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UN1950 bei Luft- und Seefracht
#4525
16.11.2006 14:44
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Registriert: Nov 2006
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Reinhard_
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Neuling
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Neuling
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Hallo Kollegen!
Bin leider nur Experte im ADR und deshalb verwirrt mich die Luft- und Seefracht immer mehr. Vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen.
Wir packen zu einem Gerät zwei Dosen UN1950 hinzu und markieren den Karton mit UN1950. Bewegen uns also auf der Straße in der "begrenzten Menge". Wir haben keinen baumustergeprüften Karton (wozu auch).
Ist es eigentlich sinnvoll das Ganze gesamt zu versenden oder sollten Gerät und Druckgaspackung getrennt geschickt werden.
Einige troubles gab es schon: - Luft: Es wird das gesamte Packstück (Palette) als Gefahrgut deklariert. Auf der Straße gibt es ja das Versandstück!! Gewichtsbeschränkung bei Passagierf. 75kg Im Frachtflieger hätten wir plötzlich UN-Verpackung benötigt usw......
Gibt es einfache Regeln (auch ohne IATA-Buch und Kurs) wie man solche Sendungen verpackt, kennzeichnet,... Was ist mit der begrenzten Menge bei Luft- und Seefracht.
Danke für Eure Hilfe.
Reinhard
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Re: UN1950 bei Luft- und Seefracht
[Re: Reinhard_]
#4526
17.11.2006 16:00
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Gerold Glander
Spezi
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Spezi
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Hallo Reinhard, falls es ein Aerosol der Kl. 2.1 ist wäre ein Transport der Dosen gem. IATA-DGR als "Begrenzte Menge" möglich. Dann müssen die Anforderungen gem. Kapitel 2.8 (Y-Verpackungsvorschriften) usw. beachtet werden. Allerdings gibt es viele Airlines die "Begrenzte Mengen" überhaupt nicht transportieren. Der Verpacker und der Versender müssen natürlich auch entsprechend den Vorschriften geschult sein. Du siehst also, ohne Kurs und Buch geht es bei IATA-DGR nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerold Glander
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Re: UN1950 bei Luft- und Seefracht
[Re: Reinhard_]
#4527
21.11.2006 13:00
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Registriert: Apr 2006
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avs
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Hallo Reinhard,
in diesem Fall wäre es wohl das Beste, das ganze getrennt zu versenden.
UN1950 als begrenzte Menge (falls die Airline diese annimmt), dann könnte das ganze ohne geprüften Karton versendet werden, Erstellung der Shipper´s Declaration ist jedoch trotzdem erforderlich, und das Packstück würde 30 kg gross nicht überschreiten.
Bei Versand in einem Packstück wäre sowohl bei Passagier- als auch Frachtflieger ein geprüfter Karton erforderlich. Die angegebene Menge von 75 kg bei PAX bezieht sich auf den Nettoinhalt des Gefahrgutes (in Deinem Fall 2 Dosen mit UN1950)pro Packstück und nicht auf das gesamte Gewicht des Packstückes. Evtl. stellt sich auch die Frage ob das Gerät schon mal mit einer Druckgaspackung betrieben wurde (oder haben die beiden Sachen nichts miteinander zu tun?), wenn ja wäre das Gerät auch als Gefahrgut einzustufen (UN3363 - Gefahrgut in Geräten - hier könnte das Gerät dann wieder in einer nichtgeprüften Verpackung versandt werden).
Hoffe das hilft Dir weiter
Gruss
Flughafen-Frachtzentrum Modul C, 1. OG, Zimmer 135 85356 MUNICH
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Re: UN1950 bei Luft- und Seefracht
[Re: avs]
#4528
24.11.2006 11:17
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Reinhard_
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Neuling
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Hallo und dankd für die Antwort!
Begrenzte Menge kann ich abhaken, da nicht jede Airline BM annimmt.
Wenn sich aber die 75kg nur auf die Nettomenge des Gefahrguts beziehen, wo muss man dann die echte Menge des GG angeben? Bzw. wird einem das dann auch geglaubt und braucht man dann wieder eine geprüfte Verpackung?
Sonst wär das ja recht toll, da man nicht zwei Sendungen machen muss (Kostenfaktor).
Besten Dank.
Reinhard
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Re: UN1950 bei Luft- und Seefracht
[Re: Reinhard_]
#4529
24.11.2006 18:11
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Registriert: Apr 2006
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avs
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Hallo Reinhard,
die Menge wird in der Shipper's angegeben.
In der Spalte Quantity and Type of Packing.
Z. B.: One Fibreboard box x 1,75 kg Net.
Selbstverständlich wird das geglaubt, Du haftest ja mit Deiner Unterschrift auf der Shipper's. Wenn die Mengen nicht stimmen und eine Kontrolle des LBA's dies feststellt dann gibts halt Strafen dafür die Du persönlich bezahlen mußt.
Geprüfte Verpackungen brauchst Du nicht es sei denn die Airline- oder Länderbestimmungen schreiben dies vor.
Außerdem möchte ich Dich darauf hinweisen, daß Du die Shipper's nur schreiben und unterschreiben darfst wenn Du die vorge- schriebene Schulung gemacht hast.
Gruß AVS
Flughafen-Frachtzentrum Modul C, 1. OG, Zimmer 135 85356 MUNICH
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