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Digitales Beförderungspapier #38555 14.03.2025 13:56
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Tanja_GB Offline OP
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Hallo zusammen,

bisher war mein Kenntnisstand zum digitalen Beförderungspapier folgender:

Ab 01.01.2023 ist es für Gefahrguttransporte möglich, die Beförderungspapiere (Ladepapiere) nur noch in digitaler Form bereitzustellen. Wir wären sind dann selbst dafür zuständig, diese online abzurufen. Hierfür ist eine Bereitstellung der IT-Infrastruktur TP1 - TP2 für Behörden und Anwender aus der Privatwirtschaft notwendig. Fahrzeuge müssen mit einem e auf orangenem Grund gekennzeichnet werden.

Braucht der Fahrer noch einen Drucker im Fahrzeug?

Nun haben wir einen Chemielieferanten, der uns das Beförderungspapier vorab per Email an uns senden. Ist das rechtens?
Wenn der Fahrer zu uns kommt, hat er eine Art elektronisches Beförderungspapier auf eine Art Scanner. Es gibt keine Dokumente in Papierform.
Eine Kennzeichnung des Fahrzeugs mit dem e auf orangenem Grund gibt es nicht.

Ist der Vorgang Eurer Ansicht nach rechtens?

Vielen Dank schon einmal für Eure Kommentare.
Gruß Tanja

Re: Digitales Beförderungspapier [Re: Tanja_GB] #38556 14.03.2025 14:04
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Gerald Offline
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Hallo Tanja,
dazu gibt es eine Bekanntmachung des Leitfadens über die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADR/RID/ADN vom 04.02.2021.

Und ein Informationsschreiben des BMDV vom 07.11.2024, welches ich angehangen habe.

Und in der RSEB unter Ziffer 5-14.1 wo steht: "....während der Beförderung entspricht schriftlichen Dokumenten, wenn die EDV-Datensätze auf der Beförderungseinheit (ADR) ..... bei Bedarf eingesehen und ausgedruckt werden können." bzw. 5-14.2 findest Du weitere Hinweise.

Antwort auf
Ab 01.01.2023 ist es für Gefahrguttransporte möglich


Stimmt nicht ganz, denn die Papierlose Dokumentation war schon ab 01.01.2016 in Deutschland möglich, stand im Verkehrsblatt Heft 14-2025 Nummer 108 Bonn, den 1. Juli 2015 G 24/3642.71/2015-3.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
2024.11.07 Infoschreiben BMDV.pdf (275.94 KB, 12 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Digitales Beförderungspapier [Re: Tanja_GB] #38557 14.03.2025 14:14
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M.A.T. Offline
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Hallo, Tanja_GB
Kurze Einschätzung:
1. Datei zum Ausdrucken im Fahrzeug sollte m.E. ok sein, wenn der Drucker an Bord ist und funktioniert.
2. Nr. 1 hat nichts mit dem elektronischen BP und seiner extrem umständlichen IT-Infrastruktur zu tun.
Gruß
M.A.T.

Re: Digitales Beförderungspapier [Re: M.A.T.] #38560 14.03.2025 17:18
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Claudi Offline
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Vielleicht ist es so gedacht, dass ihr @Tanja_GB, das Befpapier ausdrucken und dem Fahrer in Papierform geben sollt?

Re: Digitales Beförderungspapier [Re: Claudi] #38562 17.03.2025 09:01
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Tanja_GB Offline OP
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Hallo zusammen,

vielen Dank mal für Eure Einschätzung.

Mein Fehler, das elektronische Beförderungspapier war natürlich schon vorher möglich, aber halt sehr unrealistisch in meinen Augen.

Nein, die wollen gezielt auf Ausdrucke verzichten und meines Erachtens ist das so nicht zulässig.

Danke Euch sehr für Eure Einschätzungen.

Re: Digitales Beförderungspapier [Re: Tanja_GB] #38563 17.03.2025 09:28
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Tanja_GB


Nein, die wollen gezielt auf Ausdrucke verzichten und meines Erachtens ist das so nicht zulässig.



Hallo, Tanja_GB
sehe ich nicht ganz so: wenn der Fahrer einen Drucker an Bord hat und auf Wunsch der Kontrollorgane ausdrucken kann, reicht das m.E. Er muß eben nicht vorher schon den Ausdruck mitführen.
Gruß
M.A.T.

