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Abfall Gefahrgut #4664 09.01.2007 15:22
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heraldo Offline OP
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Welche Anforderungen werden an den Fahrer, Abfall Gefahrgut, gestellt, ADR Bescheinigung etc.?? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von UHeins; 12.01.2007 16:08.
Re: Abfall Gefahrgut [Re: heraldo] #4665 09.01.2007 17:05
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J. Holzapfel Offline
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Hallo Heraldo,



die gleichen Anforderungen wie beim 'normalen' Gefahrgutfahrer! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Er sollte zusätzlich noch mit den abfallrechtlichen Dokumenten vertraut sein.







Grüße aus der Pfalz
Jürgen
Re: Abfall Gefahrgut [Re: J. Holzapfel] #4666 09.01.2007 19:25
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heraldo Offline OP
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vielen dank

Re: Abfall Gefahrgut [Re: heraldo] #4667 01.07.2007 10:20
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Sascha_G Offline
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Moin,

wisst Ihr woher ich Abfallrechtliche Dokumente bekommen kann?
Gibt es die auch irgendwo zum Download?

Viele Grüße
Sascha

Re: Abfall Gefahrgut [Re: Sascha_G] #4668 06.07.2007 07:55
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Gitta Krämer Offline
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Hallo Sascha,

abfallrechtliche Dokumente sind z. B. Entsorgungsnachweis, Begleitschein und bei Sammeltransporten der Übernahmeschein. Es hat sich eingebürgert und ist auch sehr vorteilhaft, die Gefahrgutangaben mit auf diese, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Formulare, zu schreiben.

Wenn Du was zu entsorgen hast, setzt Du Dich meist erst mal mit dem Entsorger in Verbindung und ein Entsorger mit gutem Service stellt Dir die Begleit- oder Übernahmescheine. Bei einer Sammelentsorgung hat der Entsorger den Entsorgungsnachweis und muß Dir nach Abfallrecht eine Kopie stellen. Hast Du große Mengen gefährliche Abfälle, kann es sein, daß Du bzw. Deine Firma selbst einen Entsorgungsnachweis beantragen mußt. Aber dabei hilft auch ein guter Entsorger.

Abfallsoftware gibt es auch auf dem Markt. Z. B. Weka-Verlag. Dafür braucht man aber Farbdrucker oder Nadeldrucker (sind farbige Formulare und drei bis 5 Durchschläge) oder Du kaufst Formular-Sätze, z. B. auch bei Weka.

Kleiner Tipp: Formulare selber kaufen und drucken lohnt sich nur, wenn der Entsorger hohe Preise für die Stellung der Formulare verlangt. Es gibt auch Entsorger, die das nicht tun.

Downloads sind auch nicht kostenlos, denn die Begleit- und Übernahmescheine haben fortlaufende Nummern und diesen Nummernkreis muß man käuflich erwerben. Kommt auch drauf an, wieviel Abfall Du entsorgen willst und ob viel gefährlicher Abfall dabei ist. Denn nur für diese Abfallschlüssel braucht man noch die Formulare. Und wenn der Entsorger schon auf elektronische Begleitpapiere umstellt, lohnt sich das auch nicht mehr wirklich.

Also, ruf Deinen Entsorger an!

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: Abfall Gefahrgut [Re: Gitta Krämer] #4669 11.01.2008 14:20
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ureaner Offline
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"Es hat sich eingebürgert und ist auch sehr vorteilhaft, die Gefahrgutangaben mit auf diese, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Formulare, zu schreiben."

Hallo Frau Krämer,
gibt es vom Gesetzgeber gefordert unterschiedliche Begleitscheine; Begleitscheine mit ADR oder Begleitscheine ohne ADR?
Müssen die Angaben bei Gefahrgutabfall auf dem Begleitschein stehen, z.B. Frei für Vermerke?
und wie immer die Frage zum Schluß: wo kann ich das alles nachlesen?
mfg

Wenn andere klüger sind als wir,
Das macht uns selten nur Pläsier,
Doch die Gewißheit, daß sie dümmer,
Erfreut fast immer.
Wilhelm Busch

Re: Abfall Gefahrgut [Re: ureaner] #4670 11.01.2008 17:25
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Mark Offline
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Hallo ureaner,

Abfallrecht ist Abfallrecht und Gefahrgutrecht ist Gefahrgutrecht.

