Hallo Dom,
vorausgesetzt der Weg von der betriebseigenen Tankstelle zum Feld führt durch öffentlichen Verkehrsraum, sehe ich hier keine (sinnvollen) Möglichkeiten für eine Freistellung.
1.1.3.1 c) geht in meinen Augen schon deswegen nicht, da es eine Versorgungsfahrt ist.
1.1.3.6 scheidet aus weil es im Tank ist.
1.1.3.3 passt ebenfalls aus mehreren Gründen nicht (zu goßer Tank und ziemlich offensichtlich nicht als Treibstoff für das Fahrzeug gedacht).
Und das Tankfahrzeug wird ja wohl eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit größer 25 km/h haben, damit wäre auch das Schlupfloch zu.
Bleibt also nur die Möglichkeit eine Einzelausnahme mit ungewisser Aussicht auf "Erfolg" zu beantragen, wenn man sich den Aufwand wirklich antun möchte. Ich glaube aber, die Behörde würde sich doch sehr wundern.
VG Phil
Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 03.04.2025 09:28.