Re: Digitales Beförderungspapier [Re: Tanja_GB] #38568 17.03.2025 15:00
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DJSMP Offline
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Hallo Tanja_GB,

das elektronische Beförderungspapier zielt, wie du schon richtig festgestellt hast, nicht darauf ab, jemanden mal eben was digital als PDF auf den Scanner zu schicken. Vielmehr muss das ein zertifiziertes System sein, über welches Einsatzkräfte über eine Trusted Party Zugang erhalten. Das Piktogramm e aus dem Leitfaden hast du ebenfalls schon zitiert.

Zum Start des Pilotprojekts 2021 war eine Trusted Party im Leitfaden enthalten. Von eben jenem TP bzw. seinem neuen Joint Venture habe ich diese Präsentation gefunden. Inwieweit das Thema jetzt läuft oder nicht vermag ich nicht zu sagen.

In der RSEB findet sich dazu:
"Ein elektronisches Beförderungsdokument kann unter Einhaltung des Verfahrens gemäß dem „Leitfaden für
die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 RID/ADR/ADN“ (VkBl. 2021 Heft 4 S. 103) verwendet werden. Das
zwischen BMDV, den Ländern und der beteiligten Wirtschaft abgestimmte nationale Verfahren zur Anwendung
eines elektronischen Beförderungspapiers (VkBl. 2015 Heft 14 S. 450) kann seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr
angewendet werden."

Alles was ich jetzt beschreibe, ist gefährliches Halbwissen. Aber vor rund einem halben Jahr, bekam ich die Info von einem Vertreter des BLFA, dass in Deutschland aktuell niemand mit einem elektronischen Beförderungspapier arbeiten darf. Die Bahntochter hätte einen Rückzieher gemacht. Wenn sich dies jetzt geändert hat, freue ich mich sehr über die Info und die Zusammenhänge.

Als Verlader würde ich aktuell Verladungen mit einem "Papier auf dem Scanner" ablehnen, da ich meinen Verladerpflichten (Kontrolle der Dokumente) nicht nachkommen könnte. Ebenso müsste dann ausgeschlossen sein, dass man als übergebendes Unternehmen Absender ist. Sonst könnte man das Papier ja auch nicht archivieren.

Wenn ihr als übergebendes Unternehmen an diesem Verfahren (weil es doch eine Zertifizierung gibt) teilnehmen sollt, dann wäre für mich was grundlegend schiefgelaufen. Dann müsstest du nämlich all diese Informationen haben und das Forum wäre nur der Platz um das Wissen zu teilen :-)

Re: Digitales Beförderungspapier [Re: DJSMP] #38569 17.03.2025 15:27
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Claudi Offline
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Eine andere TP1 als die in der Präsentation gibt es in D derzeit nicht.

In der Präsentation wird BASF als Nutzer genannt - ist das nicht mehr aktuell? Im Frühjahr 2024 habe ich in Ludwigshafen 1x so ein e-beschildertes Fahrzeug (war dann bestimmt im Zusammenhang mit BASF) in freier Wildbahn gesehen.
Und ich hab irgendwo gehört, dass Dachser damit (zum Teil??) arbeitet oder arbeiten will (??).

Re: Digitales Beförderungspapier [Re: DJSMP] #38570 17.03.2025 16:02
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M.A.T. Offline
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Hallo zusammen,
in einem Artikel "Papier ist geduldig" hat Dr. Müller Ende 2024 auf zwei Seiten die derzeitige Rechts- und Praxislage eingehend betrachtet und dabei die EU-eFTI-Verordnung berücksichtigt. Derzeit sind nach diesem Artikel DB Cargo, TST und Dachser Nutzer der elektronischen Version. Interessant dabei sein Hinweis, daß wohl nur D derzeit das elektronische System zuläßt, und daß in GB, CH und NL das Mitführen auf einem elektronischen Medium (zB pdf-Datei auf Mobiltelephon) zulässig ist.
Gruß
M.A.T.

Re: Digitales Beförderungspapier [Re: M.A.T.] #38571 17.03.2025 16:13
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DJSMP Offline
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Scheint auf jeden Fall noch viel Sand im Getriebe zu sein.

Und wenn der Fahrzeugführer mir als (nicht am System teilnehmender) Verlader das Beförderungspapier auf so nem Scanner vorzeigt, dann würde er bei mir unverrichteter Dinge wieder abtreten, wenn ich nicht auch Zugriff auf das System hätte.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 17.03.2025 16:16.

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