Hallo Tanja,
dazu gibt es eine
Bekanntmachung des Leitfadens über die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADR/RID/ADN vom 04.02.2021.
Und ein Informationsschreiben des BMDV vom 07.11.2024, welches ich angehangen habe.
Und in der RSEB unter Ziffer 5-14.1 wo steht:
"....während der Beförderung entspricht schriftlichen Dokumenten, wenn die EDV-Datensätze auf der Beförderungseinheit (ADR) ..... bei Bedarf eingesehen und ausgedruckt werden können." bzw. 5-14.2 findest Du weitere Hinweise.
Ab 01.01.2023 ist es für Gefahrguttransporte möglich
Stimmt
nicht ganz, denn die Papierlose Dokumentation war schon ab 01.01.2016 in Deutschland möglich, stand im Verkehrsblatt Heft 14-2025 Nummer 108 Bonn, den 1. Juli 2015 G 24/3642.71/2015-3.