Da das Beförderungspapier nach ADR keiner Form bedarf (außer die Reihenfolge der Stoffbenennung), darf man auch andere Papiere dazu verwenden. Der Begleitschein ist amtlich so vorgeschrieben, nur im Bereich "Frei für Vermerke" dürfen auch andere Angaben gemacht werden.

Es gibt Verläge, die im Feld "Frei für Vermerke" die Gefahrgutangaben vorsehen. Es ist jedoch sinnvoll nach der gemäß ADR geforderten Reihenfolge (siehe Absatz 5.4.1 ADR) einzutragen. Es ist jedoch nicht Pflicht den Begleitschein für die Gefahrgutangaben zu verwenden. Da dieses Feld ja auch noch für andere Angaben genutzt werden muss (z.B. Anzahl der Verpackungen, Volumen oder die Nummern der Übernahmescheine bei einer Sammelentsorgung) wird der Platz doch sehr begrenzt.

Wir haben uns daher entschieden das Beförderungspapier nach ADR getrennt von dem Begleitschein auszudrucken.

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Abfall Gefahrgut [Re: ureaner] #4671 16.01.2008 08:45
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Gitta Krämer Offline
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Hallo ureaner,

ich kann mich hier nur Mark anschließen.


"Es ist jedoch sinnvoll nach der gemäß ADR geforderten Reihenfolge (siehe Absatz 5.4.1 ADR) einzutragen." - Das ist nicht sinnvoll sondern nach ADR Pflicht, denn im Abfalltransport müssen beide Vorschriften (Abfallrecht und ADR" 100%ig eingehalten werden.

Ein guter Entsorger achtet aber selbst darauf und als Abfallerzeuger braucht man da die Papiere nur zu kontrollieren.

Grüße aus Brandenburg und allen noch ein bußgeldfreies Jahr 2008
Gitta Krämer

Re: Abfall Gefahrgut [Re: Gitta Krämer] #4672 16.01.2008 12:03
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Ritchie Offline
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Hallo,

folgendes Statement kann ich nicht unkommentiert lassen:

"Ein guter Entsorger achtet aber selbst darauf und als Abfallerzeuger braucht man da die Papiere nur zu kontrollieren."

Bitte:
- Erst mal prüfen wer nach ADR der Absender, Verpacker/Befüller, Verlader ist. In dem meisten Fällen der Abfallerzeuger. Also sollten diese Verantwortlichen auch ihre Aufgaben erfüllen.
- Bei den abfallrechtlichen Papieren ist es genauso. Prüfen ob über Einzelentsorgungsnachweis (EN) oder Sammelentsorgungsnachweis (SN) abgefahren wird. Nur bei Entsorgung über SN ist der Transporteur verpflichtet die Papiere zu erstellen.
- Prüfen auf Werkstoffverträglichkeit, richtige Verpackung, Kennzeichnung usw. Die Entsorger haben zwar für viele Abfälle standardisierte Gefahrgutpapiere, diese müssen allerdings an den Einzelfall vor Ort angepasst werden.

Die o. g. Praxis ist zwar weitverbreitet, heißt aber nicht dass sich Abfallerzeuger nur auf die Kontrolle (bei oft nur geprüft wird, ob der Fahrer überhaupt irgendwas dabei hat) beschränken dürfen. Wenn man solche Verantwortlichkeiten seinem Transporteur überlässt, sollte man ihn ausführlichst über die Inhaltstoffe informieren, damit er die Papiere richtig ausfüllen kann. Und dann darf sowas auch mal was kosten.

Gruß
R.

PS: Info an Sascha. Die Dokumente muss man kaufen, da es sich um Durchschreibesätze handelt. Je nach Bundesland gibt es aber bereits online-Verfahren.

Re: Abfall Gefahrgut [Re: Gitta Krämer] #4673 17.01.2008 10:19
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GG1 Offline
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Hallo Frau Krämer,

die Verwendung des Abfallbegleitscheines als Beförderungspapier nach ADR birgt einen gern übersehenen Fallstrick: Die Papiere kennen zwar den Abfallerzeuger und den -entsorger, aber nicht "Absender" und "Empfänger". Daher sollten diese Begriffe unbedingt im Papier an geeigneter Stelle klargestellt / definiert werden.

Grüße
GG1

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