Liebe Kolleg:innen,

Ich habe eine Detailfrage zum Luftverkehrsrecht? Ein Kunde „wünscht“ eine Prüfung nach dem „95 kPa-Test“?
Nach 4.1.1.6 der ICAO-TI „müssen Verpackungen, bei denen das Zurückhalten von Flüssigkeit eine Grundfunktion ist,
einem Innendruck, der eine Druckdifferenz von mindestens 95 kPa erzeugt, ohne Leckage standhalten können“.

In den UN-Richtlinien und im DGR 64 finde ich nur Prüfvorschriften für den hydraulischen Innendruck mit einem
Mindest-Prüfdruck von 100 kPa? Kennt jemand eine konkrete Prüfvorschrift für den „95 kPa-Test“?

Vielen Dank für eure Stellungnahme im Voraus.

Sonnige Grüße, Rudolf Baumgartner


IBC Baumgartner e.U. - Ingenieurbüro für Gefahrgut & Logistik
Dipl.-Ing. Rudolf Baumgartner, MSc - www.ibc-baumgartner.com
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger