch für andere Angaben genutzt werden muss (z.B. Anzahl der Verpackungen, Volumen oder die Nummern der Übernahmescheine bei einer Sammelentsorgung) wird der Platz doch sehr begrenzt.

Wir haben uns daher entschieden das Beförderungspapier nach ADR getrennt von dem Begleitschein auszudrucken.

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Abfall Gefahrgut [Re: ureaner] #4671 16.01.2008 08:45
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Hallo ureaner,

ich kann mich hier nur Mark anschließen.


"Es ist jedoch sinnvoll nach der gemäß ADR geforderten Reihenfolge (siehe Absatz 5.4.1 ADR) einzutragen." - Das ist nicht sinnvoll sondern nach ADR Pflicht, denn im Abfalltransport müssen beide Vorschriften (Abfallrecht und ADR" 100%ig eingehalten werden.

Ein guter Entsorger achtet aber selbst darauf und als Abfallerzeuger braucht man da die Papiere nur zu kontrollieren.

Grüße aus Brandenburg und allen noch ein bußgeldfreies Jahr 2008
Gitta Krämer

Re: Abfall Gefahrgut [Re: Gitta Krämer] #4672 16.01.2008 12:03
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Ritchie Offline
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Hallo,

folgendes Statement kann ich nicht unkommentiert lassen:

"Ein guter Entsorger achtet aber selbst darauf und als Abfallerzeuger braucht man da die Papiere nur zu kontrollieren."

Bitte:
- Erst mal prüfen wer nach ADR der Absender, Verpacker/Befüller, Verlader ist. In dem meisten Fällen der Abfallerzeuger. Also sollten diese Verantwortlichen auch ihre Aufgaben erfüllen.
- Bei den abfallrechtlichen Papieren ist es genauso. Prüfen ob über Einzelentsorgungsnachweis (EN) oder Sammelentsorgungsnachweis (SN) abgefahren wird. Nur bei Entsorgung über SN ist der Transporteur verpflichtet die Papiere zu erstellen.
- Prüfen auf Werkstoffverträglichkeit, richtige Verpackung, Kennzeichnung usw. Die Entsorger haben zwar für viele Abfälle standardisierte Gefahrgutpapiere, diese müssen allerdings an den Einzelfall vor Ort angepasst werden.

Die o. g. Praxis ist zwar weitverbreitet, heißt aber nicht dass sich Abfallerzeuger nur auf die Kontrolle (bei oft nur geprüft wird, ob der Fahrer überhaupt irgendwas dabei hat) beschränken dürfen. Wenn man solche Verantwortlichkeiten seinem Transporteur überlässt, sollte man ihn ausführlichst über die Inhaltstoffe informieren, damit er die Papiere richtig ausfüllen kann. Und dann darf sowas auch mal was kosten.

Gruß
R.

PS: Info an Sascha. Die Dokumente muss man kaufen, da es sich um Durchschreibesätze handelt. Je nach Bundesland gibt es aber bereits online-Verfahren.

Re: Abfall Gefahrgut [Re: Gitta Krämer] #4673 17.01.2008 10:19
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GG1 Offline
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Hallo Frau Krämer,

die Verwendung des Abfallbegleitscheines als Beförderungspapier nach ADR birgt einen gern übersehenen Fallstrick: Die Papiere kennen zwar den Abfallerzeuger und den -entsorger, aber nicht "Absender" und "Empfänger". Daher sollten diese Begriffe unbedingt im Papier an geeigneter Stelle klargestellt / definiert werden.

Grüße
GG1

Re: Abfall Gefahrgut [Re: Ritchie] #4674 17.01.2008 12:35
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Hallo Ritchi,

das ein Abfallerzeuger dem Entsorger vorher genau mitteilt, was er entsorgt haben will, setze ich voraus. Denn hellsehen können auch gute Entsorger nicht.

Und die Kontrolle dessen, was der Abfallentsorger mitbringt, beinhaltet auch nicht nur zu sehen, ob der Fahrer überhaupt etwas dabei hat, sondern eine Kontrolle nach Gefahrgutrecht, mit allem drum und dran.

Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, daß ein guter Entsorger den Service bietet, daß er die Abfallpapiere (Begleitschein, Ü-Schein etc.) stellt und mitbringt und auch dort schon die Gefahrgutdaten drauf stehen. Er hat UMB mit oder läßt sich vorab eins von mir schicken, das dem Abfall entspricht.

Ich wollte keineswegs die Verantwortung auf den Entsorger abwälzen.

Hallo GG1,

meine Entsorger haben immer ein extra Beförderungspapier dabei, aus dem hervorgeht, daß der Abfallerzeuger auch der Absender ist und der Abfall dort abgeholt wurde. Das läuft i.d.R. als Auftragspapier und muß auch gegengezeichnet werden. Damit ist dieser Vorschrift Rechnung getragen. Ich bin seit 18 Jahren Abfallbeauftragte und habe noch keine Abfallbeförderung ausschließlich nur mit Begleit- oder Übernahmeschein erlebt.

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: Abfall Gefahrgut [Re: Gitta Krämer] #4675 17.01.2008 14:14
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Hallo Frau Krämer,

ich kenne ein Unternehmen, welches jährlich über 100000 Tonnen (wirklich einhunderdtausend) Abfälle nur mit dem Begleitschein befördert. Übertragen Ihre Entsorger die Gefahrgutdaten in das mitgebrachte Beförderunsgpapier oder werden die Papiere zusammengetackert?

Grüße
GG1

Re: Abfall Gefahrgut [Re: GG1] #4676 17.01.2008 14:42
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Hallo GG1,

die Papiere sind immer alle je Abfall in einer Prospekthülle. Gehört ja auch immer noch die Kopie VN etc. dazu. Ich weiß auch, das Abfall-Gefahrgut-Transporte von uns abgehend schon kontrolliert wurden. Die Verfahrensweise wurde nie bemängelt.

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: Abfall Gefahrgut [Re: Gitta Krämer] #4677 17.01.2008 15:13
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Hallo Frau Krämer,

ich habe mal von einem Fall gehört, bei dem 2 Blätter mit einer Büroklammer zusammengefaßt wurden und das daher nicht als "ein" Beförderungspapier gewertet wurde, da nicht fest miteinander verbunden. Ist aber sicher auch Einzelfall abhängig. Eine Behörde die ich kenne wertet z.B. Schraubverbindungen nur als fest wenn die deutsche DIN 78 eingehalten wird. Gegen ausländische Absender kann sie nach eigenen Angaben kein Bußgeld verhängen, wohl aber gegen deutsche (was sie auch tut).

Grüße
GG1

Re: Abfall Gefahrgut [Re: GG1] #4678 17.01.2008 15:46
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Hallo GG1,

solche Fälle haben wir Gb´s sicher schon alle erlebt. Vielleicht macht mal einer ein Buch draus. Wie so oft kommt es hier darauf an, auf wen man trifft und wie er gefrühstückt hat und sicher auch, wie man selbst in den Wald hinein ruft. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, daß die Kontrollorgane vor Ort durchaus zur Verständigung bereit sind (außer in Österreich :-))).

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: Abfall Gefahrgut [Re: GG1] #4679 18.01.2008 16:35
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Hallo GG1,

ganz davon abgesehen, dass ich es für Schwachsinn halte, Bußgelder zu verhängen, weil besimmte Papiere, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben nicht auch eine bestimmte weise zusammengetackert sind, kann ich die Aussage

"Gegen ausländische Absender kann sie nach eigenen Angaben kein Bußgeld verhängen"

nicht nachvollziehen. Bei uns (Niedersachsen und NRW) werden in solchen Fällen regelmäßig Sicherheitsleistungen verlangt. Soll heißen, der ausländische Fahrer muss erst einmal zahlen (sonst kann er nicht weiterfahren) und anschließend kann er im Owi-Verfahren sein Recht durchboxen. Bekommt er Recht, erhält er seine Sicherheitsleistung zurück.

Grüße

Mark


Grüße

Mark
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